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  1. #1
    Avatar von Bine070
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    Gerüst vor Balkon aufgebaut - ohne Vorankündigung

    Hallo, ich habe folgende Frage:

    aktuell bin ich (alleinerziehend mit Kind) mit krankem Kind daheim. Während des Mittagsschlafes wurdes es auf einmal sehr laut.
    Schnell war geklärt woher: direkt vor unserem Balkon wurde ein Gerüst aufgebaut.

    Wir wohnen in einem 7 Parteien Haus (Eigentumswohnungen, wir sind die einzigen Mieter und damit schon "Abschaum", noch dazu ich in meiner "Situation").

    Die Gerüstbauer konnten mir keine Auskunft geben, wofür oder wie lange das Gerüst stehen soll.
    Ich also meinen Vermieter kontaktiert - und Überraschung, er weiss von nix. Hausverwaltung war nicht zu erreichen.

    Nun meine Frage: erwarte ich zuviel "Anstand" über solche Dinge vorab informiert zu werden? Kann ich nicht erwarten, mich zu "warnen"? Wie kann es sein, dass selbst der Eigentümer der Wohnung nix davon weiss.

    Leider kenne ich mich mit Eigentümergemeinschaften gar nicht aus, aber vielleicht kann mir jemand Auskunft geben, wie und ob es korrekt abläuft.

    Danke
    Bine

  2. #2
    Avatar von Ulina
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    AW: Gerüst vor Balkon aufgebaut - ohne Vorankündigung

    Normalerweise muss ein Gerüstanbau angekündigt werden, wie lange vorher weiß ich nicht, aber auf jeden Fall vorher. Schon allein deswegen, weil du unbedingt deiner Hausratversicherung Bescheid geben musst, damit du den Versicherungsschutz nicht verlierst, wenn übers Gerüst eingebrochen wird.

  3. #3
    Avatar von Bine070
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    AW: Gerüst vor Balkon aufgebaut - ohne Vorankündigung

    WAAASSSS?
    Das wusste ich nicht, da bin ich ja echt geplättet!
    Das muss ich als Mieter dann machen? Oder der Eigentümer?

    Danke für den Hinweis.

  4. #4
    testo_in_chiaro
    gelöscht

    AW: Gerüst vor Balkon aufgebaut - ohne Vorankündigung

    Du. Es ist ja Deine Hausratversicherung. Vorab reicht es telefonisch, aber schriftlich im Anschluss. Bestätigen lassen.

  5. #5
    testo_in_chiaro
    gelöscht

    AW: Gerüst vor Balkon aufgebaut - ohne Vorankündigung

    Zitat Zitat von Ulina Beitrag anzeigen
    Normalerweise muss ein Gerüstanbau angekündigt werden, wie lange vorher weiß ich nicht, aber auf jeden Fall vorher.
    Ich finde dazu nichts, es sei denn, es geht um Modernisierungsmaßnahmen. Taktisch klüger wäre es allemal (dass der Wohnungseigentümer nichts von Arbeiten an seiner Fassade weiß, kommt mir komisch vor). Eine Verpflichtung finde ich nicht.

  6. #6
    Avatar von Bine070
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    AW: Gerüst vor Balkon aufgebaut - ohne Vorankündigung

    Aber wenn ich doch keine Ankündigung erhalte, wie kann ich dann meine Versicherung informieren. Im Normalfall bin ich zu den Versicherungsbürozeiten auf Arbeit, wenn ich mit meinem Kind nach Hause komme ist es meist nach 18 Uhr. Im schlimmsten Fall habe ich ja gar keine Möglichkeit, eine Meldung abzusetzen?!

    Danke
    Bine

  7. #7
    testo_in_chiaro
    gelöscht

    AW: Gerüst vor Balkon aufgebaut - ohne Vorankündigung

    Jetzt schon. Ggf. auch per E-Mail. Daher schrieb ich auch, dass eine Meldung des Vermieters wohl auch sinnvoll gewesen wäre. Schlimmstenfalls könnte man ihn ggf. haftbar machen, falls jetzt etwas passiert wäre.

  8. #8
    Avatar von Bine070
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    AW: Gerüst vor Balkon aufgebaut - ohne Vorankündigung

    So, nun habt mein Vermieter und Eigentümer herausgefunden, dass im obersten Stockwerk der Balkon saniert wird.
    Aber, die Arbeiten werden voraussichtlich erst Mitte Juni beginnen !!!

    Jetzt schau ich also erstmal 3 Woche auf ein tolles Gerüst an meinem Balkon, ich finde das sehr unschön. Es ist Sommer und gerade jetzt nutzen mein Kind und ich den Balkon.

    Ich verstehe mich gut mit meinem Vermieter und will auch keinen Ärger, trotzdem mal die Frage, zählt das vorhandensein eines Baugerüstes bereits als Beeinträchtigung ?

    Mich ärgert es einfach, dass man überhaupt keine Infos hat und man alles als selbstverständlich hinnehmen muss ...

    Bine070

  9. #9
    Avatar von tom57
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    AW: Gerüst vor Balkon aufgebaut - ohne Vorankündigung

    Zum Beispiel:

    Auch ein in den Wintermonaten an der Fassade eines Mietshauses aufgestelltes Baugerüst, das die Nutzung eines Balkons nur geringfügig einschränkt, mindert den Wohnwert einer Mietwohnung (durch verminderte Sonneneinstrahlung und Belästigung durch Arbeiten an und auf dem Baugerüst) und berechtigt zu einer Mietminderung zwischen 10% und 15%.
    AG Ibbenbüren, Urteil vom 10.12.2003 - 3 C 554/03, WuM 2007, 405
    Maunz-Dürig
    † 12.02.2010
    R.I.P.

  10. #10
    cix
    cix ist offline
    Avatar von cix
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    AW: Gerüst vor Balkon aufgebaut - ohne Vorankündigung

    Ich bin ziemlich sicher, dass man den Aufbau eines Gerüstes sowohl den Mietern als auch den Eigentümern ankündigen muss.
    Bei uns ist genau das gerade passiert - und dabei handelt es sich sogar 'nur' um die Einrüstung des Nachbarhauses.
    Ich hatte von der Ankündigungspflicht schon vorher gehört, nicht aber, dass man es (wie hier schon erwähnt) der Hausratversicherung (der eigenen) melden muß.
    Es gab in unserem Fall einen Aushang im Treppenhaus in dem auf die Einrüstung selbst, die ungefähre Dauer und die Meldepflicht bei der Versicherung hingewiesen wurde.
    Ich wohne in einem Mietshaus, in dem sowohl Eigentümer als auch Mieter wohnen.
    Die Meldepflicht gibt es offenbar wegen erhöhter Einbruchgefahr.

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