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  1. #1
    Avatar von Andreas41
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    Frage zu Reiserücktrittversicherung

    Hallo,

    ich beabsichtige mit meiner bald 4,5 jährigen Tochter im Juli einen Urlaub an der Ostsee zu machen. Ich lebe von ihr getrennt, aber wir haben ein inniges liebevolles sehr vertrautes Verhältnis. Nun haben sich Diskussionen mit der Mutter ergeben, die das nicht möchte, da die Kleine gesagt hat, sie möchte es nicht, da sie dann so weit von der Mama entfernt sei und ich sie nicht jederzeit zu ihr bringen könne, wenn sie Sehnsucht habe. Ich sagte der Mutter, dass die Kleine in diese Entscheidung noch nicht einbezogen werden sollte. Ich bin der Meinung, die Mutter äußert gegenüber der Kleinen unbewusst Dinge, die Ängste fördern und nicht gut sind. Nun möchte die Mutter ein Termin beim Jugendamt zur Besprechung. Ich bin dazu bereit, aber möchte dennoch fahren, denn ich möchte meiner Tochter dieses wunderschöne Erlebnis geben.

    Nun muss ich buchen, sonst gibt es bald nix mehr. Ein gestriger Termin beim Jugendamt wurde von der Mutter aus gesundheitlichen Gründen abgesagt. Sie hat tatsächlich derzeit Probleme, das ist nicht vorgeschoben. Dennoch gerate ich unter Zugzwang. Ich möchte also buchen, aber ggf. eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Aus rechtlicher Sicht gibt es keinen Grund, nicht zu fahren, aber ich möchte mir ein Hintertürchen offenhalten und ggf. zurücktreten können. Als Versicherer würde ich so etwas ablehnen, denn man könnte es ja vorher klären.

    Wie seht Ihr das? Gibt es für den Fall, dass ich z.B. ein Schreiben des Jugendamtes vorlege, dass eine Reise aus den und den Gründen nicht empfohlen wird, eine Reiserücktrittsversicherung?
    Nimm ein Kind an der Hand und lass Dich von ihm führen. Betrachte die Steine, die es aufhebt und höre zu, was es Dir erzählt. Zur Belohnung zeigt es Dir eine Welt, die Du längst vergessen hast.

  2. #2
    Rosa_Roth
    gelöscht

    AW: Frage zu Reiserücktrittversicherung

    Schwierig so aus der Ferne, Andreas!

    Und auch etwas knapp.

    Was soll das Jugendamt in der kurzen Zeit bewirken?

    Ich würde die Reise (oder eine andere Reise mit einem anderen Reiseziel) auf den Herbst verschieben und bis dahin all die ungeklärten Sachen mit der Mutter regeln.


    Ist jetzt so mein Tipp.

  3. #3
    Avatar von Andreas41
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    AW: Frage zu Reiserücktrittversicherung

    Danke, aber es ging ja um eine versicherungstechnische Frage ;-)

    Dennoch zur Info: Ich habe sie die Hälfte der Ferien und da die Kindergartenferien im Herbst nur 1 Woche betragen, habe ich sie da nur 3 bis 4 Tage. Auch wenn es dem Kindergarten total egal wäre, wenn sie da auch länger nicht da ist, die Mutter meiner Tochter gibt sie mir nur die Hälfte der Ferien. Außerdem ist ein Ostseeurlaub im Herbst nicht so ganz das Gleiche wie im Juli oder August, wobei auch nicht zu erwarten ist, dass die Mutter im Herbst eine andere Einstellung hat.
    Nimm ein Kind an der Hand und lass Dich von ihm führen. Betrachte die Steine, die es aufhebt und höre zu, was es Dir erzählt. Zur Belohnung zeigt es Dir eine Welt, die Du längst vergessen hast.

  4. #4
    Avatar von Opelius
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    AW: Frage zu Reiserücktrittversicherung

    Brauchst Deinen fall nicht versichern, weil die von Dir geschilderte Situation kein Versicherungsfall ist.


    Als Gründe für einen Rücktritt von einer Reise werden von den Versicherungsunternehmen anerkannt:

    •Tod

    •Unfall

    •unerwartete schwere Erkrankung

    •Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit einer versicherten Person oder einer Risikoperson

    •Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson aufgrund von Naturgewalten (z.B. Feuer, Überschwemmung o.ä.) oder strafbaren Handlungen (z.B. Einbruch, Diebstahl oder Raub)

    •Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

    Voraussetzung für den Reiserücktritt ist jedoch unbedingt, dass die Fortsetzung der Reise als nicht mehr zumutbar angesehen wird. Somit reicht z.B. eine einfache Schwangerschaft, die während des Urlaubs festgestellt wird, nicht zum Rücktritt aus, es müssen schon Komplikationen hinzukommen, die einen Reiserücktritt rechtfertigen.

    Die Versicherung leistet jedoch in folgenden Fällen nicht:

    •höhere Gewalt (z.B. Bürgerkrieg, Kernunfall)

    •Streik (z.B. des Flugpersonals)
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  5. #5
    Rosa_Roth
    gelöscht

    AW: Frage zu Reiserücktrittversicherung

    Zitat Zitat von Andreas41 Beitrag anzeigen
    Danke, aber es ging ja um eine versicherungstechnische Frage ;-)

    Dennoch zur Info: Ich habe sie die Hälfte der Ferien und da die Kindergartenferien im Herbst nur 1 Woche betragen, habe ich sie da nur 3 bis 4 Tage. Auch wenn es dem Kindergarten total egal wäre, wenn sie da auch länger nicht da ist, die Mutter meiner Tochter gibt sie mir nur die Hälfte der Ferien. Außerdem ist ein Ostseeurlaub im Herbst nicht so ganz das Gleiche wie im Juli oder August, wobei auch nicht zu erwarten ist, dass die Mutter im Herbst eine andere Einstellung hat.
    Das war mir schon klar, dass es dir um die Versicherung geht. Aber, es kommen noch viele Sommer und da stellen sich doch grad irgendwie die Weichen, wenn ich richtig gelesen habe.

    Abgesehen davon ist die Ostsee nicht aus der Welt, also eine schnelle Rückkehr jederzeit möglich.

    Meinen Jüngsten hab ich in dem Alter eine Woche nach Mallorca fliegen lassen. Da wäre eine spontane Rückfahrt nicht so ohne weiteres möglich gewesen.

    Also, du kannst es einfach riskieren.

  6. #6
    Avatar von Andreas41
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    AW: Frage zu Reiserücktrittversicherung

    @Opelius, danke schön. Aber gibt es da nicht Unterschiede in den Versicherungsleistungen je nach Versicherung?

    @Rosa_Roth: 4,5 Jahre ist ein wunderschönes Alter für einen Urlaub an der Ostsee. Und ich möchte ab diesem Jahr zumindest mehrere Jahre da wieder hinfahren, wenn es meiner Kleinen gefällt. Natürlich ist es kein Problem, die Kleine kann Entfernungen sowieso noch nicht einschätzen, Das Problem hat die Mutter geschaffen, wenn auch ggf. unbewusst.
    Nimm ein Kind an der Hand und lass Dich von ihm führen. Betrachte die Steine, die es aufhebt und höre zu, was es Dir erzählt. Zur Belohnung zeigt es Dir eine Welt, die Du längst vergessen hast.

  7. #7
    Avatar von Opelius
    Registriert seit
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    AW: Frage zu Reiserücktrittversicherung

    Zitat Zitat von Andreas41 Beitrag anzeigen
    @Opelius, danke schön. Aber gibt es da nicht Unterschiede in den Versicherungsleistungen je nach Versicherung?

    .
    Nein, denn eine Reiserücktrittsversicherung ist eine reine Riskoversicherung und die Bedingungen sind überall dieselben.
    Das Risiko Deines Vorhaben besteht in einem Beziehungsproblem. Das ist nicht versicherbar.

    Es wäre vergleichbar mit einem jungen Pärchen, dass seine Flitterwochen auf den Malediven gebucht hat - aber dann die Heirat nicht stattfindet.

    Du kannst das online überprüfen: alle Versicherungsgesellschaften bieten online Reiserücktrittsversicherungen an. und da rufst Du die Versicherungsbedingungen auf.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
    Geändert von Opelius (07.06.2012 um 10:19 Uhr)

  8. #8
    Rosa_Roth
    gelöscht

    AW: Frage zu Reiserücktrittversicherung

    Ich kann dich total gut verstehen und wünsche dir auch, dass alles so klappt, wie du es dir wünschst.

    Doch, wie Opelius schon schreibt, kann man nicht alles versichern.

    Unabhängig davon kann eine Rücktrittsversicherung bei Kindern in dem Alter immer sehr wertvoll sein.

  9. #9
    Avatar von Andreas41
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    AW: Frage zu Reiserücktrittversicherung

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Nein, denn eine Reiserücktrittsversicherung ist eine reine Riskoversicherung und die Bedingungen sind überall dieselben.
    Das Risiko Deines Vorhaben besteht in einem Beziehungsproblem. Das ist nicht versicherbar.

    Es wäre vergleichbar mit einem jungen Pärchen, dass seine Flitterwochen auf den Malediven gebucht hat - aber dann die Heirat nicht stattfindet.

    Du kannst das online überprüfen: alle Versicherungsgesellschaften bieten online Reiserücktrittsversicherungen an. und da rufst Du die Versicherungsbedingungen auf.
    Danke. Ja, ich hatte schon mal auf einem Vergleichsportal eine Versicherung von Axa gefunden. Da da aber stand "Versichert ist der Rücktritt einer versicherten Person", fand ich das unklar. Wobei ... ich definiere für mich das Verkehrschild "Für Anlieger frei" auch meist so, dass ich ja das Anliegen habe, da durch zu fahren ;-)
    Nimm ein Kind an der Hand und lass Dich von ihm führen. Betrachte die Steine, die es aufhebt und höre zu, was es Dir erzählt. Zur Belohnung zeigt es Dir eine Welt, die Du längst vergessen hast.

  10. #10
    Avatar von Opelius
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    AW: Frage zu Reiserücktrittversicherung

    wewewe.advanzia.com/avb/

    Hier findest Du die Gründe der AXA-Versicherung für Reiserücktritt auf der Seite 4.
    Es beinhalt, wie ich beschrieben habe, ausschließlich den Schadensfall Tod einer versicherten Peron, lebensgefährliche Erkrankung oder Unfall.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
    Geändert von Opelius (07.06.2012 um 12:29 Uhr) Grund: link rausgenommen, da gewerbliche Seite

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