Ja, das ist nun die große Frage...Zitat von black_bird
Meine höchstpersönliche und gewiss nicht repräsentative Meinung: Man sollte es den Vätern nicht so leicht machen, sich vom Kind zu distanzieren. Männern sollte klar sein, dass sie Verantwortung für das Menschenwesen haben, das sie da in die Welt gesetzt haben.
Unterhaltszahlungen allein reichen meiner bescheidenen Meinung nach eben nicht. Es ist ja nicht so, dass die Männer einen Vertrag unterschrieben haben ohne das Kleingedruckte zu lesen und jetzt in dem Vertrag geknebelt sind und zahlen müssen. Es ist ein Mensch geschaffen worden, der die Zuwendung seiner beiden Eltern braucht. Es geht nicht darum, ob der Vater "will". Es ist seine moralische Pflicht, sich um das kleine Geschöpf zu kümmern, das ER in die Welt gesetzt hat.
Natürlich gibts es keinen Sinn, wenn er das Kind dann nur quält. Indem er missachtet, kein Wort mit ihm redet. Aber mal ehrlich: wie kindisch ist denn so ein Verhalten? Kann man von einem erwachsenen Mann nicht mehr Stärke erwarten? Das Kind kann doch nichts dafür, dass es gezeugt wurde. Warum soll es jetzt so dolle leiden. Ich denke, es ist zumutbar, wenn Männer sich um ihre Kinder kümmern. Und ich bin auch überzeugt, dass man die meisten davon überzeugen könnte. Die paar, die sich aber völlig herzlos aufführen, sollte man dann wohl aus der Pflicht nehmen. Aber grundsätzlich sollte die "Laune" des Mannes nicht stärker sein als das Recht des Kindes auf Umgang. Übrigens ist nur letzteres gesetzlich garantiert.
Ich denke halt, wenn das BVerfG dem Vater in diesem Fall recht gibt, sendet es mit dieser Entscheidung ein furchtbares Signal. Nämlich: "Es ist völlig ok, ein Kind zu zeugen und es dann zu ignorieren. Der gesetzliche Anspruch auf Umgang ist nur heiße Luft."
Mich (ganz oberhochpersönlich!) würde das sehr verletzen.
Antworten
Ergebnis 31 bis 40 von 45
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26.11.2007, 20:51
AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?
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26.11.2007, 21:00
AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?
Wenn sich der Vater nie um den Sohn gekümmert hat, muss dieser ihm auch keinen Unterhalt im Alter zahlen. Dein Bekannter soll sich dringend anwaltlich beraten lassen.
Zitat von Inaktiver User
Mich wollte damals das Sozialamt auch angehen wegen meiner alkoholkranken Mutter, die mich in der Kindheit regelmäßig verdroschen hat, bis ich mit 12 von selber in ein Heim gegangen bin .
Ich habe damals auf § 1611 BGB verwiesen. Habe nie wieder etwas von denen gehört.
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27.11.2007, 09:29
AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?
Kann man von Erwachsenen keine Verantwortung erwarten, dass bevor sie etwas tun, zuerst überlegen, oder Gedanken machen über die Folgen?
Zitat von Heureka
Ich bin dieser Meinung, da ich von Regelung im Nachhinein überhaupt nicht viel halte!Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umgebung zu akzeptieren.
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27.11.2007, 09:31Inaktiver User
AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?
danke!
Zitat von Heureka
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27.11.2007, 10:12
AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?
Auf jeden Fall!
Zitat von black_bird
Aber das Kind ist nun bereits gezeugt. Die Eltern haben offenbar vorher nicht nachgedacht. Was nutzt es nun, zu sagen: "Ach hättet ihr doch besser aufgepasst!"
Jetzt muss man eben sehen, wie man das Beste aus der Situation macht.
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27.11.2007, 10:16
AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?
Im Moment lebt dieses Kind laut spiegel.online im Heim, da seine Mutter sich aus finanziellen Gründen nicht um ihre Kinder kümmern könne.
Drink in your summer, gather your corn
M. Jagger
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27.11.2007, 10:19
AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?
Ja, das habe ich auch gelesen. Armes Würmchen. Hat sich echt blöde Eltern "ausgesucht". Mutter KANN sich nicht kümmern, Vater WILL nicht.
Zitat von Hummelchen
Mir tut der Knirps von Herzen Leid.
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27.11.2007, 11:36
AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?
Zitat von Hummelchen
Da kann man nichts mehr sagen....
Zitat von Heureka
Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umgebung zu akzeptieren.
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28.11.2007, 09:40
AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?
Kann man/tut man. Und viele haben bzw. tragen auch diese Verantwortung. Manche aber eben nicht und das wird sich auch nicht ändern (lassen).
Zitat von black_bird
Denn dafür wird man kaum ein Gesetz schaffen können.
Also bleibt: einen Weg zu finden, um es solchen Kindern möglichst gut zu machen und ihre Rechte zu wahren.
Ich glaube übrigens wie Heureka, dass auch ein Zwang etwas bewirkt.
1.) Dass "die Erwachsenen" vielleicht mehr nachdenken, bevor sie ein unerwünschtes Kind zeugen - weil die Folgen u.U. weitreichender sind. Und
2.) Ich glaube, ein Kind kann ganz schön viel bewirken, u.U. die Sturheit des unwilligen Elternteils überwinden. Und bei den unwilligen Elternteilen, die sich so gar nicht erweichen lassen, hat das Kind selbst die Möglichkeit, seinerseits den Elternteil abzulehnen und ist vielleicht weniger sitzengelassen (passiv). Diese erzwungenen Umgänge sollen ja unter "Anleitung" erfolgen, da könnte ja auch die Reissleine gezogen werden, wenn es zu belastend wird für das Kind.
Ausserdem glaube ich, dass eine Durchsetzung des Kindesrechts auf Umgang mit beiden Elternteilen eben AUCH ein Umdenken bewirken kann hinsichtlich der Umgangsvereitelung durch den Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Wie Heureka schrieb, es geht um ein Prinzip. Und deren Durchsetzung kann einiges bewegen.
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29.11.2007, 16:55
AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?
ich wäre FÜR den kontakt-zwang, so hätte ich wenigstens meinen Sohn einmal sehen können.
So hat meine Ex ihn benutzt zur Unterhalts-Erpressung und mich bestrafen wollen, indem ich ihn nicht mehr sehen durfte.
Bin mir sicher, dass ich nicht der einzigste Vater mit so einer Erfahrung bin.
Zahlen MUSST du, aber Besuchsrecht hast du keins, toll.
Hardi


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