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Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1
    Avatar von Gummibaerli
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    Telefon-Anschluss

    Hi,

    ich ziehe voraussichtlich Mitte September um (yippieh!!!) und buddel mich gerade durch die diversen Formalitäten, die zu erledigen sind.

    Stichwort Telefon: ich habe jetzt gelesen, dass ich einerseits kein Sonderkündigungsrecht habe bei Umzug (es sei denn, der Anbieter kann im neuen Wohnort die Leistung nicht erbringen - ist aber bei der Telekom wohl nicht der Fall ;-)), d.h. ich muss bei der Telekom bleiben. Andererseits aber beginnt ab Umzug die Mindestvertragslaufzeit wie bei einem neuen Vertrag neu zu laufen :-( Ist das wirklich so?? (soll wohl nicht nur bei der Telekom so sein.)

    Ich hatte eigentlich vor, mich in naher Zukunft um einen neuen Vertrag fernab der Telekom zu kümmern, aber das kann ich dann unter diesen Umständen erstmal knicken :-(

    Ich empfinde das als extreme Benachteilung - ich kann noch nicht mal fristgerecht kündigen, sondern bekomme zwangsweise 24 weitere Monate aufgedrückt :-( Oder habe ich vielleicht doch etwas falsch verstanden?

    Vielleicht können mir die umzugserfahreneren Mädels ja helfen!

    LG
    Gummibaerli

  2. #2

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    AW: Telefon-Anschluss

    Ja, ist leider bei einigen Anbietern so. Bei mir galt nicht einmal als Grund, dass ich mit jemandem zusammengezogen bin und wir ja wohl nicht zwei Anschlüsse brauchen :-(

    Du kannst der Telekom mitteilen, dass du umziehst und es dort bereits einen Anschluss gibt, den du (mit)nutzen kannst (muss ja nicht stimmen), dann muss man i.d.R. drei Monate "Strafe bezahlen" und kommt dann aus dem Vertrag.

  3. #3
    Avatar von Gummibaerli
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    AW: Telefon-Anschluss

    Danke schön für die Info ... auch wenn ich still gehofft hatte ...

    Finde ich irgendwie unfair. Es wäre ja okay und verständlich, wenn ich den Vertrag weiterlaufen lassen müsste, aber eben mit der normalen Kündigungsfrist meines Vertrages. Aber zwangsweise einen neuen zu bekommen ... grmpf.

  4. #4
    Avatar von Eteterfon
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    AW: Telefon-Anschluss

    Grundsätzlich dürfen Sie Dir nicht verweigern, den alten Vertrag weiter laufen zu lassen. Du kannst mW darauf bestehen, dass das dann mit der vorherigen Restlaufzeit weiterläuft. Dann musst Du aber ggf. eine Gebühr für den Umzug des Anschlusses bezahlen (was Du sonst nicht musst, weil sie Dich ja weitere 24 Monate zwangsbinden).

    Mich ärgert das auch immer, habe damals viel recherchiert (und eben das mit der Gebühr gefunden dann, wahrscheinlich gibt es Urteile, die besagen, dass die neue Zwangsbindung für 2 Jahre nicht zulässig ist nur weil man umzieht, es ist ja auch eoine Frechheit) und dann entschieden, es wieder zu machen mit der Bindung (in meinem Fall Arcor/Vodafone).

    Hab mich allerdings dort massiv beschwert bzw. direkt wieder gekündigt (zu 24 Monate später). Was zur Folge hatte, dass man mit mein DSLFlat-TelefonFlat Paket nunmehr für eineinhalb Jahre für 10,- weniger pro Monat anbot. Na bitte, geht doch.
    17. SSW.

    Meine Binos sind Unazukin und Marsala

  5. #5
    Avatar von Gummibaerli
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    AW: Telefon-Anschluss

    @Eteterfon: na ging dann ja noch gut aus

    Ich hab' nochmal meine Vertragsunterlagen rausgebuddelt und gesehen, dass ich bei der T-com per Januar kündigen könnte - ich dachte, es wäre erst später. Wenn ich also per September einen neuen Anbieter nehme, würde ich für ca. vier Monate doppelt Gebühren zahlen - ich denke, das sollte machbar sein. Zumal der neue Anbieter, den ich im Kopf habe, deutlich günstiger wäre und die Mehrkosten ziemlich schnell wieder drin wären - erst recht, wenn ich noch eine "Umzugsgebühr" bei der T-com zahlen müsste.

    Ich hoffe nur, dass es bei der Rufnummermitnahme kein Kuddelmuddel gibt - gekündigt wird ja auf den Anschluss der alten Wohnung (die ich noch bis Oktober habe) und dann umgelegt auf die neue Adresse. Wird sich zeigen ;-)

  6. #6

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    AW: Telefon-Anschluss

    Kündige bei der Telekom auf jeden Fall schon zu September wegen Umzug. Ich kenne es so, dass man dann noch drei Monate zahlen muss, quasi als Strafe, und der Vertrag dann erlischt. Damit würdest du zumindest einen Monat sparen.

  7. #7

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    AW: Telefon-Anschluss

    Nach der neuesten Rechtslage beginnt die Frist von 24 Monate nicht neu, d. h. der alte Vertrag läuft weiter. Soweit mir bekannt, kann man auch kündigen, wenn der Anbieter am neuen Wohnort seine Leistung nicht mehr erbringen kann.
    Igel224

    Es wird wieder aufwärts gehen

  8. #8
    Avatar von MIB70
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    AW: Telefon-Anschluss

    Zitat Zitat von Igel224 Beitrag anzeigen
    Soweit mir bekannt, kann man auch kündigen, wenn der Anbieter am neuen Wohnort seine Leistung nicht mehr erbringen kann.
    Denke nicht. Der BGH hat zuletzt bei DSL geurteilt, dass der alte Vertrag bis zum Ende der Mindestlaufzeit weiter bezahlt werden muss, wenn der alte DSL Anbieter am neuen Wohnort nicht verfügbar ist.

  9. #9

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    AW: Telefon-Anschluss

    Änderungen zum 1.Juli 2012 siehe hier:
    Neue Gesetze: Was sich für die Deutschen zum 1. Juli alles ändert - Nachrichten Geld - Verbraucher - WELT ONLINE unter Register Die neuen Rechte der Telefonkunden --> Umzug
    Igel224

    Es wird wieder aufwärts gehen

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