Hallo zusammen,
aus gegebenen Anlaß möchte ich alle Immobilienverkäufer, die über einen Makler verkaufen wollen oder müssen, auf folgende Geschichte hinweisen:
Meine Freundin muss aus persönlichen Gründen ihr Haus verkaufen (keine finanziellen Gründe). Sie hat letztes Jahr als es ihr psychisch sehr schlecht ging, einen Makler dazu beauftragt. Der erste Fehler war, dass sie den Nächstbesten beauftragt hat und nicht mehrere Angebote eingeholt hat. Der zweite Fehler war der Vertrag, denn sie meinte, sie müsste den Vertrag, den ihr der Makler unter die Nase gehalten hat, unterschreiben ohne mal zumindest eine Nacht darüber zu schlafen. Dieser Vertrag hat es in mehrfacher Hinsicht in sich. Der Makler hat ihr einen sogenannten qualifizierten Alleinauftrag mit einer Laufzeit von 9 Monaten untergejubelt. Sie hatte bereits zwei Käufer, die aber alle keine Finanzierungsbestätigung der Bank beigebracht haben, aber sie zusammen mit dem Makler unter Druck gesetzt haben, dass sie dennoch zum Notar geht.
Leider habe ich erst vor kurzem von diesem Drama erfahren, sonst wäre das alles nicht so weit gekommen. Ich wusste nicht, dass sie weder Hilfe von Angehörigen noch von Freunden hatte.
Gestern waren wir beim Rechtsanwalt und haben den Vertrag prüfen lassen. Wie ich vermutet habe, ist es kein qualifizierter Makleralleinauftrag, das heißt, sie könnte auch selbst verkaufen, wenn sie denn einen Käufer findet. In dem Vertrag steht als VB ein Preis, der schon ein guter Kaufpreis ist, und zu dem man mit etwas Geduld sicher auch verkaufen kann. Außerdem ist ein weiterer sehr viel niedrigerer Preis als VB genannt. Den Makler, der ihre ihm bekannte Notsituation so schamlos ausgenutzt hat, wird sie dennoch nicht los. Es ist sogar so, dass wenn der Makler jetzt noch kurz vor Ende der Vertragslaufzeit einen Käufer präsentiert, der bereit ist den Minimalkaufpreis, den er ihr im Maklervertrag diktiert hat, zu bezahlen, dann muss sie zu diesem Preis verkaufen. Der Anwalt meinte so gar, je nachdem wie kriminell jemand ist, könnte er jetzt auch einen Freund präsentieren, der seine Kaufabsicht nur vorschiebt und wenn sie sich dann weigert zu verkaufen, die Provision einklagt, diese mit dem Freund teilt und sich die beiden davon einen schönen Urlaub machen.
Ich finde es ungeheuerlich, dass einem das niemand so ausdrücklich vor der Vertragsunterzeichnung sagt. Allerdings muss ich auch feststellen, wenn man den Vertrag aufmerksam liest, steht das auch so drin. Aber als Laie registriert man dies nicht als Fußangel. Und genau das ist das Fiese daran. Ich selbst habe das ursprünglich auch nicht erkannt und das schockiert mich um so mehr.
Meine Freundin wird letztlich sicher über einen Makler verkaufen, weil sie selbst nicht den Nerv dafür hat, aber es sollte zumindest fair zu gehen.
Wir haben jedenfalls die Erkenntnis daraus mitgenommen, dass es ganz wichtig ist, sich vorher - vor allem in Ruhe – schlau zu machen, und dass man den vorgelegten Vertrag nicht 1 zu 1 akzeptieren muss, sondern dass man diesen sehr wohl entsprechend durch Streichungen und Ergänzungen entsprechend den eigenen Bedürfnissen abändern kann, soll und muss. Gerade wenn es um viel Geld geht, sollte man sich nicht scheuen und mal jemand mit Kompetenz zu engagieren, der mal einen Blick auf einen Vertrag wirft. Das kostet ein paar Euro, aber es spart um so mehr Ärger und vielleicht auch Geld.











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