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  1. #1

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    Mieterhöhung bei energetischer Modernisierung bei Staffelmietvertrag?

    Ich hab einen Brief von meinem Vermieter bekommen, dass die Fassade modernisiert wird. Er möchte nach Abschluss der Maßnahme die Miete deutlich erhöhen und hat mir angeboten, die Staffelung mit meinem Einverständnis aufzuheben. Nun hab ich recherchiert, dass eine Mieterhöhung während der Staffelung nicht möglich ist, weiß aber, dass sich bzgl. dieser energetischen Modernisierungen auch im Mietrecht einiges ändern soll.
    Bitte jetzt keine Sachen in Richtung, dass ich sparen würde. Das ist eher unwahrscheinlich, weil ich jetzt schon sehr geringe Energiekosten habe. Ach ja, der Vermieter hat mir nicht geschrieben, welchen tatsächlichen Nutzen ich haben werde - er hat nur die Modernisierung angekündigt. Eine Überprüfung ist daher nur schwer möglich. Ist das so zulässig?
    Ich möchte ne grobe Einschätzung, ob es Sinn macht sich zu engagieren oder ob ich mir besser was anderes suche. Mit der Erhöhung ist die Wohnung überteuert, für das was sie bietet.

    Danke an die Kenntnisreichen - ich hoffe auf die BRI-"Schwarmintelligenz".
    Aber von allen politischen Idealen ist der Wunsch, die Menschen glücklich zu machen, vielleicht der gefährlichste. Ein solcher Wunsch führt unvermeidlich zu dem Versuch, anderen Menschen unsere Ordnung und Werte aufzuzwingen, um ihnen so die Einsicht in Dinge zu verschaffen, die uns für ihr Glück am wichtigsten zu sein scheinen; also gleichsam zu dem Versuch ihre Seelen zu retten. Der Versuch, den Himmel auf Erden einzurichten, produziert stets die Hölle K. R. Popper
    Geändert von ellipell2 (04.08.2012 um 23:18 Uhr)

  2. #2
    testo_in_chiaro
    gelöscht

    AW: Mieterhöhung bei energetischer Modernisierung bei Staffelmietvertrag?

    Moin Ellipell, bei Vereinbarung einer Staffelmiete ist eine Erhöhung wegen der Modernisierung derzeit ausgeschlossen. Entweder rechtswirksame Staffelung, oder die Berechtigung zur Modernisierungserhöhung bzw. Erhöhung aus sonstigen, rechtsgültigen Grüden. Daher fragt Dein Vermieter auch korrekt an, ob die Staffelung aufgehoben werden kann. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Du sprichst eine Änderung an, hellsehen kann ich nicht. Ich halte aber eine Änderung dahingehend, dass der Vermieter gleichzeitig eine Staffelung und Modernisierungserhöhung einsetzen darf, für mehr als unwahrscheinlich. Es war mal im Gespräch, die gesamte Modernisierung gesetzlich verpflichtend zu gestalten. Dann wäre eine Erhöhung wohl auch neben der Staffelung machbar. Diese gesetzliche Verpflichtung wird meiner Meinung nach aber nicht durchsetzbar sein bzw. ist wegen verfassungsrechtlicher Bedenken vom Tisch - zumindest die, die eine umfassende Sanierung betrifft. Die verpflichtenden Regelung betreffen "Kleinteile" wie Heizung, Rohrdämmung etc. mit entsprechenden Fristen. Die bisherigen Folgen für die Mieter liegen, so die Planungen, wohl in der Einschränkung von Mietminderungen wegen Modernisierungsmaßnahmen, was ich auch in Ordnung finde. Schließlich haben sie in erster Linie etwas davon. Ich kann mir nicht denken, wenn dies in naher Zukunft Auswirkungen auf den Staffelmietvertrag hat, dass Dein Vermieter rückwirkend fordern könnte. Lass den Staffelmietvertrag also bestehen, Zeit, eine neue Wohnung zu suchen, ist immer noch.
    Geändert von testo_in_chiaro (05.08.2012 um 07:44 Uhr)

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