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  1. #1
    Avatar von meta1
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    richtig kündigen?

    Hallo,
    ich suche einen Rat.
    Wie kündigt man eine Wohnung richtig?

    Soweit ich weiß, muss die Kündigung schriftlich dem Vermieter zum gegenzeichnen vorgelegt werden.
    Wohl ist eine fristgerechte Kündigung auch bis zu drei Werktagen des Monats möglich.

    Wenn der Vermieter im Haus wohnt, kann ich dann einfach dort auftauchen? Muss ich einen Termin machen?

    Die Mieterin und der Vermieter haben kein gutes Verhältnis, es wäre doch dann angebrachter, offiziell einen Termin auszuchen, oder?

    und die Mieterin hat dem Mieter am 1.6.2012 gesagt, sie wolle kündigen, hat sich dann vis vergangenen Montag nicht mehr gemeldet und war dann auch noch sauer, als der Vermieter meinte, dass jetzt natürlich eine Kündigung erst zum 30.9. möglich sei. Hat das Telefon einfach aufgeknallt und sie natürlich auch seither nicht wieder gemeldet.

    Diese Dame hat auch Mietschulden, und lebt von Hartz IV, nun hat der Vermieter Angst, wenn er fristlos kündigt, dass er überhaupt kein Geld mehr bekommt. Leider weiß er auch nicht, an wen beim Amt er sich wenden soll, damit er da mal mit den entsprechenden Stellen auseinander setzen kann. Dort beruft man sich ja immer auf den Datenschutz, was ja auch sinnvoll ist.
    Der Vermieter hatte auch Ende letzten Jahres der Dame eine Bescheinigung geschrieben, dass Mietschulden bestehen und sie meinte, sie bekomme dann Geld vom Amt, so eine Art Weihnachtsgeld, davon hat der Vermieter auch nichts gesehen.

    Kompliziert gell.
    carpe diem


    Alles wird gut



    BVB

  2. #2
    Avatar von Dharma09
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    AW: richtig kündigen?

    Nichr wirklich.

    Mit dem Namen und der Adresse der Mieterin ein Schreiben an das Amt schicken und die überfällige Miete einfordern. Frist setzen, danach Mahnbescheid.

    Wenn der Vermieter nun fristlos kündigen will wieso ließ er sie dann nicht gehen als sie am 01.06. sagte sie würde kündigen?
    Wenn besser möglich ist, ist gut nicht genug!

    "Wer aufhört besser zu werden hat aufgehört gut zu sein"




    :Benjie meine Hundemaus - wir werden dich nie vergessen (27.05.2011)

  3. #3
    Avatar von meta1
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    AW: richtig kündigen?

    Die fristlose Kündigung war ein Rat des Anwaltes, ich finde das keine gute Idee, deshalb frage ich hier um Rat.
    carpe diem


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    BVB

  4. #4
    Avatar von Opelius
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    AW: richtig kündigen?

    Nach meinem Dafürhalten wird eine Kündigung schriftlich abgefasst. Diese hat spätestens am 3. eines Monats zum Möglichen Kündigungstermin beim Vermieter vorzuliegen. Wann ein Mietverhältnis regulär zu Ende geht, regelt das Gesetz. Seit dem 1. Juni 2005 gilt kraft Gesetzes (auch für Uraltverträge) für Mieter die dreimonatige Kündigungsfrist.

    Der Vermieter muss die Kündigung nicht gegenzeichnen. Aber aus Beweisgründen sollte sich der Mieter Sicherheit verschaffen, dass die Kündigung eingegangen ist. Die schriftliche Kündigung vorher auch mündlich mitzuteilen, ist ein gebot der Fairness. Man kann das Kündigungsschreiben auch persönlich abgeben. Dazu bedarf es keines Termins, nur ein bißchen Mut.

    Für einen Vermieter gelten Kündigungfristen nach dem alten recht, also abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses.
    Kommt der Mieter mit der Mietzahlung für zwei Monate in Rückstand, §543 Abs. 3 BGB, so ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

    Alerdings muss er das vor Gericht durchsetzen, er darf nicht einfach den Mieter und seine Möbel auf die Straße stellen. Das verursacht immense Kosten und kann sich bei Dickfelligkeit eines Mieters sehr lange hinziehen.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
    Geändert von Opelius (13.06.2012 um 10:01 Uhr)

  5. #5
    Avatar von marylin
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    AW: richtig kündigen?

    Man kann das Kündigungsschreiben auch persönlich abgeben. Dazu bedarf es keines Termins, nur ein bißchen Mut.
    Würde ich nicht empfehlen, jedenfalls nicht, ohne mir die Zustellung quittieren zu lassen. Per Einschreiben mit Rückschein ist wohl der sicherste Weg.
    Das Leben ist kreuzgefährlich und endet mit Sicherheit tödlich.

  6. #6
    Moderation Avatar von skirbifax
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    AW: richtig kündigen?

    Zitat Zitat von meta1 Beitrag anzeigen
    Der Vermieter hatte auch Ende letzten Jahres der Dame eine Bescheinigung geschrieben, dass Mietschulden bestehen und sie meinte, sie bekomme dann Geld vom Amt, so eine Art Weihnachtsgeld, davon hat der Vermieter auch nichts gesehen.
    Davon habe ich in meinem Leben noch nie etwas gehört. Eine Bescheinigung des Vermieters reicht auch nicht. Kommunen übernehmen Mietschulden, wenn Wohnungslosigkeit droht, sprich, wenn Räumungsklage erhoben wurde. Opelius führte bereits aus, dass das für den Vermieter teuer wird.
    Die Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins.
    Marie von Ebner-Eschenbach


    Moderatorin für:

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  7. #7
    Avatar von meta1
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    AW: richtig kündigen?

    Danke für eure Antworten.

    Ich kenne den Vermieter gut, wohne im gleichen Haus mit den Parteien.

    Der Vermieter ist ein unglaublich gutmütiger Mensch, der viel zu sozial eingestellt ist und immer Rücksicht auf die armen Leute nimmt, statt seine Belange durch zu setzen.

    Er hat dieser Frau schon viel geholfen, aus Rücksicht auf ihre persönlichen Umstände, hat ihr angeboten, die Mietschulden in Raten zu zahlen und nichts passierte, statt dessen ist sie wohl auch total unfreundlich und fühlt sich nur im Recht. Alle Mietparteien im Haus haben von ihr die Nase voll. Sie hat ein kleines Kind und das bringt der Vermieter nicht fertig dann einfach knall hart zu sein.

    Außer dieser Frau gibt es noch eine Familie mit 4 Kindern, die auch Mietschulden haben und all diese Umstände gehen nun auch an die Substanz des Vermieters und mir tut das alles furchbar leid für jemanden, der so menschlich handelt.

    Ich glaube, er wird dann wohl auch keine Familie mit Kindern mehr einziehen lassen, weil er sich immer um die Kinder sorgt und nicht um sich.
    carpe diem


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    BVB

  8. #8
    Avatar von Opelius
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    AW: richtig kündigen?

    Diesem gutmütigen Vermieter würde dringend raten, diese Angelegenheit einem Rechtsanwalt von Haus und Grund zu übergeben.
    Er kann und will nicht hart sein und das wird ausgenutzt. Die Konsequenz für die artigen Mieter ist, dass der Vermeiter kein Geld für notwendige Reparaturen zurücklegen kann, denn er macht definitiv Minus. Beide nichzahlende Parteien leben auch auf Eure Kosten. Wenn der Vermieter kein Geld hat für notwendige Reperaturen und Investitionen hat, wird Euer Haus über kurz oder lang herunterkommen.

    Ein Rechtsanwalt, der beide säumigen Mietparteien anschreibt, dagegen ist neutral und sicher kein Bösewicht. Wenn er die Kündigungen wegen Mietschulden mitteilt, haben diese Mietrparteien immer noch die Möglichkeit, Antrag auf Übernahme der Miete wegen drohender Wohnungslosigkeit zu stellen. Dann bekommt der Vermieter das geld vom Amt.

    Diese Hilfestellung mit einem Rechtsanwalt ist auch nicht gerade kostenintensiv. Häufig besinnen sich Mieter, weil sie dann erst merken, es wird ernst. Dass man einen gutmütigen Vermieter schöne Weihnachtsgeschichten erzählen kann, das wissen die beiden säumigen Parteien schon und nutzen das aus bisher erfolgreich aus.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  9. #9
    Avatar von meta1
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    AW: richtig kündigen?

    @ Opelius,

    da scheinst du wirklich recht zu haben.

    Das ist ein Mensch, mit dem man über alles reden kann, hilfsbereit und freundlich.

    Und, was dazu kommt, das sind die einzigen Mieter, an die er ohne Markler damals vermietet hatte, das wird er auch nicht mehr machen.
    Wir anderen haben unsere Wohnung durch einen Markler bekommen, das scheint wirklich eine sicherere Sache zu sein.
    carpe diem


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