Mein Sohn wohnt in einem 6-Parteien-Haus und hat mich nun gebeten, am Tag xx ganztägig in seiner Wohnung auf den Mitarbeiter der Ablesefirma zu warten. Im Ankündigungsschreiben (Treppenhaus) wird die Anwesenheit (ohne Uhrzeitenvorgabe!) vorausgesetzt, anderenfalls mit mind. 20 € weiteren Kosten gedroht.
Finde ich einfach nur frech - im letzten Jahr war der Mitarbeiter (andere Firma) ca. 10 Minuten in der Wohnung und eine Wartezeit von 4 Stunden (was mE völlig ausreicht) vorgegeben.
Natürlich soll es keinen 2. Termin geben, aber ist eine ganztägige Anwesenheitspflicht zulässig, wenn allerhöchstens 2 Std. (großzügig gerechnet) nötig sind ? Was meint Ihr dazu ?











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