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Ergebnis 31 bis 40 von 84
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11.06.2019, 11:05
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
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11.06.2019, 11:08
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11.06.2019, 11:15
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
Versteh mich richtig. Ich finde das Urteil im Grunde gut. Nur in meinem speziellen Fall, ist die Umsetzung dieses Urteils nur mit zusätzlicher Arbeit verbunden und ansonsten komplett sinnlos.
Wenn ich parallel zu meiner Arbeit koche oder einen Blick auf die Hausaufgaben meiner Tochter habe, wie soll ich das umsetzen?
Schlussendlich werde ich wohl eine proforma-Stundenliste machen, die mit der Realität nichts zu tun hat.
Es ist eben immer blöd, wenn man versucht, aussergewöhnliche Verhältnisse in ein standardisiertes Korsett zu zwängen.
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11.06.2019, 11:20
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
naja, das bisschen aufwand...
und sinnlos sehe ich das nicht. der sinn besteht ja eben darin, die reine arbeitszeit für den arbeitgeber transparent zu machen.
und wenn du "nebenbei" kochst und hausaufgaben kontrollierst, zahlt diese zeit eben der arbeitgeber.
kann ja wohl nicht sein - oder?
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11.06.2019, 11:21
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
nein. es ist nicht blöd. es ist eine herausforderung sich etwas einfallen zu lassen.
mein grossvater hatte noch eine 6 tage woche, kein auto und feste schliesszeiten der geschäfte.
ich arbeite in einem bereich, der an 365 tagen über 24 stunden "bedient" werden muss.
da wo es eben kein null-acht-fünfzehn verhalten ist- ist innovation und ideen gefragt. und wie gesagt: nicht nur in unserem land gibt es ganze berufszweige die sich damit ernähren (und nicht schlecht) sich eben auch mal was neues auszudenken. und mit dem neuen meine ich: die umsetzung der vorgaben!hinfallen ist keine schande, liegenbleiben schon.
das leben ist kostbar, lasst uns jeden tag gebührlich feiern
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11.06.2019, 11:24
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
allein wenn ich darüber nachdenke, was in den fast 40 dienstjahren schon im öffentlichen dienst verändert wurde- und jedesmal ging ein aufschrei durch die reihen: der untergang des christlichen abendlandes!
und so aussergewöhnlich ist dein "arbeitsverhalten", lieber wolfgang, nicht
ich bin mir sicher: würde man/frau nur hier in der bri-com mal rumfragen: viele haben die möglichkeit und nutzen sie auch, von zuhause zu arbeiten. ein solcher exot bist du mit deinem arbeitsleben nicht.hinfallen ist keine schande, liegenbleiben schon.
das leben ist kostbar, lasst uns jeden tag gebührlich feiern
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11.06.2019, 11:35
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
Meinen Arbeitgeber interessiert gar nicht, wieviele Stunden ich arbeite. Das Ergebnis muss passen. Ziel ist die Vollauslastung des Werkes mit Aufträgen zu guten Preisen. Ob ich dazu 5 oder 10 Stunden täglich aufwende, ob ich nebenbei einen Kuchen backe oder ob ich auf dem Weg zum Kunden meine Tochter mit zur Schule fahre, das ist einfach nicht von Bedeutung und lässt sich auch zeittechnisch gar nicht wirklich entflechten.
Mein Arbeitgeber zahlt keine Zeit, sondern Leistung.
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11.06.2019, 11:43
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11.06.2019, 20:28
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
Ich bin ein großer Fan der Vertrauensarbeitszeit. Zumindest in meinem Job geht es nicht darum, seine Zeit abzusitzen, sondern seine Aufgaben und Ziele zu erfüllen, Projekte und Produkte erfolgreich auf den Weg zu bringen. Wann und wie man das macht ist egal. Ich bin z.B. jemand der sehr konzentriert, effizient und schnell arbeiten kann. Andere brauchen für das selbe Ergebnis vielleicht etwas länger, schieben zwischendurch mal Pausen ein, trinken mal einen Kaffee mit Kollegen. Ist ja auch völlig in Ordnung. Aber wenn man nur auf die reine Zeit schaut, die man im Büro (oder home office) verbringt, eben nicht vergleichbar. Da bin ich ganz bei Wolfgang.
Ganz ehrlich: Ich habe Angst dass durch dieses Urteil die Vertrauensarbeitszeit (inklusive home office und aller anderen damit verbundenen Errungenschaften), von der ich in meinem beruflichen Umfeld nur Gutes höre, torpediert und bürokratisiert wird.
Und, wohlgemerkt, ich rede mit dieser Auffassung nicht den Arbeitgebern das Wort, denn ich bin aktiver Gewerkschafter!
Und ich rede von meinem Job. In anderen Berufsfeldern mag eine genaue Arbeitszeiterfassung durchaus Sinn haben, um Ausbeutung und Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Man sollte hier auf den Einzelfall und das jeweilige Berufsbild schauen und flexible, differenzierte Lösungen finden. Und nicht, wie bei vielen Dingen die aus Brüssel kommen, alles über einen Kamm scheren und mit der großen Gesetzes-Walze platt machen (wie z.B. bei der Datenschutzgrundverordnung, die sicher gut ist um große Konzerne halbwegs in die Schranken zu weisen, aber meiner kleinen Heilpraktikerin um die Ecke, die mit ihren Kundendaten niemals Schindluder betrieben hätte, nur einen Riesenaufwand und nervigen Papierkram bescherte).
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12.06.2019, 08:12
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
ja klar.
Aber ist es dafür wirklich so relevant zu wissen, dass du deine Mittagspause von 12.07 Uhr bis 12.37 Uhr machtest und nicht von 12.14 Uhr bis 12.44 Uhr? Braucht es dafür drei unterschiedliche Sorten von Nachtdienst, alle leicht anders berechnet, nur mit winzigen Unterschieden in Bezug aufs Geld? Braucht es wirklich in ein und derselben Institution einige Zuschläge, die auf Basis des Lohns berechnet werden, andere Zuschläge auf Basis der Zeit, und nochmals andere Zuschläge, die pauschal sind?
*seufz*
das könnte wirklich einfacher gehen, und wär kein bisschen weniger fair! - und vor allem wär's transparent und leicht nachvollziehbar. Was jetzt an vielen Orten keineswegs der Fall ist.
komischerweise in manchen bereichen ist arbeitszeiterfassung schon gefühlte tausend jahre das normalste von der welt.
gruss, barbara