"Es gibt Fälle, in denen die Frau 'Nein' gerufen hat, in denen die Frau den ganzen Akt lang geweint hat - wo also der Mann keinen Zweifel haben konnte, dass diese sexuelle Handlung nicht einvernehmlich ist. Und trotzdem ist es nach deutscher Rechtslage keine strafbare Vergewaltigung", sagt Kräuter-Stockton. "Es ist furchtbar, wenn ich in einem solchen Fall einen Einstellungsbescheid schreiben muss - das tut mir in der Seele weh."
In anderen Ländern ist das anders: In Großbritannien beispielsweise gilt als eine Vergewaltigung, wenn jemand sexuelle Handlungen vornimmt und "die andere Person hiermit nicht einverstanden ist, und der Täter keinen guten Grund für die Annahme hat, dass die andere Person einverstanden ist", heißt es im Gesetzestext. Kurz: In Großbritannien reicht es, wenn das Opfer "Nein" sagt.
"In Deutschland besteht eine Rechtslücke", sagt die Staatsanwältin, "und zwar eine bewusste Rechtslücke. Denn es wird seit Jahren darauf hingewiesen, dass sie besteht." Und nicht nur das: Im Mai 2011 unterzeichnete die Bundesregierung eine Initiative des EU-Rates, nach der nicht-einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Strafe gestellt werden sollen. Ratifiziert ist diese bis heute nicht.