Vielleicht kann mir jemand von Euch helfen: Ich bin als freiberufliche Texterin tätig, habe heute den Antrag an die Künstlersozialkasse zur Aufnahme gestellt. Bisher bin ich freiwillig gesetzlich versichert. Die Beitragshöhe dort bemisst sich nach allen Einkünften (also auch Ehegattenunterhalt). Nun habe ich eine Frage - in der KSK werden nur die betrieblichen Einnahmen für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Wenn ich in der KSK als Pflichtversicherte aufgenommen werde - weiß jemand von Euch, ob andere Einkünfte (z.B. den besagten Unterhalt) auch noch angerechnet werden . Also nicht von der KSK, aber von der Krankenkasse?
Vielen Dank für Tipps!












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