Hallo,
ich beabsichtige mit meiner bald 4,5 jährigen Tochter im Juli einen Urlaub an der Ostsee zu machen. Ich lebe von ihr getrennt, aber wir haben ein inniges liebevolles sehr vertrautes Verhältnis. Nun haben sich Diskussionen mit der Mutter ergeben, die das nicht möchte, da die Kleine gesagt hat, sie möchte es nicht, da sie dann so weit von der Mama entfernt sei und ich sie nicht jederzeit zu ihr bringen könne, wenn sie Sehnsucht habe. Ich sagte der Mutter, dass die Kleine in diese Entscheidung noch nicht einbezogen werden sollte. Ich bin der Meinung, die Mutter äußert gegenüber der Kleinen unbewusst Dinge, die Ängste fördern und nicht gut sind. Nun möchte die Mutter ein Termin beim Jugendamt zur Besprechung. Ich bin dazu bereit, aber möchte dennoch fahren, denn ich möchte meiner Tochter dieses wunderschöne Erlebnis geben.
Nun muss ich buchen, sonst gibt es bald nix mehr. Ein gestriger Termin beim Jugendamt wurde von der Mutter aus gesundheitlichen Gründen abgesagt. Sie hat tatsächlich derzeit Probleme, das ist nicht vorgeschoben. Dennoch gerate ich unter Zugzwang. Ich möchte also buchen, aber ggf. eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Aus rechtlicher Sicht gibt es keinen Grund, nicht zu fahren, aber ich möchte mir ein Hintertürchen offenhalten und ggf. zurücktreten können. Als Versicherer würde ich so etwas ablehnen, denn man könnte es ja vorher klären.
Wie seht Ihr das? Gibt es für den Fall, dass ich z.B. ein Schreiben des Jugendamtes vorlege, dass eine Reise aus den und den Gründen nicht empfohlen wird, eine Reiserücktrittsversicherung?










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