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  1. #1

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    Beiträge in der KSK

    Vielleicht kann mir jemand von Euch helfen: Ich bin als freiberufliche Texterin tätig, habe heute den Antrag an die Künstlersozialkasse zur Aufnahme gestellt. Bisher bin ich freiwillig gesetzlich versichert. Die Beitragshöhe dort bemisst sich nach allen Einkünften (also auch Ehegattenunterhalt). Nun habe ich eine Frage - in der KSK werden nur die betrieblichen Einnahmen für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Wenn ich in der KSK als Pflichtversicherte aufgenommen werde - weiß jemand von Euch, ob andere Einkünfte (z.B. den besagten Unterhalt) auch noch angerechnet werden . Also nicht von der KSK, aber von der Krankenkasse?

    Vielen Dank für Tipps!

  2. #2

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    AW: Beiträge in der KSK

    Zitat Zitat von einfach_so Beitrag anzeigen
    Wenn ich in der KSK als Pflichtversicherte aufgenommen werde - weiß jemand von Euch, ob andere Einkünfte (z.B. den besagten Unterhalt) auch noch angerechnet werden . Also nicht von der KSK, aber von der Krankenkasse?
    Sprichst du von der GKV oder einer privaten?
    Bei der gesetzlichen spielt nur eine Rolle, was die KSK zu Grunde legt.
    Der größte Aberglaube ist der Glaube an die Vorfahrt. Jacques Tati

  3. #3
    Avatar von Eteterfon
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    AW: Beiträge in der KSK

    Zitat Zitat von einfach_so Beitrag anzeigen
    in der KSK werden nur die betrieblichen Einnahmen für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt.
    Dein GEWINN, nicht Deine Einnahmen. Also Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn - das ist das Einkommen, das Du bei der KSK angeben musst (muss man schätzen und tunlichst sofort korrigieren, wenn man absehen kann, dass sich was ändert).

    Zur Krankenkasse: Als Pflichtversicherte in der KSK zahlst Du Beiträge wie jemand, der angestellt ist. Ob nun aber eine Angestellte, die zusätzlich Ehegattenunterhalt bekommt, mehr Sozialbeiträge zahlen muss? Keine Ahung... aber im Formular der KSK wird nichts derartiges abgefragt, oder? Weil die kümmern sich dann ja um die ganzen Meldungen bei der Krankenkasse. Am Besten rufst Du da mal an und fragst (Geduld, sind schwer zu erreichen) oder aber: frag doch einfach mal Deine Krankenkasse.
    Bei einem Umzug findet man stets alles wieder, was man weder je gebraucht, geschweige denn vermisst hat. (von einer Postkarte)

    Meine Binos sind Unazukin und Marsala

  4. #4

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    AW: Beiträge in der KSK

    Danke Euch! Betriebsgewinn - das hatte ich auch so berechnet. Habe jetzt mal mit der KSK und meiner Krankenkasse gesprochen. Es ist wohl so, dass mann dann wie ein Angestellter behandelt wird - und die Krankenkase dann auch nur die Einnahmen aus der Tätigkeit, aber nicht die anderen Einkünfte zugrunde legt. Bitte ganz doll die Daumen drücken, dass die KSK mich annimmt!

    Danke nochmal!

  5. #5
    Avatar von Eteterfon
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    AW: Beiträge in der KSK

    Zitat Zitat von einfach_so Beitrag anzeigen
    Bitte ganz doll die Daumen drücken, dass die KSK mich annimmt!
    Wenn Du einen Beruf hast, der eindeutig der Versicherungspflicht über die KSK unterliegt (das ist bei Textern, Journalisten, Autoren mE der Fall), sollte nix schiefgehen. Es wird allerdings wahrscheinlich Monate dauern, bis Du was hörst...
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