Hallo Ihr Lieben,
ich habe mich jetzt erst hier angemeldet. Ich habe folgendes Problem. Ich lebe bereits seit einem Jahr von meinem Mann getrennt und habe bisher Aufstockungsunterhalt bezogen, da ich eine halbe Stelle habe. Nun befinden wir uns in der Phase, ich würde fast schon sagen .. die finale Phase, die aber nicht minder aufregend und aufreibend ist. Hinzu kommt, dass jeder jeden kritisch im Auge behält, um ja keine Fehlentscheidung zu begehen. Ich habe in diesem Jahr einiges 'schnell mal unterschrieben', was dann nicht mehr zu korrigieren war.Alles war bisher verschmerzbar, aber im weiteren Verlauf muss ich gut überlegen, was für mich zukünftig sich nicht als Nachteil ausweisen sollte.
Ich bin zugewinnausgleichspflichtig, die vorläufige Berechnung ist korrekt. Es bestehen allerdings Gemeinschaftskonten, die ich panisch für einen best. Zeitraum wieder verlängerd angelegt habe, da mein Mann nicht bereit war, diese Konten hälftig mit mir zu zu teilen, denn der Zugewinnausgleich sollte zunächst unbedingt in bar erfolgen ( so wie das Gesetz es vorsieht) Jetzt könnten wir diese Konten zwar bis an unser Lebensende verlägern aber keiner kann darüber verfügen. Ich lebe mit meinem Gehalt und Unterhalt äußerst sparsam, komme gerade so über die Runden .. und komme nicht an meinen hälftigen Betrag.
Die neueste Variante meines Mannes ist: die komplette Auszahlung unserer Barvermögens an mich, mit der Abtretung der Immoblien im Zuge des Zugewinnausgleiches an ihn( er sitzt dann gemütlich in unserem Haus). Er meinte dann, dass er ja dann kein Geld mehr hätte und gezwungen wäre einen Kredit aufzunehmen. Dies würde bedeuten: ich hätte zwar dann eine bestimmte Summe Barvermögen, aber kommt es dann zur Scheidung .. würde ihm sofort die Rente gekürzt ( er ist bereits Rentner) und im Hinblick auf ein mögliches Darlehen bekäme ich keinen oder nur sehr wenig nachehelichen Unterhalt.
Diese Auszahlungssumme würde nach grober Berechnung, im Falle von z.B. Jobverlust (ich bin 58) gerade so bis zur Rente reichen. Ich bin sehr unsicher. Meine Frage: Wie ist das mit der Ausgleichszahlung in bar zu sehen. Ist er juristisch verpflichtet die Konten zu teilen, ich hätte ja dann die Möglichkeit ( theoretisch !!!) meine Hälfte bis zum Scheidungsantrag zu verbrauchen ...was ich mit Sicherheit nicht tun würde.
Ich hoffe, dass man mir noch halbwegs folgen konnte. Es ist alles so anstregend und bin dankbar für ähnliche Beispiele oder Ratschläge diesbezglich.











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