Mieten sind erforderlich um zu wohnen und wohnen ist reine Privatsache.Zitat von Alinaluna
Fahrten von und zur Arbeitsstelle gehören zur Arbeit (meinem Empfinden nach) und sind daher völlig anders zu werten als Ausgaben für die Miete.
Insofern ist für mich das eine mit dem anderen überhaupt nicht vergleichbar. Ich vergleiche ja Äpfel auch nicht mit Birnen.
Anitra
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27.03.2008, 16:09
AW: Zurück zur alten Pendlerpauschale?
Mein Avatar zeigt Charlotte Gainsbourg.
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27.03.2008, 16:40
AW: Zurück zur alten Pendlerpauschale?
Der Gesetzgeber hat aber das Werkstorprinzip eingeführt. Dem haben wir diese neue Pendlerpauschale zu verdanken.
Zitat von Anitra
Ich hätte es ja gerechter gefunden, die bisherige Regelung ab dem 1. km beizubehalten und den Satz auf bspw. 20 Cent zu senken.
Am liebsten wäre mir jedoch die Abschaffung jeglicher Abschreibungsmöglichkeiten.
Ich will den Merz mit seinem Bierdeckel zurück, jawoll!
Moderatorin in
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*Haushalt - Tipps und Tricks*
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27.03.2008, 16:52
AW: Zurück zur alten Pendlerpauschale?
mir ist aber immer noch nicht klar, warum der staat irgendwelche aufwendungen, die im zusammenhang mit der arbeit stehen, steuerlich bezuschussen muss. und wenn man es ganz genau nimmt: dann gehört zur arbeitsfähigkeit auch, dass man eine wohnung hat.
Zitat von Anitra
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Ein Gespräch setzt voraus, dass der andere recht haben könnte. Jürgen Habermas
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27.03.2008, 17:17
AW: Zurück zur alten Pendlerpauschale?
Da wäre ich sogar bei dir. Die Ungerechtigkeit ist doch im Moment, daß ein Teil der Arbeitnehmer eine Pendlerpauschale erhält, ein Teil nicht.
Zitat von Utetiki
Und: Wenn die Steuererklärung tatsächlich auf einen Bierdeckel passen würde, die Abschreibungsmöglichkeiten entfallen und dafür die Steuersätze allgemein runtergehen, wärs mir auch recht.*lost in the woods*
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27.03.2008, 17:28
AW: Zurück zur alten Pendlerpauschale?
Das hatte ich noch vergessen.
Zitat von Rowellan
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27.03.2008, 18:20
AW: Zurück zur alten Pendlerpauschale?
nee, nee, det lieber nich.
Zitat von Utetiki
dem merzen sein bierdeckel hatte einen echten nachteil: das stufenprinzip.
kleine einkommen zahlen 15%, mittlere einkommen zahlen 25%, und hohe einkommen zahlen 35%.
und jetzt legen wir mal fest, wo die grenzen sein sollen...
das gibt mord und totschlag bei einstellungsverhandlungen.
ich versteh nicht, warum dem merz sein bierdeckel nicht mit progression zu haben ist. das wäre mir am liebsten.Der Charakter eines Menschen läßt sich daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können. by courtesy of ravina
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27.03.2008, 23:52Inaktiver User
AW: Zurück zur alten Pendlerpauschale?
*klugscheissmodusan* Paul Kirchhof *klugscheissmodusaus*
Zitat von Coco-Lores
An die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers sind übrigens sehr restritkive Voraussetzungen geknüpft, so dass selbst die, die eines haben und dies auch als Arbeitszimmer nutzen. Es muss den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" darstellen. Selbst, wenn man also zwei Tage die Woche im Home Office arbeitet, ist damit das Arbeitszimmer nicht absetzbar.
@ max
Es ist durchaus strittig, ob Fahrtkosten zur Arbeit "beruflich veranlasst" sind, weil eben die Wahl des Wohnortes Privatsache ist. Deswegen ist auch nicht klar, wie das BVerfG entscheiden wird. Was aber gar nicht geht, ist eben die Kosten erst ab einer bestimmten Entfernung als absetzbar zuzulassen. Entweder sind die Aufwendungen für Fahrten "beruflich veranlasst", dann sind sie es aber auch vom 1. Kilometer an oder sie sind es nicht, dann sollten sie komplett nicht absetzbar sein.Geändert von Inaktiver User (28.03.2008 um 00:09 Uhr)
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27.03.2008, 23:54Inaktiver User
AW: Zurück zur alten Pendlerpauschale?
Wo du wohnst, ist aber letztendlich auch Privatsache. Und von daher könnte man auch so argumentieren, dass die daraus entstehenden Kosten auch Privatsache sind.
Zitat von Anitra
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28.03.2008, 00:07Inaktiver User
AW: Zurück zur alten Pendlerpauschale?
Das ergibt sich aus zwei Grundsätzen des Steuerrechts: Leistungsfähigkeitsprinzip und objektives Nettoprinzip.
Zitat von Alinaluna
QuelleDas objektive Nettoprinzip verlangt, dass nur das Erwerbseinkommen, also die Erwerbseinnahmen gekürzt um die Erwerbsausgaben, besteuert werden (Gewinnbesteuerung statt Einnahmenbesteuerung).
Im Grunde ergibt sich das auch aus Artikel 3 GG (allgemeiner Gleichheitsgrundsatz). Was bei den Gewinneinkunftsarten wie den Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit als Betriebsausgaben abziehbar ist, sollte (zumindest der Theorie nach) auch für die Werbungskosten bei den Überschusseinkunftsarten wie den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gelten, d.h. Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen stehen der Besteuerung nicht mehr zur Verfügung
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28.03.2008, 08:04Inaktiver User
AW: Zurück zur alten Pendlerpauschale?
danke Marylin...
Zitat von Inaktiver User
ich sage da mal nichts weiter zu... wie gesagt... ich bin in Steuersachen eher unkundig... und mit Gefühl sollte man in diesem Bereich wohl eher nicht argumentieren...


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