Wenn sie ihn adoptiert, spart er zwar Steuern, aber sie beide sich auch ihr Liebesleben. Denn das ist zwischen Adoptivelternteil und Adoptivkind genauso verboten wie zwischen Eltern und eigenen Kindern.
Der Sinn des Lebens ist das Glück.
(russisches Sprichwort)
Kranich-Frain-Schlamperl-Sternensammlerin-Lebensliebe-?
naja habe da nicht so die Ahnung-wenn man nicht selber betroffen ist. Ich dachte nur -wenn man mit einem" Lebensabschnittsgefährten" zusammen lebt aber nicht heiraten möchte/will...besteht auch die Möglichkeit als "eingetragene Lebenspartnerschaft" vielleicht weiß da ja ein Notar wirklich was ???
@ Lebenslinie, ich weiß ja nicht ob du es schon mal durch hast mit einem Testament.
Für mich ist es auch das erste mal.
Ich weiß nur- dass "immer" das aktuellste Testament gilt - und unproblematisch wenn ein Notar das Letzte aufgenommen hat...Den ein Notar überzeugt sich ja in einem kleinen Vorgespräch mit dem Erblasser ob dieser auch wirklich noch testierfähig ist.
Klar gibt es Anfechtungen- gerade wenn es klar ist- dass es kein Pflichtteil gibt. Dann versucht man die Masche mit nicht testierfähig..Nur das ist meiner Meinung durch Arztberichte , Aussagen von Zeugen u.s.w. eigentlich nachweisbar....
Ein Testament wird auch nur mit HInterlegungsschein an den Erblasser ausgehändigt - falls er/sie es für nichtig erklären bzw. vernichten möchte. Nur ist er dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Stande- ?????? Kann dieses auch jemand der eine notar. Vorsorgevollmacht hat ??? Glaube ich nicht.
Habe die KRAFT,zu ändern, was nicht mehr länger zu ertragen ist;
die GELASSENHEIT, alles dass hinzunehmen, was nicht zu ändern ist, und die WEISHEIT, das eine vom anderen zu unterscheiden
Meinst du mich mit Lebenslinie? Wenn ja - ja, ich habe die Erfahrungen mit Testamenten.
Ich weiß aus der eigenen Familie, wie lange es dauern kann, wenn alle in früheren Testamenten Erwähnte vom Amtsgericht angeschrieben werden.
Außerdem - als ich mein eigenes notarielles Testament vor einiger Zeit ändern wollte, hat mir der mit mir befreundete Notar auch genau das geraten. Und ich bin zum Amtsgericht gegangen, habe die alte Version abgeholt und geschreddert. Danach hat der Notar eine neue Version beim Amtsgericht hinterlegt.
Ich habe damals beim Amtsgericht nochmals nachgefragt und es wurde mir bestätigt, dass alle, in den beim Amtsgericht hinterlegten Testamenten erwähnt werden, angeschrieben und über den Erbfall informiert werden. Und ich wollte nun wirklich nicht, dass diejenigen, die ich als Erben einsetze sich mit denjenigen auseinandersetzen müssen, die ich aus meinem Testament gestrichen hatte. Falls ich mein Testament wieder ändere, hole ich die alte Version wieder ab.
Der Sinn des Lebens ist das Glück.
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Wildwusel-das finde ich ganz, ganz, ganz toll mit dem Ordner. Klingt einfach gut. Wer das emotionslos finden sollte, dem kann ich zumindest nicht Recht geben.
Wie wichtig es doch ist, sich über diese Zeit hinaus zu unterstützen und wie schön ist es, wenn ich weiß, dass jemand Lebensbäume hasst :-) Die sind ja schnell gepflanzt....
Liebe Grüße ihaheo
You'd have to be here
I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
It's northerly facing and close to an open fjord
The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
Calling so slowly from summer's before
Kari Bremnes
Es gibt einen absolut nullachtfünfzehn-Prozess, der in Gang kommt, wenn jemand verstirbt.
Angefangen vom Arzt, der den Tot feststellt und den Totenschein ausstellt, über die Information des Standesamtes innerhalb von 3 Werktagen. Das Standesamt wiederum informiert das Nachlassgericht. Das Nachlassgericht fordert die amtlich hinterlegten Testamente an und informiert die Erben, bzw. auch alle gesetzlich Erbberechtigten, wenn ein Testament hinterlegt ist, bzw. schreibt den Tod öffentlich aus, um mögliche Anspruchsberechtigte zu informieren.
Was die wenigsten wissen: wenn man ein Testament findet, nachdem ein Mensch verstorben ist, ist man verpflichtet, dieses beim Nachlassgericht abzuliefern. Das nicht zu tun, sondern auf eigene Faust, das Erbe zu verteilen, bzw. zu verteilen, ist eine Stratftat (§274 StGB).
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Habe die KRAFT,zu ändern, was nicht mehr länger zu ertragen ist;
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Ich kenne dazu keine Vorschrift oder Gerichtsentscheidung, aber mein Rechtsempfinden sagt mir "nein". Wer weder gesetzlicher noch testamentarischer Erbe ist, hat keinen Anspruch auf Informationen. Vielleicht plaudert einer der Erben darüber, aber ansonsten wird der Nichterbe die Information nicht bekommen. Das Gericht oder der Testamentvollstrecker werden das sicher nicht dürfen, da sie über Dinge, die ihnen qua Amt zur Kenntnis gebracht werden nicht gegenüber Dritten reden dürfen.
Aber warum sollte er sie überhaupt bekommen? Er erbt nicht, also geht es ihn auch erstmal nichts an. Die Information wäre m. E. nur gut für Magengeschwüre, weil der Nichterbe sich ärgert, über das was ihm entgangen ist. Wenn er wieder einen der aktuellen Erben beerben wird, kann er den ja fragen.
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