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Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    Avatar von Wolkentier
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    Getrennt lebend - Kind ummelden

    Ich lebe getrennt.
    Mein Sohn wird ab Sommer ein Auslandsschuljahr machen und nächstes Jahr nach seiner Rückkehr bei seinem Vater leben, da er dort eine weiterführende Schule besuchen will.
    Um sich dort anmelden zu können, muss er den Wohnsitz dort haben (wir sind noch Niedersachsen, mein Noch-Mann wohnt in Hamburg), also umgemeldet werden.
    Frage:
    Kann mein Mann ihn einfach so bei sich anmelden? Muss ich da irgendwie mit und zustimmen/mit unterschreiben?
    Wir haben ja gemeinsames Sorgerecht?
    Geht das problemlos auch in Abwesenheit meines Sohnes oder müssten wir das jetzt schon vor seiner Abreise erledigen?
    Muss er dann sofort einen neuen Personalausweis beantragen?
    Seine gesamten Reiseunterlagen und Formalitäten für das Auslandsschuljahr sind jetzt natürlich mit der "alten", also derzeitigen Adresse bei mir.... nicht das das dann Probleme gäbe.
    .
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  2. #2

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    AW: Getrennt lebend - Kind ummelden

    Ausgehend von hiesigen Melderecht kann Euer Sohn erst angemeldet werden, wenn er wieder zurück in Deutschland ist. Bei Minderjährigen müssen grundsätzlich beide Eltern unterschreiben, wie das in Eurem Fall geregelt werden kann, solltest Du telefonisch direkt anfragen bevor Euer Sohn zurück kommt. Schlimmstenfalls musst Du zur Anmeldung persönlich mitkommen. Aber vielleicht kann die Leitung der Meldestelle eine für Dich unkomplizierte Lösung finden, z.B. Du unterschreibst vorab ein Formular und Deine Meldestelle bestätigt das o.ä.

    Ich nehme an, einen Zweitwohnsitz soll Dein Sohn bei Dir nicht behalten aus steuerlichen Gründen?

  3. #3
    Avatar von Wolkentier
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    AW: Getrennt lebend - Kind ummelden

    Woher "weiß" die Behörde, wo mein Sohn ist... ?
    Wir sind umgezogen, als unsere Kinder alle noch klein waren und erinnere mich, dass mein Mann und ich damals die Behördengänge alleine erledigt haben, die Minis waren bei Oma solange (nerviges Warten auf Behörden mit Kleinkinder wollten wir uns allen ersparen... ).
    Da haben wir also einfach unsere Anmeldung ausgefüllt, die Kinder auch mit drauf geschrieben und gut war.
    Hat keiner gefragt, wo denn die Kinder sind.

    Deshalb denke ich , dass das Um-/Anmelden an sich kein Problem sein wird.
    Die Frage ist halt nur, ob wir da zu zweit hin müssen oder ob er das alleine machen kann oder ob es dafür ggf. ein Formular gibt bei getrennt lebenden Personen, welches ich im Vorwege unterschreiben und er dann mitnehmen kann.

    Hier sind doch einige getrennt lebende/geschiedene Leute im Forum, die u.U. auch ja irgendwann mit ihren Kindern ausgezogen und eine eigene Wohnung genommen haben - wie ging das da denn mit dem Kinderummelden? Ist ja im Prinzip dasselbe wie jetzt hier bei uns?
    Ist da immer der Ehepartner mitgekommen?


    Warum sollte er einen Zweitwohnsitz bei mir führen? Welchen Vorteil hätte das?
    Was meinst Du mit steuerlichen Gründen?
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  4. #4

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    AW: Getrennt lebend - Kind ummelden

    Wenn dein Sohn zurück ist, geht ihr Eltern - sofern ihr miteinander könnt - auf die Meldebehörde am Wohnsitz des Vaters und meldet das Kind dort an. Abgemeldet bei dir wird er dann automatisch, glaube ich. Aber da kannst du dort auch fragen. Auf zwei Tage kommt es nicht an. Du kannst dem Vater für die Ummeldung auch eine Vollmacht ausstellen.
    Über das Jahr im Ausland sollte er bei dir gemeldet bleiben, denn dann steht dir das Kindergeld und ggf. der Steuerfreibetrag für allein Erziehende zu.
    Lebt dein Sohn beim Vater und es gibt kein weiteres Kind in deinem Haushalt, musst du von Steuerklasse 2 auf 1 wechseln.

    Nachtrag: Der Ausweis wird beim Ummelden geändert, das ist kein Problem. Da muss das Kind nicht anwesend sein.

  5. #5
    Avatar von Wolkentier
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    AW: Getrennt lebend - Kind ummelden

    Wir können miteinander, das ist kein Problem.
    Es wäre halt nur zu terminieren, da beide voll berufstätig - das gilt es dann sowohl untereinander als auch in Einklang mit den Behördenöffnungszeiten zu bringen.

    Ummelden, wenn er zurück ist, geht leider nicht - das muss auf jeden Fall vorher sein, da er wie gesagt in Hamburg die Schule besuchen will, die auch direkt am Tag nach Rückkehr beginnt.
    Und dort ist bei der Anmeldung (Anmeldung geht frühestens ab Februar 2013) bereits der Hauptwohnsitz Hamburg nachweisbar vorzulegen.
    Daher also entweder
    - jetzt noch ummelden
    oder
    - ummelden, während er weg ist.

    Steuerklassenwechsel ist klar, erfolgt dann sowieso demnächst.

    Zitat Zitat von Heidewachtel Beitrag anzeigen
    Nachtrag: Der Ausweis wird beim Ummelden geändert, das ist kein Problem. Da muss das Kind nicht anwesend sein.
    Aber der Ausweis ja sicher... und den muss er wohl mitnehmen, während er unterwegs ist.
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  6. #6
    Avatar von primula_majestix
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    AW: Getrennt lebend - Kind ummelden

    Zitat Zitat von Wolkentier Beitrag anzeigen
    Wir können miteinander, das ist kein Problem.
    Es wäre halt nur zu terminieren, da beide voll berufstätig - das gilt es dann sowohl untereinander als auch in Einklang mit den Behördenöffnungszeiten zu bringen.
    Dann geht ihn doch jetzt ummelden. Die Anmeldung könnt Ihr innerhalb Hamburgs in jedem Kundenzentrum der jeweiligen Bezirksämter vornehmen (es muss also nicht das Kundenzentrum in dem Bezirk sein in dem Dein Ex wohnt). Das Formular kann man hier Klick! runterladen.

    Und Donnerstags ist nach meiner Erinnerung immer der Tag an dem die Ämter bis 18:00 Uhr geöffnet haben...
    Die Aufmerksamkeit
    das Verständnis
    die Annahme
    die Geduld
    die du dir verweigerst
    kann dir niemand ersetzen


    Bodo Rulf

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