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Die Toten Hosen - Krach der Republik
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"Kacktusse!"
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Das Leben verstehen kann man nur rückwärts, aber leben müssen wir es vorwärts.
(Søren Kierkegaard)
Wenn es eine Direktversicherung ist, gib eine Kopie des Widerrufs an die Personalabrechnung, damit die gar nicht erst den Beitrag abführen....
Wie ist denn der Stand der Dinge??
simplemind
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Freunde sind Gottes Entschuldigung für Verwandte
George Bernhard Shaw
Hallo Andy,
Sie können den Vertrag nicht widerrufen. Sie sind nicht der Versicherungsnehmer (VN). VN ist Ihr Arbeitgeber (ArbG), Sie sind versicherte Person.
Ihr Widerspruch läuft ins Leere. Sie können nicht widerrufen, was Sie nicht abgeschlossen haben. Ihr Arbeitgeber hat den Vertrag mit dem Versicherer geschlossen.
Und Sie haben einen arbeitsrechtlichen Vertrag mit Ihrem ArbG geschlossen. Das ist das nächste Problem.
Die Widerspruchsfrist für solche Verträge beträgt 30 Tage ab Zugang des Versicherungsscheins. Vorsicht, beachten Sie, dass der Zugang beim VN gilt.
Wenn der Versicherungskomiker gerissen ist, reagiert er nicht, gibt den Versicherungsschein Ihrem Arbeitgeber und läßt die 30-Tagesfrist verstreichen.
Ich sende Ihnen eine Hilfe-PN zu.
Gruß
Gnampf
Geändert von Gnampf (11.07.2012 um 18:14 Uhr)
Nehmen wir an Sie sind heute 33 Jahre alt und unterschreiben einen BU-Betrag mit monatlich 120 € bis zum 67. Lebensjahr (2046) dann sieht die Provisionsrechnung mit Durchschnittswerten wie folgt aus:
120 € x 12 Monate x 34 Jahre Laufzeit =48.960 €
Von diesen 48.960 € erhält der Vermittler ca. 4,5 %, also 2.203 € (das steht übrigens auch in Ihrem Produktinformationsblatt, das Sie vor Vertragsabschluss erhälten müssen.) Nicht schlecht für eine schnöde Beratung.
Wenn der ArbG als Tippgeber auftritt, erhält er natürlich eine Tippgeberprovision.
Wenn der Vermittler in einer Vertriebsstruktur arbeitet, verdienen natürlich alle höheren Ebene mit.
Gruß
Gnampf
Und wenn es sich um eine Direktversicherung handelt im Rahmen einer Gehaltsumwandlung (Steuer- und sozialversicherungsfrei), dann spart der Arbeitgeber seinen Anteil an der Sozialversicherung für den umgewandelten Vertrag. Ist bei einem Arbeitnehmer nicht so dolle, läppert sich aber, wenn die gesamte Belegschaft das macht.
Im Grunde ist die Entgeltumwandlung übrigens keine schlechte Art der betrieblichen Altersversorgung, da man in der Tat durch die Steuerersparnis eine hohe Förderquote erzielen kann. Als Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings eher unüblich.
Das Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen ist 2008 vereinheitlicht worden. Man kann ohne Gründe zu nennen, den Antrag widerrufen – auch per Mail oder Fax. Die Widerrufsfrist beträgt bei der Lebensversicherung 30 Tage, wie hier auch schon gesagt wurde. Sie beginnt erst zu laufen, wenn der Versicherte den Versicherungsschein, alle Vertragsunterlagen sowie eine Belehrung über das Widerrufsrecht erhalten hat.
Zusätzlich bedarf es für eine Gehaltsumwandlung einer gesonderten Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (Anlage zum Arbeitsvertrag). Die müsste hier ja auch erst noch abgeschlossen werden - denn es war ja nur ein Versicherungsvertreter da und niemand von der Personalabteilung. Gegebenenfalls aber lieber auch dort widerrufen.
Hinterher ist man immer älter...
Wahnsinn, wer soll da noch durchblicken?
simplemind
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George Bernhard Shaw
Hallo,
ich selbst würde so etwas wie diesen Widerruf auch immer nur als Einschreiben versenden.
Dennoch stelle ich mir immer die Frage, ob so ein Einschreiben im Falle des Falles denn überhaupt Beweiskraft hätte.
Man bekommt ja die Bestätigung, das der Brief dort entegengenommen wurde, aber das beweist ja noch nicht, was in dem Brief drin stand.
Könnte der Empfänger dann nicht behaupten, dass etwas anderes darin stand oder der Umschlag leer war?
Oder ist er verpflichtet, das Einschreiben aufzubewahren?
Weiss da jemand genauer Bescheid?
Viele Grüße
Zitronina
Um ganz sicher zu sein - nimmst du dir einen Zeugen, der den Brief vorher liest und zusieht wie du ihn eintütest und dann würde ich in so einem Fall nur Einschreiben mit Rückschein verschicken das hat auch Bestand vor Gericht. Der Zeuge kann ebenfalls geladen werden und alles ist gut!
Wenn besser möglich ist, ist gut nicht genug!
"Wer aufhört besser zu werden hat aufgehört gut zu sein"
:Benjie meine Hundemaus - wir werden dich nie vergessen(27.05.2011)