Hallo Yvie,
tut mir leid, dass ich solange hier nicht reingeschaut habe :-(
Ist der Tag 'bezogen auf den 29.11.2004' Euer Scheidungsdatum?
Dann muss Dein Ex bis zu diesem Tag einen Rentenausgleich (nach Punktesystem) auf DEIN Rentenkonto einzahlen. Du kannst bei der Institution unter Angabe Deiner Rentenversicherungsnummer (bzw. Pension) nachfragen (am besten schriftlich mit Kopie Deines Personalausweises und der Pensions-Versicherungsnummer in Bezuug auf das Scheidungsurteil = Aktenzeichen angeben), ob das geschehen ist.
FG von Helga













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