Warum sollte man solchen lästigen Unsinn denn wollen?
Zeiterfassung hat ihre Berechtigung, aber bitte nicht übertreiben, nur weil man heute übers Digitale alles so detailliert erfassen kann, heisst es noch längst nicht, dass es eine gute Idee ist, es auch zu tun. nicht in allen Fällen.
gruss, barbara
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12.06.2019, 08:17
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
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12.06.2019, 08:37
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
Da bin ich ganz deiner Meinung.
Es gibt einfach Arbeitsverhältnisse, bei denen nicht die abgesessenen Stunden, sondern die verrichtete Arbeit im Vordergrund steht. Warum bitteschön sollen diese, die in hohem Maße auf gegenseitigem Vertrauen basieren, bürokratisiert werden?
Arbeitszeit ist nicht das alleinige Kriterium. Hier setzt dieses Urteil falsche Prioritäten.
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12.06.2019, 08:54
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12.06.2019, 10:21
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
Ist mir schon öfter aufgefallen: das ist hier in der Bri nicht zu vermitteln. Da können sich die meisten anscheinend nur Arbeitsverhältnisse vorstellen, in denen genau dokumentiert werden muss, wann man gearbeitet hat, weil sonst der finstere, fiese Arbeitgeber sich ins Fäustchen lacht, weil er wieder den unwissenden ausgebeuteten Arbeitgeber ausgenutzt hat.
Dass es Jobs gibt, bei denen der reine Zeitaufwand nebensächlich ist und es mehr auf das Ergebnis ankommt, ist hier nicht üblich und das kanns deshalb nicht geben. Nichts gegen Arbeitszeiterfassung an Stellen, wo das sinnvoll ist, das sind sicher auch sehr viele, aber eben nicht alle, längst nicht..
Das ganze Glück der Erde liegt in der Immunität der Herde.
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12.06.2019, 10:27Inaktiver User
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
BlueVelvet, natürlich gibt es solche Jobs, aber doch eher nicht auf der Ebene "Fußvolk" oder?
Auf der Ebene kommt es aber durchaus schon vor, dass es keine Zeiterfassung gibt.
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12.06.2019, 11:13
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
Ja, aber wir können doch hier nicht immer nur von der Ebene "Fußvolk" sprechen? Zukünftig soll ja die Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitnehmer systematisch erfolgen und dazu zählen eben auch Jobs wie der von Wolfgang oder andere, die eben an Leistung (unabhängig von der dafür aufgewendeten Zeit und der Uhrzeit, zu der sie erbracht wird) und nicht an reiner Anwesenheit gemessen werden.
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Das ganze Glück der Erde liegt in der Immunität der Herde.
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12.06.2019, 11:22Inaktiver User
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
Ich hatte bei einem großen Konzern ein Vorstellungsgespräch für einen Job der Marke Fußvolk, jedenfalls gehe ich davon aus bei einer Berufsanfängerstelle.
40 Stunden.
Keine Zeiterfassung, im ganzen Unternehmen gibt es angeblich keine, Vertrauensarbeitszeit.
Die Leute, die in so einer Situation festhängen, das sind doch die, die die neue Regel schützen soll?
Und die allermeisten sind eben Fußvolk, das liegt in der Natur der Dinge, es kann nicht so viele Feldherren wie Soldaten geben.
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12.06.2019, 11:27
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
die Sorge ist berechtigt, aber wieso soll eine absolut überschiessende Kontrolliererei die Lösung sein?
das könnte man echt mit etwas mehr Augenmass lösen. dort wo es sinnvoll ist. nicht überall!
grusd, bárbara
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12.06.2019, 11:27
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12.06.2019, 11:31Inaktiver User
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
Also zu deutsch: eierlegende Wollmilchsau oder gar keine Regeln.
Das sehe ich anders.
Da man perfekte Regeln wohl auf die Schnelle nicht finden wird, ist es besser, die Feldherren bekommen ein paar Probleme als die Soldaten werden ausgebeutet, schließlich werden die Feldherren besser bezahlt.