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    AW: Todesangst in der Nacht

    Danke fürs Verlinken, Simpleness. Ich habe aber immer noch Zeifel daran, denn der Artikel ist ja von 2005.
    Das wären ja irre Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen und es wird immer mehr gespart. Gibt's da noch etwas aktuelleres dazu?
    Und unten steht im Artikel ja auch, dass manche Krankenkassen das anders auslegen und man sich dann mit denen streiten darf.

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    AW: Todesangst in der Nacht

    Nochmal für an die TE: Was hat Dein Hausarzt genau kardiologisch untersucht? Wie ich vorhin schrieb, Herzrhythmusstörungen werden per Langzeit EKG sicher diagnostiziert, manchmal auch beim Belastungs EKG nicht ganz so sicher), wenn Dein Hausarzt nur ein normales EKG geschrieben hat und meint Dein Herz pocht gut, schließt das Herzrhythmusstörungen leider nicht aus, weshalb ich immer einen Facharzt vorziehen würde, der eben größeres Budget für Untersuchungen und die vorgenannten Fachkenntnisse nachgewiesen hat.

    Es geht ja darum, organische Ursachen für Dein nächtliches Aufwachen und Deine Ängste auszuschließen, oder, falls etwas gefunden wird eine entsprechende Behandlung einzuleiten.

  3. gesperrt

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    AW: Todesangst in der Nacht

    an die te
    wie ist denn deine momentane familiaere situation ?
    hast du einen partner ? Kinder ?
    wie wohl fuehlst du dich zuhause ?
    wie geht es dir insgesamt gesehen momentan, außerhalb dieser schlafstoerungen ?
    fuehlst du dich wohl in deiner haut ?
    bist du zufrieden ?
    wie fuehlst du dich wenn du dein schlafzimmer beschreiben muesstest ?
    wie verbringst du den abend vor dem schlafengehen ?


    du mußt und sollst diese fragen nicht hier im form beantworten, sondern diese dir selbst stellen und pruefen, was du evtl. daran aendern koenntest, um eine dir angemessene schlafumgebung zu schaffen

    wenn du dies fuer dich geklaert hast, dann wuerde ich als naechstes das thema mit einem arzt besprechen und evtl. aerztliche untersuchungen veranlassen

  4. Inaktiver User

    AW: Todesangst in der Nacht

    Zitat Zitat von Elixia Beitrag anzeigen
    Es geht ja darum, organische Ursachen für Dein nächtliches Aufwachen und Deine Ängste auszuschließen, oder, falls etwas gefunden wird eine entsprechende Behandlung einzuleiten.

  5. Inaktiver User

    AW: Todesangst in der Nacht

    Zitat Zitat von Elixia Beitrag anzeigen
    Danke fürs Verlinken, Simpleness. Ich habe aber immer noch Zeifel daran, denn der Artikel ist ja von 2005.
    Das wären ja irre Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen und es wird immer mehr gespart. Gibt's da noch etwas aktuelleres dazu?
    Und unten steht im Artikel ja auch, dass manche Krankenkassen das anders auslegen und man sich dann mit denen streiten darf.
    Normalerweise übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das erste Gespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine je 50 Minuten (bei der analytischen Psychotherapie bis zur achten Sitzung). Damit soll Ihnen ausdrücklich Gelegenheit gegeben werden, den richtigen Therapeuten zu finden. Diese Sitzungen werden deshalb auch "probatorische Sitzungen" (Probesitzungen) genannt. Ab der sechsten Sitzung (bzw. bei der analytischen Psychotherapie ab der neunten Sitzung) ist die Psychotherapie eine antragspflichtige Leistung. Wenn in dieser Phase eine vertrauensvolle Beziehung sich nicht entwickelt, dann steht ihnen die oben genannte Anzahl von probatorischen Sitzungen auch bei weiteren Behandlern zur Verfügung.



    Quelle: Psychotherapeutenkammer Bremen - Psychotherapeutische Behandlung

    Es scheint aber auch private Kassen zu geben, die das etwas anders handhaben. Hier kann man dann Einspruch einlegen.

  6. gesperrt

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    AW: Todesangst in der Nacht

    Zitat Zitat von Elixia Beitrag anzeigen
    Luftpost, bist Du da ganz sicher, dass man so viele kassenzugelassene Therapeuten zu jeweils maximal fünf probatorischen Sitzungen aufsuchen darf, wie man möchte?

    Wo kann man das bitte genau nachlesen? Kannst Du das mal verlinken? Das wären ja dann bei fünf Theras, gegebenenfalls bereits 25! Sitzungen, da kann ich mir nicht vorstellen, dass eine gesetzliche Krankenkasse da mitmacht.

    Und da kann man dann noch locker so weitermachen, da das für unbegrenzt viele verschiedene kassenzugelassene Theras gilt?

    Das würde ich gerne mal nachlesen können.

    Ich glaube eher, dass man insgesamt ein Kontingent von fünf probatorischen Sitzungen zur Verfügung hat, die man auf maximal fünf unterschiedliche Theras mit Kassenzulassung verteilen kann.
    Ich weis es aus eigener reichlicher Erfahrung, aber

    lies es selber nach: https://lite.qwant.com/?lang=de_de&q...itzungen&t=web

    http://www.psychotherapiesuche.de/fragen-antworten

    Jeder Gesetzlich Versicherte hat das Anrecht auf 5 Probatorische Sitzungen je Therapeut. Und wenn Du es immer noch nicht glaubst, frage deine KK.

    Du wirst keine Chance haben sehr viele Psychotherapeuten auszuprobieren. Kannst froh sein, wenn Du einen Psychotherapeuten findest bei dem Du probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen kannst.

    Die Situation auf dem Psychotherapiemarkt hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft.

    Grüße
    Luftpost
    Geändert von Luftpost (08.11.2015 um 01:28 Uhr)

  7. gesperrt

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    AW: Todesangst in der Nacht

    Zitat Zitat von Elixia Beitrag anzeigen
    Danke fürs Verlinken, Simpleness. Ich habe aber immer noch Zeifel daran, denn der Artikel ist ja von 2005.
    Das wären ja irre Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen und es wird immer mehr gespart. Gibt's da noch etwas aktuelleres dazu?
    Und unten steht im Artikel ja auch, dass manche Krankenkassen das anders auslegen und man sich dann mit denen streiten darf.
    Du sollst, wenn Du gesetzlich versichert bist, nur den Text beachten der sich auf gesetzlich Versicherte bezieht.
    Denn dann bist Du nicht beihilfeberechtigt und auch nicht privatversichert.

    Die Richtlinien haben sich seit 2005 nicht verändert.

    Grüße
    Luftpost

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    AW: Todesangst in der Nacht

    Danke für die Links, Luftpost, ich lese und staune. Die Regelung besteht sicher nur deshalb noch, weil es tatsächlich viel zu wenig kassenzugelassene Theras gibt, sonst wäre das doch viel zu teuer und großzügig...

    Ich selber war noch nie in Therapie, aber die Barmer GEK hat einer guten Freundin von mir mal gesagt, sie habe fünf Sitzungen insgesamt, die sie auf unterschiedliche Theras zum Ausprobieren verteilen dürfe....

  9. gesperrt

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    AW: Todesangst in der Nacht

    Zitat Zitat von Elixia Beitrag anzeigen
    Danke für die Links, Luftpost, ich lese und staune. Die Regelung besteht sicher nur deshalb noch, weil es tatsächlich viel zu wenig kassenzugelassene Theras gibt, sonst wäre das doch viel zu teuer und großzügig...
    Die "Richtlinien" (Das passende Wort fällt mir gerade nicht ein) werden z.Zt. verändert. Ich bin aber nicht auf dem laufenden und weis auch nicht wann die neue "Richtlinien" Gültigkeit erhalten.

    Ich selber war noch nie in Therapie, aber die Barmer GEK hat einer guten Freundin von mir mal gesagt, sie habe fünf Sitzungen insgesamt, die sie auf unterschiedliche Theras zum Ausprobieren verteilen dürfe....
    Diese Auskunft ist falsch! Aber, so kann die KK Geld sparen.

    Grüße
    Luftpost

  10. Inaktiver User

    AW: Todesangst in der Nacht

    Zitat Zitat von Luftpost Beitrag anzeigen
    Die "Richtlinien" (Das passende Wort fällt mir gerade nicht ein) werden z.Zt. verändert. Ich bin aber nicht auf dem laufenden und weis auch nicht wann die neue "Richtlinien" Gültigkeit erhalten.


    Diese Auskunft ist falsch! Aber, so kann die KK Geld sparen.

    Grüße
    Luftpost
    Ja, sie versuchen es eben. Mein Therapeut hat mir schon vor vier Jahren gesagt, er lässt die Neupatienten die probatorischen Sitzungen (ab der zweiten) erstmal selbst bezahlen, dann bekommen sie das Geld zurück, wenn die Kassen bezahlt, weil es öfter Probleme gab.

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