ich habe mein wissen auch nur über google. bzw. bei den mir bekannten schenkungen, z. b. die mein schwiegervater von seiner tante erhalten hat, musste er keine schenkungssteuer gezahlt werden, weil es einen freibetrag gibt. der schwankt wohl je nach verwandschaftsgrad. bei freunden, die quasi ihr erbe von warmer hand bekamen, gab es schenkungssteuer, da der wert der immobilie über dem freibetrag lag. in den beiden mir bekannten fällen, war ein anwalt bzw. steuerberater beteiligt.
hier ist ein link von wikipedia.











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