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    AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?

    Juristisch natürlich schon, aber praktisch ist es schwierig.
    Drink in your summer, gather your corn
    M. Jagger

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    AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?

    Zitat Zitat von Heureka
    Das sagst Du...
    Das BVerfG soll ja gerade entscheiden, ob man die nicht DOCH durchsetzen kann.
    Hat es überhaupt einen Sinn?
    Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umgebung zu akzeptieren.

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    AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?

    Zitat Zitat von black_bird
    Hat es überhaupt einen Sinn?
    Ich könnte mir gut vorstellen, dass vor einigen Jahrzehnten überlegt wurde, ob es "überhaupt Sinn" ergibt, Mädchen zum Universitätsstudium zuzulassen. Zum Glück ging es damals nicht um den "Sinn", sondern ums Prinzip. Heutzutage ist es selbstverständlich, dass Mädchen studieren.
    Vielleicht wird es ja mal irgendwann für Männer selbstverständlich, sich um ALLE ihre Kinder auch emotional zu kümmern und nicht mit einem einfachen "ich will aber nicht" davonzukommen.

    P. S.: Ich gestehe an dieser Stelle, dass ich ein ungewolltes nichteheliches Kind bin. Ich kann die ganze Diskussion natürlich nicht objektiv sehen. Ich bin allerdings sicher, dass mein Vater sich mehr gekümmert hätte, wenn ich ihn hätte zwingen können. So war es der Weg des geringeren Widerstands meine Bitte auf (mehr) Kontakt abzulehnen. Er saß nämlich zwischen zwei Stühlen. Seine Frau wusste von mir und war natürlich nicht sehr glücklich, hat es aber akzeptiert. Sie hat mich allerdings (natürlich) nicht innerhalb ihrer Familie zugelassen. Hätte ihrem Mann aber ein Strafgeld gedroht, hätte sie wahrscheinlich nachgegeben. Mein Vater war (und ist) allerdings grundsätzlich an einem Kontakt mit mir interessiert. Das unterscheidet ihn natürlich grundlegend von dem Mann, der vors BVerfG gezogen ist.

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    AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?

    Zitat Zitat von Heureka
    Ich könnte mir gut vorstellen, dass vor einigen Jahrzehnten überlegt wurde, ob es "überhaupt Sinn" ergibt, Mädchen zum Universitätsstudium zuzulassen. Zum Glück ging es damals nicht um den "Sinn", sondern ums Prinzip. Heutzutage ist es selbstverständlich, dass Mädchen studieren.
    Vielleicht wird es ja mal irgendwann für Männer selbstverständlich, sich um ALLE ihre Kinder auch emotional zu kümmern und nicht mit einem einfachen "ich will aber nicht" davonzukommen.

    P. S.: Ich gestehe an dieser Stelle, dass ich ein ungewolltes nichteheliches Kind bin. Ich kann die ganze Diskussion natürlich nicht objektiv sehen. Ich bin allerdings sicher, dass mein Vater sich mehr gekümmert hätte, wenn ich ihn hätte zwingen können. So war es der Weg des geringeren Widerstands meine Bitte auf (mehr) Kontakt abzulehnen. Er saß nämlich zwischen zwei Stühlen. Seine Frau wusste von mir und war natürlich nicht sehr glücklich, hat es aber akzeptiert. Sie hat mich allerdings (natürlich) nicht innerhalb ihrer Familie zugelassen. Hätte ihrem Mann aber ein Strafgeld gedroht, hätte sie wahrscheinlich nachgegeben. Mein Vater war (und ist) allerdings grundsätzlich an einem Kontakt mit mir interessiert. Das unterscheidet ihn natürlich grundlegend von dem Mann, der vors BVerfG gezogen ist.
    Du kannst nicht für alles ein Gesetz aufstellen. Damals für die Studiumzulassung haben die Betroffenen auch gekämpft, was jetzt anscheinend nicht der Fall ist. Und das ist ein grosser Unterschied. Das habe ich mit dem Sinn gemeint. Wem dient es, wenn eine Regel gibt, die etwas vorschreibt, was mit Emotionen zu tun hat?
    Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umgebung zu akzeptieren.

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    AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?

    Zitat Zitat von black_bird
    Du kannst nicht für alles ein Gesetz aufstellen. Damals für die Studiumzulassung haben die Betroffenen auch gekämpft, was jetzt anscheinend nicht der Fall ist. Und das ist ein grosser Unterschied. Das habe ich mit dem Sinn gemeint. Wem dient es, wenn eine Regel gibt, die etwas vorschreibt, was mit Emotionen zu tun hat?
    Nun ja, die Sache wäre nicht vor dem BVerfG, wenn da keiner drum gekämpft hätte.

    Das BVerfG hat in erster Linie auch nicht darüber zu entscheiden, ob es in diesem konkreten Fall sinnvoll ist. Es geht um die grundsätzliche Frage, ob der gesetzliche Anspruch eines Kindes auf Umgang mit BEIDEN Elterteilen erzwingbar ist oder nicht.

    Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass ein Vater zum Umgang mit seinem außerehelichen Kind verurteilt wurde. Es ist nur das erste Mal, dass ein Vater deswegen Verfassungsbeschwerde einlegt.

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    AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?

    Zitat Zitat von black_bird
    Du kannst nicht für alles ein Gesetz aufstellen.
    Achso, das Gesetz gibt es doch schon. Es geht nur noch um die Durchsetzung.

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    AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?

    Es warten auch schon ein paar Väter auf die Durchsetzung des Umgangsrechtes.
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    M. Jagger

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    AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?

    Zitat Zitat von Heureka
    Achso, das Gesetz gibt es doch schon. Es geht nur noch um die Durchsetzung.
    Ok. Sorry. Ich war falsch im Bilde.

    Dann also: hat die Durchsetzung des Gesetzes einen Sinn, wenn jemand es nicht will??
    Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umgebung zu akzeptieren.

  9. Inaktiver User

    AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?

    so eine besuchspflicht ist doch völlig beknackt.
    wenn der mensch nicht will, will er eben nicht. beziehungen kann man nicht erzwingen.

    ich fände es allerdings konsequent und gut, wenn kinder das recht hätten, sich rechtlich von so einem vater loszusagen. kenne einen mann, der jetzt für seinen alten vater finanziell aufkommen muss, obwohl dieser sich nie um seinen sohn gekümmert hatte.

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    AW: Besuchspflicht für getrennt lebende Eltern?

    Zitat Zitat von Hummelchen
    Es warten auch schon ein paar Väter auf die Durchsetzung des Umgangsrechtes.
    Das stimmt.
    Auch wenn OT in diesem Strang: Ich hoffe, die Stellung der getrennt lebenden Väter wird bald noch mehr gestärkt. Ich finde es einfach furchtbar, was manche Mütter veranstalten, um das Umgangsrecht zu torpedieren.
    Sie wollen damit nur den Vätern wehtun, was ihnen auch gut gelingt. Aber sie tun auch den Kindern damit furchtbar weh. Und die verstehen das gar nicht. Aber, wie gesagt, hier OT...

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