Sarrich doch.
Evt. ist das damit gemeint:
Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Quelle: unser Grundgesetz
Aber vielleicht habe ich da auch was übersehen.
I can only please one person per day. Today I choose ME.
Beginne den Tag mit einem Lächeln, dann hast Du es hinter Dir.
in unserem land lernt man mindestens, dass ohne entsatzheer der polen, darunter kosaken, die zweite türkenbelagerung für die osmanen siegreich gewesen wäre. im ersten weltkrieg kämpften wieder zum reich gehörende muslime mit ihrem leben für unser kaiserreich.
wir haben menschen aus den ländern, aus denen heute die gastarbeiter kommen, die sogenannte rettung des abendlandes zu verdanken.
lg
legrain
Achso!
Das fällt dann wohl unter "Wir sind das Bundesverfassungsgericht".
Ist schön dass man sich alle Gesetze so hindrehen kann wie es einem gerade passt.
Komisch nur, dass die Meinungsfreiheit (und Versammlungsfreiheit) der NPD (Beispiel) bei Demonstrationen dann von der Polizei sogar noch gegen linke Gegendemonstranten durchgesetzt und somit unterstützt wird.
Irgendwo passt das nicht so ganz zusammen.
Einfach eine sachliche Richtigstellung dazu: Das Grundgesetz ist sehr eindeutig.
Nationalsozialistisches Gedankengut ist von jeder Meinungsfreiheit ausgenommen. In allen Lebensbereichen und mit allen Konsequenzen, die das auch juristisch nach sich zieht.
Übrigens wird auch gefordert (Ich bin mir nicht sicher, ob es nicht sogar als Pflicht formuliert ist) ihm jederzeit entgegen zu stellen.
Ja, und? Die heutigen Muslime haben damit genauso wenig zu tun, sprich es zu verantworten, wie wir das Dritte Reich, die heutigen US-Bürger die Indianerkriege und die Versklavung der Schwarzen usw. usw. usw. Und nur, weil die Chinesen mal das Porzellan erfunden haben, muss ich vor dem heutigen Parteiläufervolk wahrlich nicht buckeln. Was sollen denn solche Aussagen bringen? Ich kann mich auch in Polens Städte stellen und darauf hinweisen, dass vor einigen Jahrhunderten Deutsche diese Häuser gebaut haben. Ist das mein Verdienst und rechtfertigt dies mein heutiges Tun? Sicher nicht.
Geändert von testo_in_chiaro (03.08.2012 um 19:03 Uhr)
Hat im GG nichts zu suchen, ist im StGB sehr wohl, und meiner Meinung nach auch angemessen, formuliert: § 323cUnterlassene HilfeleistungWer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten [sic!], insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Woran es in Deutschland arg scheitert, ist die tatsächliche und vor allen Dingen rigorose Umsetzung solcher Paragraphen. Zu beachten ist aber, und dies ist hier gut formuliert, ich darf keinen Menschen dafür bestrafen, dass er eventuell keine Hilfe leistet, weil er sich der nicht gewachsen sieht. Sonst müsste ich den Kleinen bestrafen, der sich nicht zutraut, sich einem 2-Meter-Typen in den Weg zu stellen.
Geändert von testo_in_chiaro (03.08.2012 um 18:25 Uhr) Grund: Ich kann nichts dafür, dass ich keine Absätze einbauen kann ...