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  1. #1

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    Ausruf trennung von gemeinschaftskonten

    Hallo Ihr Lieben,

    ich habe mich jetzt erst hier angemeldet. Ich habe folgendes Problem. Ich lebe bereits seit einem Jahr von meinem Mann getrennt und habe bisher Aufstockungsunterhalt bezogen, da ich eine halbe Stelle habe. Nun befinden wir uns in der Phase, ich würde fast schon sagen .. die finale Phase, die aber nicht minder aufregend und aufreibend ist. Hinzu kommt, dass jeder jeden kritisch im Auge behält, um ja keine Fehlentscheidung zu begehen. Ich habe in diesem Jahr einiges 'schnell mal unterschrieben', was dann nicht mehr zu korrigieren war.Alles war bisher verschmerzbar, aber im weiteren Verlauf muss ich gut überlegen, was für mich zukünftig sich nicht als Nachteil ausweisen sollte.

    Ich bin zugewinnausgleichspflichtig, die vorläufige Berechnung ist korrekt. Es bestehen allerdings Gemeinschaftskonten, die ich panisch für einen best. Zeitraum wieder verlängerd angelegt habe, da mein Mann nicht bereit war, diese Konten hälftig mit mir zu zu teilen, denn der Zugewinnausgleich sollte zunächst unbedingt in bar erfolgen ( so wie das Gesetz es vorsieht) Jetzt könnten wir diese Konten zwar bis an unser Lebensende verlägern aber keiner kann darüber verfügen. Ich lebe mit meinem Gehalt und Unterhalt äußerst sparsam, komme gerade so über die Runden .. und komme nicht an meinen hälftigen Betrag.

    Die neueste Variante meines Mannes ist: die komplette Auszahlung unserer Barvermögens an mich, mit der Abtretung der Immoblien im Zuge des Zugewinnausgleiches an ihn( er sitzt dann gemütlich in unserem Haus). Er meinte dann, dass er ja dann kein Geld mehr hätte und gezwungen wäre einen Kredit aufzunehmen. Dies würde bedeuten: ich hätte zwar dann eine bestimmte Summe Barvermögen, aber kommt es dann zur Scheidung .. würde ihm sofort die Rente gekürzt ( er ist bereits Rentner) und im Hinblick auf ein mögliches Darlehen bekäme ich keinen oder nur sehr wenig nachehelichen Unterhalt.

    Diese Auszahlungssumme würde nach grober Berechnung, im Falle von z.B. Jobverlust (ich bin 58) gerade so bis zur Rente reichen. Ich bin sehr unsicher. Meine Frage: Wie ist das mit der Ausgleichszahlung in bar zu sehen. Ist er juristisch verpflichtet die Konten zu teilen, ich hätte ja dann die Möglichkeit ( theoretisch !!!) meine Hälfte bis zum Scheidungsantrag zu verbrauchen ...was ich mit Sicherheit nicht tun würde.

    Ich hoffe, dass man mir noch halbwegs folgen konnte. Es ist alles so anstregend und bin dankbar für ähnliche Beispiele oder Ratschläge diesbezglich.

  2. #2

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    19

    AW: trennung von gemeinschaftskonten

    Liebe olives,

    ich denke Du solltest Dir dringend eine verbindliche Rechtsberatung holen.
    Bei uns in der Stadt wird so etwas auch von der Kirche angeboten - ich vermute mal dass die entsprechenden Selbsthilfegruppen für Frauen in Trennung auch Tips haben. Da es für Dich um viel Geld mit weitreichenden Konsequenzen geht kann das nur eine sinnvolle Investition sein.
    Ich habe auf Nachfrage neulich zu hören bekommen dass eine Erstberatung so um die 180 Euro kostet - ein überschaubarer Betrag.

  3. #3

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    AW: trennung von gemeinschaftskonten

    Liebe Sanni,

    ich danke dir sehrfür dein Interesse und deinen Rat. Vielleicht gibt es Frauen - mit ähnlich rechnerischen Beispielen und Erfahrungen. Vielen Dank!

  4. #4
    gesperrt
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    AW: trennung von gemeinschaftskonten

    Vorausgesetzt, du hast gar kein bzw. sehr wenig Geld hast, kannst du auch zum Amtsgericht gehen und dir einen Beratungsschein holen, der kostet um die 10 Euro, damit gehst du zu jedem Anwalt und kannst dich dort umfassend beraten lassen.
    Danach kann der Anwalt für dich Prozesskostenhilfe beantragen, bzw. du unterschreibst ihm das.

  5. #5

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    AW: trennung von gemeinschaftskonten

    Auch dir liebe Dani, herzlichen Dank.
    Ich hatte bereits eine Erstberatung. Ich hatte Fragen über Fragen, die das Zeitlimit ohnehin schon gesprengt hatten. Es ist ja nun oft so, dass im zeitnahen Geschehen dann sich erneut wieder ein Berg von weiteren Fragen ergeben. Das ist augenblicklich der Punkt.

  6. #6

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    AW: trennung von gemeinschaftskonten

    >die komplette Auszahlung unserer Barvermögens an mich,
    >mit der Abtretung der Immoblien im Zuge des Zugewinnausgleiches an ihn

    warum denn nicht? oder willst du das haus behalten und ihn auszahlen?

    >( er sitzt dann gemütlich in unserem Haus).

    und du hast das geld. was ist daran so schlimm? oder ist es unausgewogen, was geldbestand und wert der immobilie (die verbindlichkeiten muessen natuerlich beruecksichtigt werden) angeht?

    >habe bisher Aufstockungsunterhalt bezogen, da ich eine halbe Stelle habe

    darf ich fragen, warum du nicht vollzeit arbeitest?

    luciernago
    .
    ein mann muss mir gut tun . . . was soll ich sonst mit ihm?

  7. #7

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    AW: trennung von gemeinschaftskonten

    Ja, natürlich darfst du fragen.
    Ich würde liebend gerne Vollzeit arbeiten, es besteht nur derzeit leider in dieser Firma kein Bedarf und in meinem Alter ist es ohnehin auf dem Arbeitsmarkt sehr schwer. Ich bin derzeit in der 'glücklichen' Lage diese halbe Stelle - noch dazu in meinem Traumberuf - zu haben. So schaut es aus.

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