Hallo liebe BriCom,
ich hoffe ihr könnt mir Auskunft geben. Ich bin Angestellte und seit 1.10.2012 wegen Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot (ist in meinem Beruf so vorgesehen, also kein BV durch den Arzt aufgrund gesundheitlicher Beschwerden). Nun habe ich noch 25 Tage Resturlaub aus 2012 und sammel ja auch für dieses Jahr weiter Urlaub an.
Nun wollte ich mit meinem AG sprechen, ob ich diesen Urlaub ausbezahlt bekomme, oder ihn nach der Elternzeit nehmen soll (also quasi mit zunächst 4-6 Wochen Urlaub das "Arbeiten" wieder beginne).
Vom Ausbezahlen war mein Chef wenig begeistert, er sagt, das müsse er nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet würde, und es keine Möglichkeit gebe, dass ich den Urlaub nehme. Ausbezahlen wäre für mich ggf. auch nicht ideal, weil die Steuer da ja sehr viel schluckt.
Im Anschluss an die Elternzeit nehmen (dann würde ich ja wieder reguläres Gehalt beziehen) fände ich gut (hätte dann ja Urlaub, wenn mein Mann seinen Teil der Elternzeit startet -> gemeinsam frei, ggf. längere Reise möglich), mein Chef findet aber auch das nicht toll, und begann eine Grundsatzdiskussion, dass es ja unmöglich sei, dass ich im BV, wo ich ja nicht krank sei, noch Urlaub ansammeln kann. Das ist aber doch nun mal gesetzlich so geregelt, oder? Ich wäre doch doof, einfach auf meinen Urlaub zu verzichten??!
Wer kann mir sagen, wie ich vorgehen muss, damit mein Urlaub nicht verfällt, oder besteht die Gefahr nicht? Was muss mein AG mir zugestehen, was kann er? Stimmen meine Infos wie ich es oben geschrieben habe? Muss ich irgendwas schriftlich einreichen um keine Ansprüche zu verlieren? Gibts ggf. Internetseiten, wo man gute Infos, evtl. auch Rechtsgrundlagen findet?
Vielen Dank schon im Vorraus und viele Grüße
Wasserratte![]()










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