Urteil: Samenbank muss Daten des leiblichen Vaters freigeben - SPIEGEL ONLINESarah P. will wissen, wer ihr Vater ist und klagt sich durch die Instanzen. Nun hat das Oberlandesgericht Hamm der Studentin recht gegeben: Der Betreiber der Samenbank, mit deren Hilfe ihre Mutter einst schwanger wurde, muss Auskunft erteilen. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben.
Der Senat unter Vorsitz des Richters Thomas Vogt hat sich dazu nun eindeutig positioniert und eine Entscheidung gefällt, die von grundsätzlicher Bedeutung sein könnte. "Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung", so Vogt in der Urteilsbegründung, "ist ein fundamentales Recht." Für einen jungen Menschen sei es entscheidend, die eigenen Eltern zu kennen, diese Möglichkeit der Persönlichkeitsentwicklung dürfe niemandem vorenthalten werden. "Wir spiegeln uns in unseren Eltern", sagt der Vorsitzende Vogt. Hinter dieser Rechtsposition hätten Interessen des beklagten Arztes sowie Persönlichkeitsrechte der auf ihre Anonymität vertrauenden Spender zurückzutreten.
Liebe Männer, die Ihr in Studententagen mal eine Samenspende für billiges Geld abgegeben habt, ruft Eure Spende zurück und zahlt das damals erhaltene Geld zurück.
Es kann sehr unangenehm werden: Ihr werdet Eurer Frau und Euren ehelichen Kindern erklären müssen, das da noch andere Kinder da sind.
Liebe Eltern, die Ihr noch einen unerfüllten Kinderwunsch habt: die Option der anonymen Samenspende ist erledigt. In den Samenbanken werdet Ihr nur Spendersamen vorfinden von armen Männern, die es nie etwas in Leben zu etwas bringen werden.











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