Umfrage: Haben Samenspender ein Recht auf Anonymität?

Antworten
Seite 4 von 4 ErsteErste ... 234
Ergebnis 31 bis 40 von 40
  1. Inaktiver User

    AW: Haben Samenspender ein Recht auf Anonymität?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Diese "Kinder" lernen keinen Vater kennen! Ein Vater ist der, der sich die Nächte um die Ohren geschlagen, die Ausbildung finanziert, siech SOrgen und einen Kopf gemacht hat, ob alles mit dem Kind in Ordnung ist! Und ich verstehe die junge Frau nicht, die das einklagt. Für beide Männer (der Spender und der "Vater" ) dürfte es eine Ohrfeige ohne Ende sein. Unmöglich das Ganze und ich hoffe darauf, dass sie eine Abfuhr bekommt. Ich weiß, ich höre mich gemein an, aber ich kann nicht an mich halten...
    Wieso Ohrfeige?

    Beide also der Spender als auch der soziale Vater haben gewusst auf was sie sich einlassen. Da ist nix mit Ohrfeige, es ist eher umgekehrt, dass man mit einer Lüge aufwächst.

    Es stellt das Verhältnis zum sozialen Vater nicht in Frage und das was er stellvertretend gemacht hat auch nicht.

    Der Unterschied zum Tier ist, das Menschen eine Biographie haben und diese Biographie hat eine Lücke, die gefüllt werden möchte. Da geht es weder darum jetzt eine emotionale Bindung zum leiblichen Vater aufzubauen noch darum an sein Erbe zu kommen.

    Diejenigen, die mit Menschenleben so unbedarft umgehen wie es Praxis war verletzen elementare Lebensregeln und wundern sich wenn die Konsequenzen irgendwann zu Tage treten.

    Du hörst Dich nicht nur gemein an sondern Du bist es auch.

  2. User Info Menu

    AW: Haben Samenspender ein Recht auf Anonymität?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    gerne nochmal:

    zum zeitpunkt der samenspende wurde anonymität vereinbart bzw. rechtssicher zugesichert.
    Es gibt so einige Beispiele, wo bestimmte Dinge (mit dem Staat bspw.) 'vereinbart' waren und dies im Nachhinein nicht mehr gegolten hat.
    Bevor ich z.B. mein Studium begann, wurde mir vom Staat zugesichert, dass einige Jahre an der Uni auf die Rente angerechnet werden. Doch diese Regelung wurde später ersatzlos gestrichen.

    Wie auch immer - ich begrüße dieses Urteil nach Abwägung aller Gesichtspunkte. Und ebenso begrüße ich es, dass nun auch die Kinder sozusagen im Nachhinein - entgegen den zuvor mit den 'Samenspendern' vereinbarten Regelungen/Gesetzen - einen Anspruch auf die Kenntnis ihres Vaters haben ... auch diese Überlegung in Abwägung aller Gesichtspunkte.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Diejenigen, die mit Menschenleben so unbedarft umgehen wie es Praxis war verletzen elementare Lebensregeln und wundern sich wenn die Konsequenzen irgendwann zu Tage treten.
    Genau so sehe ich das auch.

    VanDyck
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
    American Beauty
    Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
    Daniel Kahneman

  3. User Info Menu

    AW: Haben Samenspender ein Recht auf Anonymität?

    Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung

    In einem Urteil am 31.1.1989 hat das Bundesverfassungsgericht das Recht eines Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung anerkannt, hier allerdings im Zusammenhang mit dem Auskunftsanspruch eines nichtehelichen Kindes. Dieses Recht folgt aus dem Grundrecht des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit der Würde des Menschen aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz. Es war jedoch schon seit mehreren Jahrzehnten herrschende juristische Meinung, dass es ein solches Recht gibt.
    Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Recht folgendermaßen begründet: "Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Menschenwürde sichern jedem Einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann. Verständnis und Entfaltung der Individualität sind aber mit der Kenntnis der für sie konstitutiven Faktoren eng verbunden. Zu diesen zählt neben anderen die Abstammung. Sie legt nicht nur die genetische Ausstattung des Einzelnen fest und prägt so seine Persönlichkeit mit. Unabhängig davon nimmt sie auch im Bewusstsein des Einzelnen eine Schlüsselstellung für Individualitätsfindung und Selbstverständnis ein. Insofern hängt der Persönlichkeitswert der Kenntnis auch nicht von dem Maß an Aufklärung ab, das die Biologie derzeit über die Erbanlagen des Menschen, die für seine Lebensgestaltung bedeutsam sein können, zu vermitteln vermag. Bei Individualitätsfindung und Selbstverständnis handelt es sich vielmehr um einen vielschichtigen Vorgang, in dem biologisch gesicherte Erkenntnisse keineswegs allein ausschlaggebend sind. Als Individualisierungsmerkmal gehört die Abstammung zur Persönlichkeit, und die Kenntnis der Herkunft bietet dem Einzelnen unabhängig vom Ausmaß wissenschaftlicher Ergebnisse wichtige Anknüpfungspunkte für das Verständnis und die Entfaltung der eigenen Individualität. Daher umfasst das Persönlichkeitsrecht auch die Kenntnis der eigenen Abstammung."

    Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung verleiht kein Recht auf Verschaffung von Kenntnissen der eigenen Abstammung, sondern kann nur vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen schützen. Als Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts muss das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung bei der Auslegung von Gesetzen berücksichtigt werden, da die Grundrechte nach der Lüth-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine objektive Werteordnung mit Ausstrahlungswirkung auf das gesamte Rechtssystem darstellen.



    Die Gültigkeit von Anonymitätsvereinbarungen

    In vielen Kliniken wird die Anonymität des Spenders per Vertrag zwischen dem Spender und der Klinik und der Klinik und den Eltern festgehalten. Diese Anonymitätsgarantie gilt jedoch nicht in Beziehung zu dem Kind, da diese Vereinbarung einen Vertrag zu Lasten Dritter, nämlich des Kindes, darstellt. Verträge zu Lasten Dritter sind im deutschen Zivilrecht jedoch grundsätzlich unzulässig. Weil die Anonymitätsvereinbarung Grundrechte des Kindes verletzt, dürfte sie außerdem wegen Sittenwidrigkeit als nichtig nach § 138 Absatz 1 BGB einzuordnen sein. Dies wurde vom Amtsgericht Essen auch schon einmal dementsprechend entschieden - allerdings nur in dem Zusammenhang, dass die Eltern das für den Behandlungsvertrag gezahlte Geld wegen der Nichtigkeit des Vertrages zurück erhalten wollten. Auch wenn in dem Vertrag der Wunscheltern mit der Klinik steht, dass das Kind keinen Anspruch hat zu erfahren, wer der Spender ist, ist eine solche Vereinbarung unwirksam!



    Anspruch des Kindes auf Erhalt der Spenderdaten

    Wenn die Daten über die Behandlung der Mutter mit der Zuordnung zum Spender noch vorhanden sind, hat das Kind einen Anspruch darauf, Zugang zu diesen Informationen zu erhalten, und zwar aus den eher allgemein formulierten Ansprüchen des § 810 oder § 823 Absatz 1 BGB. Einen ausdrücklichen formulierten Gesetzesanspruch für Spenderkinder gibt es aber nicht.



    Die momentane Praxis der Ärzte

    In der Praxis der Ärzte und Kliniken wird das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung jedoch größtenteils nicht beachtet. 1999 ergab eine Anfrage von Naumann bei 15 deutschen Praxen und Kliniken, die besonders häufig heterologe Inseminationen vornehmen, dass in zehn der Praxen dem Samenspender völlige Anonymität zugesichert und in neun davon seine Identität noch nicht einmal festgestellt wird. In der Vergangenheit beriefen sich die Ärzte hierbei auf eine gesetzliche Regelung, nach der sie alle medizinischen Unterlagen nur mindestens 10 Jahre lang aufbewahren müssen. Ende der siebziger und Anfang der achtziger Jahre wurden viele Unterlagen auf Wunsch der Eltern sogar direkt nach der Behandlung vernichtet.

    Dagegen muss man aber sagen, dass diese Aufbewahrungsfrist für allgemeine medizinische Unterlagen gilt, jedoch nicht für Unterlagen über eine donogene Insemination, weil diese Unterlagen die Interessen des Kindes und damit eines Dritten berühren. Da da Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung aus dem Grundrecht des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts folgt, müssen alle gesetzlichen Regelungen im Lichte dieses Grundrechts ausgelegt werden. Damit kann die einfachgesetzliche Aufbewahrungsfrist nicht für die Behandlungsunterlagen einer Samenspende gelten. Außerdem ist die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren eine Mindestaufbewahrungsfrist - das heisst im Einzelfall muss von einem Arzt erwartet werden, dass er Unterlagen wesentlich länger aufbewahrt.

    Seit 2007 gilt nach dem Gewebegesetz eine Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren (siehe unten), jedoch ist das Auskunftsrecht der Kinder immer noch nicht gesetzlich geregelt.

    Quelle: spenderkinder.de

  4. Inaktiver User

    AW: Haben Samenspender ein Recht auf Anonymität?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich finde, so kann nur jemand schreiben, der keinen unerfüllten Kinderwunsch über sich ergehen lassen musste...
    Und ich finde es seltsam, dass der Wunsch nach eigenen biologischen Kindern über jeden Zweifel erhaben dargestellt wird, der Wunsch eines Kindes, seine biologischen Eltern kennenzulernen aber als überflüssig, wenn nicht sogar lächerlich und egoistisch abgetan wird.

    Wieso nimmt jemand eine Samenspende überhaupt in Anspruch, wenn er auch adoptieren könnte?

  5. User Info Menu

    AW: Haben Samenspender ein Recht auf Anonymität?

    :

    Wieso nimmt jemand eine Samenspende überhaupt in Anspruch, wenn er auch adoptieren könnte?
    weil es keine adoptionskinder gibt. auf mindestens 200.000 paare mit adoptionswunsch kommen höchstens ein paar hundert kinder, die zur adoption freigeben sind, davon höchstens 6 im babyalter. die anderen sind wesentlich älter und haben eine odyssee von pflegefamilien hinter sich.

    bei einer samenspende besteht zumindest die genetische verbindung zur mutter.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  6. Inaktiver User

    AW: Haben Samenspender ein Recht auf Anonymität?

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    weil es keine adoptionskinder gibt. auf mindestens 200.000 paare mit adoptionswunsch kommen höchstens ein paar hundert kinder, die zur adoption freigeben sind, davon höchstens 6 im babyalter. die anderen sind wesentlich älter und haben eine odyssee von pflegefamilien hinter sich.
    Naja, es gibt weltweit schon sehr viele Kinder die zur Adoption "frei" sind.
    Viele die sogar darauf warten und hoffen (s. in Russland die Waisenheime und anderes).
    In Afrika auch viele Kleinstkinder, die in Waisenheimen leben.

    Und Pflegekinder die Hilfe und Unterstützung brauchen.

    Das sind weitaus mehr als Menschen bei uns bereit (oder in der Lage) sind, Kinder aufzunehmen.

    Und bei alledem: Es gibt kein Recht auf ein Kind.
    Aber: Kinder haben Rechte.

  7. User Info Menu

    AW: Haben Samenspender ein Recht auf Anonymität?

    ich finde Deine Antwort sehr moralinsauer.
    ein eigenes Kind darf nicht durch Samenspende zustande kommen, weil es in Afrika und Russland Kinder in Heimen gibt.

    Leisten können sich beide Lösungen sowieso nur Eltern, die ordentlich Geld haben.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  8. Inaktiver User

    AW: Haben Samenspender ein Recht auf Anonymität?

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    ich finde Deine Antwort sehr moralinsauer.
    ein eigenes Kind darf nicht durch Samenspende zustande kommen, weil es in Afrika und Russland Kinder in Heimen gibt.
    Das kannst Du gerne denken.

    Aber ich finde dieser Weg zur Samenspende von einem fremden (!) Mann - also nicht künstliche Befruchtung mit dem eigenen Partner - ist ein sehr sehr extremer Weg ein Kind zu bekommen.

    Da wird vieles aus dem Weg geräumt was ganz natürliche Bedenken sind, wie in erster Linie die Rolle des leiblichen Vaters und auch in Teilen die der Aufrichtigkeit gegenüber dem eigenen Kind.

    Ja, und ich bin absolut der Meinung, dass man dann seinen eigene Kinderwunsch doch mal auf den Egoismus-Anteil überprüfen sollte, wenn man soweit geht.

    Wie ich schonmal schrieb - es ist wohl auch die Medizin und die Gesellschaft die den Menschen vormachen, dass alles machbar ist und zu haben ist und die vielleicht einen anderen Umgang damit - Loslassen, Trauern, sich auf anderen Wegen um Kinder kümmern und mit diesen zusammen zu sein - versperren.

    Und da scheint eben manchmal auch die bürgerliche Fassade (die Samenspender werden ja meist nach Ähnlichkeit ausgewählt) keinen Kratzer bekommen zu sollen, wie es vielleicht bei einem farbigen Kind wäre.

    Und, nein wenn ich drüber nachdenke, finde ich meine Antwort gar nicht moralinsauer, nur weil sie bestimmte Dinge hinterfragt und andere Lösungen vorschlägt als die oben genannte.

    Zumal ich auch nur Dein Argument wiederlegt habe, dass es zahlenmäßig nicht genug Kinder gibt.

  9. User Info Menu

    AW: Haben Samenspender ein Recht auf Anonymität?

    ich habe ein afrikanisches Patenkind. ich wäre nie auf die Idee gekommen, es aus seinem Land, von seinen Leuten und Freunden wegzureißen, um es im kalten Deutschland großzuziehen. mir war es wichtig, dass es in seiner Heimat eine Vernünftige Schulbildung und Handwerksausbildung bekommt.

    Auslandsadoptionen sind schwierig oder werden von dubiosen Gesellschaften vermittelt und daher selten legal.
    Nicht jede Familie hat so hervorragende Beziehungen zum russischen Präsidenten wie Familie Schröder aus Hannover, die sehr schnell zwei süße Kinder aus Russland bekam.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  10. Inaktiver User

    AW: Haben Samenspender ein Recht auf Anonymität?

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    ich habe ein afrikanisches Patenkind. ich wäre nie auf die Idee gekommen, es aus seinem Land, von seinen Leuten und Freunden wegzureißen, um es im kalten Deutschland großzuziehen. mir war es wichtig, dass es in seiner Heimat eine Vernünftige Schulbildung und Handwerksausbildung bekommt.

    Auslandsadoptionen sind schwierig oder werden von dubiosen Gesellschaften vermittelt und daher selten legal.
    Nicht jede Familie hat so hervorragende Beziehungen zum russischen Präsidenten wie Familie Schröder aus Hannover, die sehr schnell zwei süße Kinder aus Russland bekam.
    Ich habe niemals behauptet, dass Auslandsadoptionen die einzige "Lösung" für ungewollt kinderlose Paare sind.
    Obwohl ich letztens ein beeindruckendes Paar im Fernsehen sah (er war evangelischer Pastor) das von seiner Auslandsadoption in Afrika erzählte (sie hatten auch leibliche Kinder aber wollten weiteren Kindern helfen). Auch sie stießen auf das Vorurteil, sie würden Afrika ein Kind stehlen und ich dachte das auch erst. Aber es ging dem Paar wirklich nicht darum, ein Kind aus einer intakten Welt (mit seinen Leuten und seinen Freunden, wie Du sagst) herauszureißen. Sie haben ein Waisenkind adoptiert, dass ein oder zwei Jahre alt war und eben keine Familie hatte, sondern unter vielen, vielen Kindern allein im Heim lebte. Solche Schiksale gibt es in Afrika wohl viele, auch aufgrund der Sterblichkeit der Eltern.

    Ich selbst könnte mir vorstellen, wenn ich keine leiblichen Kinder mehr bekomme, ein Pflegekind in Deutschland aufzunehmen, aber nur wenn mein Partner mitzöge, denn ich wuerde mich nicht überfordern wollen, womit am Ende niemandem gedient wäre.

    Es stimmt, dass man diese Kinder nicht sicher "hat", denn wenn es den leiblichen Eltern besser geht, dann kann es sein, dass sie zu denen zurück kommen.

    Aber ich fände es richtig in einer Situation zu leben in der es offen und geklärt ist, dass man nicht die leiblichen Eltern ist, aber sich aus Liebe und Willen zusammengetan hat.
    Für mich würde es sich richtig anfühlen, dem Pflegekindern den Kontakt zu den leiblichen Eltern zu ermöglichen. Sie sind ja schließlich nicht mein Eigentum.

    Besonders viel Geld muss man für viele solche und viele andere Lösungen nicht haben, für ein Pflegekind nur "stabile Verhältnisse", das ist ja nachzuvollziehen. Ich las in einer Broschüre "Platz in der Wohnung und Platz im Herzen..."

    Natürlich kann man auch ganz, ganz andere Wege gehen, mit einem unerfüllten Kinderwunsch umzugehen.
    Geändert von Inaktiver User (12.02.2013 um 21:17 Uhr)

Antworten
Seite 4 von 4 ErsteErste ... 234

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •