Zitat von Nimwen
Hallo Nimwen,
ich habe ja nicht extra im GG nachgeschaut - das schrieb ich doch. Aber jetzt habe ich es getan. Ich bezog mich allerdings auf einen ganz anderen Artikel als du.......
Grundgesetz Artikel 3
2) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Im Artikel 11 steht:
1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Und die von dir zitierten Artikel werden möglicherweise auch Grundlage sein können, das Rauchverbot juristisch zu begründen.
Die Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet sehe ich für Raucher nach Inkrafttreten des Rauchverbotes in der Gastronomie allerdings nicht mehr. Auch ein Raucher ist ggf. Deutscher.
Nichtraucher brauchen ihre Möglichkeiten unbehelligt von Rauchern Gaststätten aufzusuchen - das bestreitet doch niemand.
Für Raucher kann Artikel 11 Absatz 1 dann aber nicht zutreffen.
Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass die Jurisprudenz hieb- und stichfest und unantastbar die möglichen und vielfältigen Auslegungen des Gesetzes bemühen wird und nichts, aber rein gar nichts am Ergebnis ausgesetzt werden kann. In Deutschland ist immer alles tausendfach juristisch abgesichert.
Man könnte auch flexiblere Auslegungen finden, da bin ich mir ganz sicher.
Für gut heißen, muss ich die Auslegungen, die dem Ant-Raucher-Gesetz zugrunde liegen werden deswegen noch lange nicht. Ich gehe nach meinem menschlichen Empfinden. Das gilt zwar in der Rechtsprechung nichts, dessen bin ich mir voll und ganz bewusst - aber ich bin nicht "schriftgläubig" und werde mir meine Meinung dadurch nicht verbiegen lassen.
LG,![]()
Anitra
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Thema: Rauchverbot in Gaststätten
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20.07.2007, 18:57
AW: Rauchverbot in Gaststätten
Mein Avatar zeigt Charlotte Gainsbourg.
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20.07.2007, 19:03
AW: Rauchverbot in Gaststätten
Wohin würden Dich Deine gesonderten Betrachtungen denn führen?
Zitat von Inaktiver User
Für mich hat diese Diskussion bewiesen, dass es keine besseren Vorschläge für funktionierende Kompromisse gibt. Der einzig logische Schluss ist für mich daher die strikte Regelung...Islabonita
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20.07.2007, 19:04
AW: Rauchverbot in Gaststätten
@Anitra ...
lies noch einmal und verstehe es
Das GG meine ich um es auch dir nochmal zu verdeutlichen...
Es wird so nix...
Achja, dann verkaufst du also die Dinger... interessant
Ich weiss nur eines, ich werde zukünftig noch rigoroser gegen Raucher in meiner direkten Umgebung vorgehen. Denn sollte das, so wie hier Allgemeingültigkeit haben, dann reicht das derzeit angedachte Rauchverbot noch lange nicht.
Jemand der Prozente nicht von Zehntel unterscheiden kann, Nichtracuher ist, erhebt sich zum Fürsprecher der Raucherfraktion... irre einfach irre...
So ist das Leben....
Chrisko
chriskoDas Leben nehmen wie es ist
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20.07.2007, 19:09Inaktiver User
AW: Rauchverbot in Gaststätten
Dahin dass ich ein Problem nach dem anderen angehen wuerde und nciht alles durcheinandermischen und damit den Ueberblick verlieren... Aber da hier anscheinend keiner an Loesungen interessiert scheint, ist es eh muessig...
Zitat von Islabonita
Find ich schade, dass das ohne groessere Versuche, doch eine Loesung zu finden, abgeschmettert wird.
Von mir (oder von Rauchern) wird wohl die absolut wasserdichte Loesung gefordert, die kann cih aber nciht liefern, ich kann nur Diskussionsgrundlagen und Ideen liefern.
Schade, hier wir von Rauchern immer wieder Toleranz gefordert, wird erwartet, dass sie Ruecksicht nehmen, dass sie sich in den Nichtraucher reinversetzen und ihn verstehen sollen, aber es erfolgt kein Versuch, auch mal die Sicht des Rauchers zu verstehen oder ihn eben auch Raum zu lassen.
Und dann wird gejammert, dass die Raucher keine Ruecksicht nehmen wollen und sorry, das kann cih gut verstehen, warum auch, wenn die NR auch keinen Bock haben, dem Raucher Raum zu lassen?
Ich bekomme langsam aber sicher wirklich zu viel und ich seh auch nciht wirklich ein, warum ich auf die Beduerfnisse von NR eingehen soll, wenn denen meine Beduerfnisse scheissegal sind...
Und meine Beduerfnisse sind NICHT NR zuzuqualmen, ganz im Gegenteil, ich will da rauchen, wo keine NR sind, die sich daran stoeren (koennten)!!
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20.07.2007, 19:10
AW: Rauchverbot in Gaststätten
Der Raucher ist ja nicht mit seiner Zigarette zu einer unauflöslichen Einheit verwachsen, daher darf der RAucher natürlich seinen Aufenthalts- und Wohnort frei bestimmen. Nur halt nicht überall rauchen, das ist es. Der Nudist darf auch nicht über allnackt herumlaufen
Zitat von Anitra
Islabonita
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20.07.2007, 19:13
AW: Rauchverbot in Gaststätten
Siehst Du, da sind wir uns wieder einig. Rauche nicht in öffentlichen, geschlossenen Raumen und alles ist gut.
Zitat von Inaktiver User
Islabonita
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20.07.2007, 19:14
AW: Rauchverbot in Gaststätten
Liebe Nimwen,
ich möchte mich nochmals an dich wenden.
Du lehnst Ausnahmeregelungen, die den Rauchern in der Gastronomie Nischen bieten würden mit der Begründung ab, das Rauchverbot in Gaststätten könnte unterlaufen werden.
Ich persönlich bin davon überzeugt, dass es auch ohne die Ausnahmeregelungen unterlaufen werden wird. Vielleicht bitten einige Wirte ihre Gäste um Zuschuss (und Raucher würden den möglicherweise leisten) wenn sie Strafe für das Nicht-Einhalten des Rauchverbots zahlen müssen. Na ja, ist vielleicht eine kühne Annahme. Aber es gibt eventuell die Möglichkeit Clubs zu gründen und somit das Rauchverbot zu umgehen. Hier in Bayern spricht man auch davon, die geselligen Abende der Raucher in Vereinsheime zu verlegen, die offensichtlich dann nicht unter das Rauchverbot fallen. Dies wiederum wird den Untergang einiger Gastwirte im ländlichen Bereich bedeuten. Ach ja, Existenzgefährdung ist für diejenigen, die das strikte Rauchverbot einführen wollen oder bereits beschlossen haben überhaupt kein Argument - seltsamerweise. Es ist absoluter Unsinn zu behaupten, dass es diese Existenzgefährdung nicht gäbe, es gibt sie mannigfach! Insofern werden sich findige Köpfe schon etwas einfallen lassen. Ich bin jedenfalls davon überzeugt.
Liebe Grüße und "ciao" bis auf Weiteres! (Vermutlich bin ich jetzt wieder ein paar Tage weg.)
AnitraMein Avatar zeigt Charlotte Gainsbourg.
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20.07.2007, 19:14Inaktiver User
AW: Rauchverbot in Gaststätten
Sorry, glaub ich nciht, hier gabs doch schon die ersten, denen das nciht weit genug geht und die fordern auch im freien nciht zu rauchen, die Biergaerten rauchfrei wollen oder die es sogar massiv stoert, wenn ein Raucher auf offener Strasse raucht...
Zitat von Islabonita
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20.07.2007, 19:19
AW: Rauchverbot in Gaststätten
Hm, so hab ich das nicht verstanden. Luci hatte geschrieben, dass sie auch im Freien findet, dass Rauchen stinkt, aber nicht, dass sie es da verbieten will. Ich übrigens auch nicht, denn da kann man wirklich noch die Nase zur Seite drehen und frische Luft atmen, wenn man will.
Zitat von Inaktiver User
Allerdings - und das will wohl kein Raucher so recht wahrhaben - auch im Freien stinkt es, wenn Du so eine Rauchschwade abbekommst. Es verwandelt sich da auch nicht in einen Wohlgeruch. Und genau an der Stelle bin ich als NR tolerant und finde, dass das nach wie vor erlaubt sein sollte. Also, von wegen, keine Toleranz, nein, so ist das nicht. Es ist eher so, dass Du und fast alle anderen Raucher der Meinung sind, dass kann gar nicht stinken und die stellen sich bloß an, die NR. Und das ist eben nicht so.Islabonita
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20.07.2007, 19:22
AW: Rauchverbot in Gaststätten
@Anitra,
ich weiß, dass Du einen anderen Artikel meintest. Aber die haben ja nebeneinander alle die gleiche Gültigkeit.
Rauchen ≠ Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religöse oder politische Anschauungen. Deshalb kann dieser Artikel hier keine Grundlage bieten.
Zitat von Anitra
In dem von Dir zitierten Artikel zur Freizügigkeit geht es darum, dass man seinen Wohn- und Aufenthaltsort frei wählen darf. Raucher dürfen ihren Aufenthaltsort noch immer frei wählen. Sie dürfen nur an bestimmten Orten nicht mehr rauchen, unter anderem, weil der Art. 2 beeinträchtigt wird.
LG
Nimwen
P.S. Ich glaube, dass GG bringt uns nicht weiter - weil die Knackpunkte im Art. 2 die "körperliche Unversehrtheit" und die "Freiheit" sind, die die einen verletzt sehen und die anderen nicht.


(klappt ja doch nicht)
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