Zitat von Hardi
Warum hast Du Dein Besuchsrecht nicht eingeklagt? Das ist schon lange möglich.
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05.12.2007, 17:06Inaktiver User
AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?
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05.12.2007, 21:11
AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?
Um das Kind mit der Polizei abzuholen?
Es ist leider oft nicht so einfach, das Besuchsrecht einzuklagen.
Drink in your summer, gather your corn
M. Jagger
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06.12.2007, 15:36Inaktiver User
AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?
Ich habe nicht gesagt, dass es einfach ist...
ich denke halt nur, dass Selbstmitleid einen nicht weiterbringt.
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12.12.2007, 22:36
AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?
was nutzt eine besuchspflicht wenn der vater des kindes nicht einmal das besuchsrecht wahrnimmt?
soll man ihn dann wirklich zur pflicht zwingen und das kind holen bzw. zeit mit dem kind verbringen wenn er sein recht schon nicht wahrnimmt?
mein ex mann ist gegangen als unser drittes gemeinsames kind ein jahr alt war, am anfang wollte er sie immer sehen. dann irgendwann ist es immer weniger geworden, die kinder haben gelitten wie wahnsinnig , viele viele fragen gestellt, und briefe an ihn geschrieben, warum er sie denn nicht mehr holt, usw....
sie bekamen nie eine richtige antwort, es gab viele tränen, viele gespräche und in den letzten jahren hat er die kinder ( mittlerweile 18, 17 und 9 ) ca 5 mal gesehen.
nicht mal zu den geburtstagen meldet er sich. er interessiert sich einfach nicht mehr für die kinder.
mittlerweile wollen sie garnicht mehr, und ich sehe wie andere väter sich um die kinder kümmern und bin traurig, weil ich meinen kindern das nicht bieten kann.
aber nicht ich müsste es tun sondern er also warum dann eine besuchspflicht ? für väter die nicht lieben. denn sonst würde er teilhaben wollen am leben seiner kinder!
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20.12.2007, 19:50
AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?
Ein Zwang das ein Elternteil das Kind regelmässig besuchen muss finde ich sehr schlecht.
Am meisten leidet schliesslich das Kind darunter!


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