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  1. #21
    Moderation Avatar von izzie
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    AW: Versicherungsvertreter hat mich überrumpelt :-(

    Zitat Zitat von AndyTHL Beitrag anzeigen
    Ja, sehe ich auch so.

    Normal wäre ich höflich geblieben, aber da ich abends so überrumpelt wurde, habe ich heute morgen ihm auch nen Wiederruf geschrieben, mit auch heftigen Ansagen, dass ich kein Kontakt mehr wünsche.
    Widerruf als Einschreiben mit Rückschein?
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  2. #22
    Avatar von Klecksfisch
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    AW: Versicherungsvertreter hat mich überrumpelt :-(

    Zitat Zitat von AndyTHL Beitrag anzeigen
    So langsam frage ich mich, ob mein Ag bei den Abschlüssen nicht auch noch was kassiert.

    Vielleicht nicht offiziell, aber vielleicht besondere Reisen, Events, oder Geld in der Schweiz...
    Könnte sein. Ein netter Abend :fredches grinsen:
    Vielleicht ist es aber nur ein Verwandter, dem geholfen werden muss.

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  3. #23

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    AW: Versicherungsvertreter hat mich überrumpelt :-(

    Wenn es eine Direktversicherung ist, gib eine Kopie des Widerrufs an die Personalabrechnung, damit die gar nicht erst den Beitrag abführen....

  4. #24
    Moderation Avatar von Simplemind66
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    AW: Versicherungsvertreter hat mich überrumpelt :-(

    Wie ist denn der Stand der Dinge??
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  5. #25

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    AW: Versicherungsvertreter hat mich überrumpelt :-(

    Hallo Andy,

    Sie können den Vertrag nicht widerrufen. Sie sind nicht der Versicherungsnehmer (VN). VN ist Ihr Arbeitgeber (ArbG), Sie sind versicherte Person.

    Ihr Widerspruch läuft ins Leere. Sie können nicht widerrufen, was Sie nicht abgeschlossen haben. Ihr Arbeitgeber hat den Vertrag mit dem Versicherer geschlossen.
    Und Sie haben einen arbeitsrechtlichen Vertrag mit Ihrem ArbG geschlossen. Das ist das nächste Problem.

    Die Widerspruchsfrist für solche Verträge beträgt 30 Tage ab Zugang des Versicherungsscheins. Vorsicht, beachten Sie, dass der Zugang beim VN gilt.

    Wenn der Versicherungskomiker gerissen ist, reagiert er nicht, gibt den Versicherungsschein Ihrem Arbeitgeber und läßt die 30-Tagesfrist verstreichen.

    Ich sende Ihnen eine Hilfe-PN zu.

    Gruß

    Gnampf
    Geändert von Gnampf (11.07.2012 um 18:14 Uhr)

  6. #26

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    AW: Versicherungsvertreter hat mich überrumpelt :-(

    Zitat Zitat von AndyTHL Beitrag anzeigen
    So langsam frage ich mich, ob mein Ag bei den Abschlüssen nicht auch noch was kassiert.
    Nehmen wir an Sie sind heute 33 Jahre alt und unterschreiben einen BU-Betrag mit monatlich 120 € bis zum 67. Lebensjahr (2046) dann sieht die Provisionsrechnung mit Durchschnittswerten wie folgt aus:

    120 € x 12 Monate x 34 Jahre Laufzeit =48.960 €

    Von diesen 48.960 € erhält der Vermittler ca. 4,5 %, also 2.203 € (das steht übrigens auch in Ihrem Produktinformationsblatt, das Sie vor Vertragsabschluss erhälten müssen.) Nicht schlecht für eine schnöde Beratung.

    Wenn der ArbG als Tippgeber auftritt, erhält er natürlich eine Tippgeberprovision.

    Wenn der Vermittler in einer Vertriebsstruktur arbeitet, verdienen natürlich alle höheren Ebene mit.

    Gruß

    Gnampf

  7. #27
    Avatar von tired-pony
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    AW: Versicherungsvertreter hat mich überrumpelt :-(

    Und wenn es sich um eine Direktversicherung handelt im Rahmen einer Gehaltsumwandlung (Steuer- und sozialversicherungsfrei), dann spart der Arbeitgeber seinen Anteil an der Sozialversicherung für den umgewandelten Vertrag. Ist bei einem Arbeitnehmer nicht so dolle, läppert sich aber, wenn die gesamte Belegschaft das macht.

    Im Grunde ist die Entgeltumwandlung übrigens keine schlechte Art der betrieblichen Altersversorgung, da man in der Tat durch die Steuerersparnis eine hohe Förderquote erzielen kann. Als Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings eher unüblich.

    Das Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen ist 2008 vereinheitlicht worden. Man kann ohne Gründe zu nennen, den Antrag widerrufen – auch per Mail oder Fax. Die Widerrufsfrist beträgt bei der Lebensversicherung 30 Tage, wie hier auch schon gesagt wurde. Sie beginnt erst zu laufen, wenn der Versicherte den Versicherungsschein, alle Vertragsunterlagen sowie eine Belehrung über das Widerrufsrecht erhalten hat.

    Zusätzlich bedarf es für eine Gehaltsumwandlung einer gesonderten Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (Anlage zum Arbeitsvertrag). Die müsste hier ja auch erst noch abgeschlossen werden - denn es war ja nur ein Versicherungsvertreter da und niemand von der Personalabteilung. Gegebenenfalls aber lieber auch dort widerrufen.
    Hinterher ist man immer älter...

  8. #28
    Moderation Avatar von Simplemind66
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    AW: Versicherungsvertreter hat mich überrumpelt :-(

    Wahnsinn, wer soll da noch durchblicken?
    simplemind
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  9. #29
    Avatar von Zitronina
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    AW: Versicherungsvertreter hat mich überrumpelt :-(

    Hallo,

    ich selbst würde so etwas wie diesen Widerruf auch immer nur als Einschreiben versenden.

    Dennoch stelle ich mir immer die Frage, ob so ein Einschreiben im Falle des Falles denn überhaupt Beweiskraft hätte.
    Man bekommt ja die Bestätigung, das der Brief dort entegengenommen wurde, aber das beweist ja noch nicht, was in dem Brief drin stand.
    Könnte der Empfänger dann nicht behaupten, dass etwas anderes darin stand oder der Umschlag leer war?
    Oder ist er verpflichtet, das Einschreiben aufzubewahren?

    Weiss da jemand genauer Bescheid?

    Viele Grüße
    Zitronina

  10. #30
    Avatar von Dharma09
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    AW: Versicherungsvertreter hat mich überrumpelt :-(

    Um ganz sicher zu sein - nimmst du dir einen Zeugen, der den Brief vorher liest und zusieht wie du ihn eintütest und dann würde ich in so einem Fall nur Einschreiben mit Rückschein verschicken das hat auch Bestand vor Gericht. Der Zeuge kann ebenfalls geladen werden und alles ist gut!
    Wenn besser möglich ist, ist gut nicht genug!

    "Wer aufhört besser zu werden hat aufgehört gut zu sein"




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