Hallo,
ich suche einen Rat.
Wie kündigt man eine Wohnung richtig?
Soweit ich weiß, muss die Kündigung schriftlich dem Vermieter zum gegenzeichnen vorgelegt werden.
Wohl ist eine fristgerechte Kündigung auch bis zu drei Werktagen des Monats möglich.
Wenn der Vermieter im Haus wohnt, kann ich dann einfach dort auftauchen? Muss ich einen Termin machen?
Die Mieterin und der Vermieter haben kein gutes Verhältnis, es wäre doch dann angebrachter, offiziell einen Termin auszuchen, oder?
und die Mieterin hat dem Mieter am 1.6.2012 gesagt, sie wolle kündigen, hat sich dann vis vergangenen Montag nicht mehr gemeldet und war dann auch noch sauer, als der Vermieter meinte, dass jetzt natürlich eine Kündigung erst zum 30.9. möglich sei. Hat das Telefon einfach aufgeknallt und sie natürlich auch seither nicht wieder gemeldet.
Diese Dame hat auch Mietschulden, und lebt von Hartz IV, nun hat der Vermieter Angst, wenn er fristlos kündigt, dass er überhaupt kein Geld mehr bekommt. Leider weiß er auch nicht, an wen beim Amt er sich wenden soll, damit er da mal mit den entsprechenden Stellen auseinander setzen kann. Dort beruft man sich ja immer auf den Datenschutz, was ja auch sinnvoll ist.
Der Vermieter hatte auch Ende letzten Jahres der Dame eine Bescheinigung geschrieben, dass Mietschulden bestehen und sie meinte, sie bekomme dann Geld vom Amt, so eine Art Weihnachtsgeld, davon hat der Vermieter auch nichts gesehen.
Kompliziert gell.












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(27.05.2011)
