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  1. #1

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    Garantiezeit nachträglich aus Rentenversicherung herausnehmen?

    Vor ungefähr 15 Jahren habe ich eine Rentenversicherung abgeschlossen, in die ich monatlich einzahle. Nach Ablauf in ca. 6 Jahren werde ich eine monatliche Rente oder eine einmalige Zahlung bekommen.

    Nun habe ich damals leider nicht so auf die Konditionen geachtet und mir ist jetzt erst aufgefallen, dass diese Versicherung eine "Garantiezeit von 10 Jahren" beinhaltet. Dies bedeutet, dass bei meinem Tod der Erbe 10 Jahre lang die monatl. Summe erhält.

    Dies ist ja eigentlich nicht so schlecht, allerdings bin ich ledig und in dem Falle würde mein nicht unvermögender Bruder, der ja mein gesetzl. Erbe wäre, kassieren.

    Ich würde die Garantiezeit gerne aus dem Vertrag nehmen, aber wäre das jetzt noch möglich? Wäre um Rat dankbar.

    Viele Grüße
    Freche Deern

  2. #2
    mkr
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    AW: Garantiezeit nachträglich aus Rentenversicherung herausnehmen?

    Warscheinlich ist das eher nicht möglich, aber vielleicht kannst du explizit jemanden dafür vorsehen, Stichwort Testament.
    Oder dir die ganze Summe auszahlen lassen. Wenn ich das richtig weiß, dann werden dafür aber Krankenkassenbeiträge fällig.
    Grüßlis
    mkr

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    Wer lesen kann ist klar im Vorteil, aber nur wer das gelesene auch versteht, kann es zu seinem Vorteil nutzen!
    Edgar K.Geffroy

  3. #3
    Avatar von Utetiki
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    AW: Garantiezeit nachträglich aus Rentenversicherung herausnehmen?

    Zitat Zitat von mkr Beitrag anzeigen
    Oder dir die ganze Summe auszahlen lassen. Wenn ich das richtig weiß, dann werden dafür aber Krankenkassenbeiträge fällig.
    Echt jetzt? Ich bin der Meinung, dass das nur bei betrieblichen Renten der Fall ist, nicht aber bei Privatrenten.

  4. #4
    mkr
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    VIP Avatar von mkr
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    AW: Garantiezeit nachträglich aus Rentenversicherung herausnehmen?

    Soweit mir bekannt gilt das auch für private Rentenversicherungen
    Hier kann nachgelesen werden: aspect-online.de/artikel/krankenkassenbeitrag-auch-auf-einmalzahlungen-aus-privaten-renten/
    Grüßlis
    mkr

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  5. #5
    Avatar von Utetiki
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    AW: Garantiezeit nachträglich aus Rentenversicherung herausnehmen?

    Danke für den Link. Ja, bei freiwillig Versicherten ist das so. Da kommt ja alles unter den Hammer ..... äh... die Beitragsknute.

  6. #6

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    AW: Garantiezeit nachträglich aus Rentenversicherung herausnehmen?

    Danke für die Antworten,

    Einmalauszahlung hatte ich eigentlich nicht vor, sondern wollte mir das monatlich auszahlen lassen. Wenn ich wüsste, dass ich nicht mehr lange zu leben hätte, wäre die Einmalauszahlung sicherlich attraktiv, aber ich baue darauf, dass einige in meiner Familie relativ alt wurden und somit würde ich die monatl. Auszahlung vorziehen. Außerdem habe ich noch eine andere Versicherung, die in Einmalauszahlung ausgeschüttet würde.

    Vielleicht findet sich ja noch jemand, der meine Frage beantworten kann...

  7. #7

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    AW: Garantiezeit nachträglich aus Rentenversicherung herausnehmen?

    Hallo Freche Deern,

    Sie können problemlos die Rentengarantiezeit herausnehmen bzw. auf "0" Jahre setzen lassen. Das hat für Sie, so lange Sie das in der Ansparphase tun, keine negativen Auswirkungen.

    Ein schnöder Dreizeiler an den Versicherer genügt.

    Gruß

    Gnampf
    Geändert von Gnampf (21.06.2012 um 18:56 Uhr)

  8. #8

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    AW: Garantiezeit nachträglich aus Rentenversicherung herausnehmen?

    Hat das denn Auswirkungen auf die zu leistenden Beiträge, also deren Höhe?

    Ansonsten würde es ja bedeuten, daß in einem frühzeitigen Todesfall die Versicherung Gewinn macht, weil sie angespartes Geld nicht auszahlen muß. Und eben den Effekt, den Bruder leer ausgehen zu lassen.
    Steht Ihr Euch so schlecht, daß Du das Geld eher der Versicherung gönnst?

    lg lenita

  9. #9

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    AW: Garantiezeit nachträglich aus Rentenversicherung herausnehmen?

    Zitat Zitat von lenita Beitrag anzeigen
    Hat das denn Auswirkungen auf die zu leistenden Beiträge, also deren Höhe?
    Nein, so lange Sie die Rentengarantiezeit vor dem Bezug der Rente herausnehmen, hat das keine Auswirkung auf die Höhe der Rente.

    Wenn heute (mit Rentengarantiezeit z.B. 10 Jahre) eine monatlich Rente von 250 € bei einem angesparten Vermögen von 100.000 € zum 65. Lebensjahr (LJ) prognostiziert, so ändert sich das angesparte Vermögen ohne Rentengarantiezeit überhaupt nicht. Es bleiben weiterhin 100.000 € zum 65. LJ.

    Wenn Sie sich nun eine Rente auszahlen lassen (ohne Garantie) wird die Rente sogar höher ausfallen, z.B. 265 €.


    Zitat Zitat von lenita Beitrag anzeigen
    Ansonsten würde es ja bedeuten, daß in einem frühzeitigen Todesfall die Versicherung Gewinn macht, weil sie angespartes Geld nicht auszahlen muß.
    Ja, das ist so. Das ist der Sterblichkeitsgewinn des Versicherers. Sie sterben früher als geplant. Somit muss der Versicherer weniger Renten zahlen als angenommen.

    Der Versicherer macht fast immer Gewinn. Die Verteilung des angesparte Vermögen wird intern so kalkuliert, als wenn Sie ca. 106 Jahre alt werden.

    Jopi Heesters hätte bei einer Rentenversicherung Gewinn gemacht.

    Gruß

    Gnampf
    Geändert von Gnampf (24.06.2012 um 17:39 Uhr)

  10. #10

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    AW: Garantiezeit nachträglich aus Rentenversicherung herausnehmen?

    Als Beitragszahlerin hätte ich jedenfalls eher Interesse daran, daß jemand aus der Familie oder eben ein guter Freund von dem Vertrag profitiert als die Versicherung.
    Wenn sich die TE mit dem Bruder überworfen hat, kann sie nicht jemand anderen in den Vertrag einsetzen?

    lg lenita

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