Jeder der schon mal gearbeitet hat, weiss, das Arbeitzeiterfassung das Normalste auf der Welt ist. Es stellt keinen zusätzlichen Aufwand dar, sondern ist eine Grundvoraussetzung für Lohn-, Urlaubs-, Krankentageberechnung usw. eines Unternehmens.
Die da jetzt rummaulen, sind genau die, wegen denen diese Regelung so wichtig ist.
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Ergebnis 21 bis 30 von 84
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05.06.2019, 18:02
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
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06.06.2019, 19:20
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
Ich seh da noch eine große Lücke.
bei der Frage "was ist Arbeitszeit". dabei denke ich jetzt weniger an diejenigen mit Bürojob, die in den genuss von HomeOffice kommen, sondern z.B.:
sogenannte "Rüstzeiten": Die Zeit zwischen Eintreffen am Arbeitsplatz und anlegen von Dienstkleidung/Uniform/Schutzausrüstung wird oft nicht als Arbeitszeit anerkannt
Für einen Aushilfs-Möbelpackerpacker-job eines Umzugsunternehmens hing lange zeit (vor vielen jahren) ein Stellengesuch an der uni aus - unattraktiv, weil fahrzeiten nicht als Arbeitszeiten gelten sollten,
bei zeitungsausträgern die Zeit fürs einlegen der Prospekte ins Wochenblatt und viele Kleinigkeiten mehr.Geändert von Hypathia (06.06.2019 um 21:19 Uhr)
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07.06.2019, 00:05
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
hypathia
das mit den ruestzeiten und ankleiden ist aber laut bgb festgelegt und es gibt auch entsprechend genug urteile dazu
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10.06.2019, 14:17
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
Habe ich kein Problem mit. Ich schreibe meine gearbeiteten Stunden und Projekte grobweg stundengenau auf und mein Arbeitgeber bekommt dieses am Ende des Monats. Gelegentliche Wochenendarbeit oder laengere Reisen werden zusaetzlich erfasst. Bei uns laeuft das so fair ab dass ich dann entweder mal kurzfristig einen freien Tag nehme oder die zusaetzlichen Stunden ausgezahlt werden. Bei einem Projekt mit endlos langen Stunden in Deutschland (letzten Monat 3 Tage zusaetzlich) wurden mir 3 Tage zusaetzlich ausgezahlt, was bei meiner dayrate nicht schlecht ist. Ansosten sind es eigentlich nie mehr als 2 Ueberstunden im Monat.
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10.06.2019, 15:14
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
naja, man kann Arbeitszeit und Arbeitzeit erfassen.
Für die Berechnung von Ansprüchen reicht normalerweise die Zahl Stunden pro Tag. Ohne dass man jedes Päuschen minutengenau dokumentiert. Aber der neue Anspruch ist eben: jedes Päuschen minutengenau dokumentieren.
plus, in manchen Bereichen und Branchen, extrem komplizierte Zeitsysteme, mehrere unterschiedliche Formen von Erschwerniszulagen, alle mit unterschiedlicher Berechnungsbasis *argh*. Wieso einfach, wenn es auch kompliziert geht? - scheint da das Motto gewesen zu sein.
Da wird wirklich in vielen Fällen mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
gruss, barbara
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11.06.2019, 10:31
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
Ich bin für die Zeiterfassung und finde das Urteil gut. Ich finde es bringt Gerechtigkeit für den Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Auch die notorisch 10 Minuten zu spät kommenden Kollegen werden so vielleicht „erzogen“
LG , Prigitte
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11.06.2019, 10:46
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
da mag der eine oder andere mich gerne kleinlich nennen, aber für die nachtstunden, feiertage, wochenenden usw. will ich auch die mir zustehenden zuschläge haben. und zwar punktgenau.
komischerweise in manchen bereichen ist arbeitszeiterfassung schon gefühlte tausend jahre das normalste von der welt.hinfallen ist keine schande, liegenbleiben schon.
das leben ist kostbar, lasst uns jeden tag gebührlich feiern
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11.06.2019, 10:52
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
Der Grundgedanke ist gut. Die Umsetzung gestaltet sich eben nicht immer und überall so einfach.
Ich selbst bin alleinerziehend und arbeite regelmäßig von zuhause aus.
Neben meiner Arbeit mache ich meinen Haushalt, helfe meinen Kids bei den Hausaufgaben oder schreibe auch hier mal was.
Ich habe eine frei vereinbarte Vergütung, die nicht stundenabhängig ist.
Warum bitteschön, soll ich das minutengenau dokumentieren?
Für mich ist das vollkommen sinnbefreite ABM.
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11.06.2019, 10:55
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
Viele Dinge fallen mir einfach so zu,.......Augen zum Beispiel.
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11.06.2019, 11:05
AW: Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Arbeitszeiterfassung
@ wolfgang- es gibt genügend schwarze schafe an arbeitgebern die eben solche "ungenauigkeiten" zu ihrem vorteil ausnutzen. nein, es gibt zuviele davon.
was mich halt immer wieder erstaunt: ich bin jahrgang 60. die letzten jahrzehnte hat die elektronik, internet, it solche grosse fortschritte gemacht- und da ist es nicht möglich eine form von "eieruhr" am dienst-pc zuhause zu installieren, der genau die zeiten dokumentiert wann da gearbeitet wurde? unter umständen auch mit sonntags- und nachtzuschlag?
wenn man/frau/arbeitgeber wirklich will- findet sich für alles eine lösung. es gibt auch in unserem land ganze firmen die nur mit zeiterfassung und deren umsetzung ihren lebensunterhalt verdienen.hinfallen ist keine schande, liegenbleiben schon.
das leben ist kostbar, lasst uns jeden tag gebührlich feiern