Hallo liebe Trauminsel,
danke für diesen thread und die von dir verlinkten Tabellen und Foren.
Ich hab trotzdem mal eine Frage, die ich mir beim Hin- und Herlesen nicht beantworten konnte - vielleicht guckt hier ja die eine oder andere Scheidungs- und Unterhaltserfahrene mal rein, die mir etwas dazu sagen kann?
Wenn man sich die Düsseldorfer Tabelle anschaut, kriegt man den Eindruck, dass man im Trennungsfall offenbar nicht mehr als zwei Kinder haben sollte, die aber möglichst nicht älter werden sollten als 11 Jahre. Bei mehr und älteren Kindern rutscht der zahlungspflichtige Elternteil automatisch unter die Selbstbehaltsgrenze. Frage: was ist dann?
Den der Tabelle beigefügten Erklärungen zufolge gilt man dann als "Mangelfall" (tolle Wortschöpfung!). In dem angegebenen Beispiel wird die sog. "Verteilungsmasse" (das über den Selbstbehalt hinausgehende Einkommen des Mannes, hier: 460,-- Euro) unter den drei Unterhaltsberechtigten (Frau, 2 Kinder) nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt. Für das, was sie darüber hinaus für ihren Lebensunterhalt braucht, wird sich diese Familie ans Sozialamt wenden müssen.
Soweit, so gut (bzw. schlecht). Nun meine Frage: Ich selbst habe keine Ansprüche ans Sozialamt, da ich selbst berufstätig bin. Dies mindert aber doch nicht die Ansprüche der Kinder an ihren Vater, oder? Selbst, wenn ich die Kindesunterhaltssätze aus der Einkommensgruppe I zugrundelege (in die er vom Einkommen her nicht hineingehört), würde mein Mann damit unter die Selbstbehaltsgrenze rutschen.
Muss ich (bzw. die Kinder) auf die Differenzsumme schlicht verzichten oder habe ich in dem Fall Anspruch auf Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt? Weiß das jemand?
Danke für's Lesen ...
Liebe Grüße, Analuisa











). In dem angegebenen Beispiel wird die sog. "Verteilungsmasse" (das über den Selbstbehalt hinausgehende Einkommen des Mannes, hier: 460,-- Euro) unter den drei Unterhaltsberechtigten (Frau, 2 Kinder) nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt. Für das, was sie darüber hinaus für ihren Lebensunterhalt braucht, wird sich diese Familie ans Sozialamt wenden müssen.
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, noch studiert sie zwar nicht, wollen erst mal das Abi gut machen, aber ich hoffe doch dann gehts los
. Eigentlich wollte ich nur mal darauf hinweisen, das die Tabellen nicht als starre Gegebenheiten zu betrachten sind und Frau mit irgendetwas rechnet, was dann nicht so ist. Fachanwalt schenk ich mir, denke das JA wird schon richtig für meine Prinzessin gerechnet haben. Das meine Kinder kein Bafög bekommen bei meinem Verdienst, ist mir auch klar. 
