Bitte passe bei den steuerlichen Begriffen etwas auf!!!
Es kann unter Umständen schon wichtig sein, dass man die Begriffe richtig verwendet. Wobei ich zugeben muss, dass die Begriffe für einen Laien wirklich sehr verwirrend sind.
Steuerlich gibt es einen Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Die selbständige (freiberufliche) Tätigkeit ist geregelt in § 18 EStG (Einkommensteuergesetz), die gewerbliche Tätigkeit in § 15 EStG. Der Unterschied ist im Wesentlichen, dass Gewerbetreibende im Gegensatz zu Freiberuflern gewerbesteuerpflichtig sind.
Das "zu versteuernde Einkommen" ist, vereinfacht gesagt, die Bemessungsgrundlage für die zu zahlende Einkommensteuer.
Man erhält das "zu versteuernde Einkommen", wenn man in deinem speziellen Fall vom Gewinn noch Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und evtl. noch andere Freibeträge in Abzug gebracht hat. Dies ist der maßgebliche Betrag, auf den die Einkommensteuertabelle Anwendung findet.











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