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  1. #21

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    AW: Was kann ich noch machen? *bin genervt*

    Zitat Zitat von Rosa_Roth Beitrag anzeigen
    Es handelt sich übrigens um eine Haftpflichtversicherung.
    Genau, Betonung auf Haftpflicht.
    Bedeutet, Du bist in der Pflicht, für durch Dich verursachte Schäden zu haften. Und die Versicherung nimmt Dir dieses Risiko (teilweise) ab.

    Es besteht keine Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, außer für KFZ- und bestimmte Tierbesitzer.
    Glück ist Talent für das Schicksal


  2. #22

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    AW: Was kann ich noch machen? *bin genervt*

    es geht doch hier um die frage, wer den handwerker zu beauftragen hat. im übrigen gibt es auch bei schäden den abzug "neu für alt", d.h. das hier von testo postulierte "nach x-jahren möchte ich aber einen einwandfreien boden wiederbekommen" kann so nicht bestand haben; dies ergibt sich einerseits aus der regelmäßigen abnutzung des bodens sowie aus dem abzug bei "neu für alt" ....

    einfach mal nach "beschädigung mietsache" googlen ....

    meines wissens ist die auftragsvergabe sache des vermieters - egal, woher der schaden nun kommt ... nach den abzügen für "neu für alt" trägt den rest der mieter, ob mit oder ohne versicherung.

    gruß, zuzan

  3. #23
    Moderation Avatar von ikara
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    AW: Was kann ich noch machen? *bin genervt*

    Zitat Zitat von Zuzan Beitrag anzeigen
    im übrigen gibt es auch bei schäden den abzug "neu für alt", d.h. das hier von testo postulierte "nach x-jahren möchte ich aber einen einwandfreien boden wiederbekommen" kann so nicht bestand haben;
    Das hat sie doch gar nicht so geschrieben. Ich denke, s9ie meinte, dass man auch mit einem 10 Jahre alten Boden nicht unbeschränkt tun könnte, was man will, nur weil er ja "nichts mehr wert ist". Und das stimmt ja auch.

    meines wissens ist die auftragsvergabe sache des vermieters -
    Aber das bedeuetet doch nicht, dass der Mieter einen von ihm verursachten Schaden nicht selber beseitigen (lassen) darf?
    nach den abzügen für "neu für alt" trägt den rest der mieter, ob mit oder ohne versicherung.
    Und darüber, wie der zu berechnen ist, wenn es sich um eine Reparatur und nicht um eine komplette Erneuerung handelt, kann man sich durchaus streiten.

    Mir wäre es das, wie schon gesagt, bei dem Betrag um den es geht, alles nicht wert.


    I am the master of my fate: I am the captain of my soul.

    William E. Henley

  4. #24
    testo_in_chiaro
    gelöscht

    AW: Was kann ich noch machen? *bin genervt*

    Zitat Zitat von ikara Beitrag anzeigen
    Das hat sie doch gar nicht so geschrieben. Ich denke, s9ie meinte, dass man auch mit einem 10 Jahre alten Boden nicht unbeschränkt tun könnte, was man will, nur weil er ja "nichts mehr wert ist". Und das stimmt ja auch.
    Mit Verstand gelesen, ja, selbstverständlich meinte ich das so. Das untergeschobene Zitat ist hier nirgendwo in der Form vorhanden.

    Es zählt nicht nur das Alter des Bodens, sondern auch der Zustand. Nicht zwingend ist der Vermieter nach exakt 10 Jahren zum Austausch eines Laminatbodens verpflichtet (meiner Meinung nach lebt ein Laminatboden bei pfleglicher Behandlung deutlich länger).
    Verschiedene Dinge zählen nicht zu den üblichen Abnutzungserscheinungen und sind daher vom Mieter zu beseitigen bzw. zu reparieren.
    Und nein, der Mieter kann sich hier nicht darauf berufen, dass der Vermieter jetzt gefälligst sowieso den Boden tauschen muss und der Mieter deshalb von der Reparatur befreit ist. Dies gilt auch bei Renovierungspflicht. Liegt diese mietvertraglich korrekt vor, hat es den Mieter nicht zu interessieren, was mit der Wohnung nach dem Auszug geschieht. Er hat zu renovieren.
    Kennt man die Pläne des Vermieters, lassen sich bei sprechenden Menschen aber in solchen Fällen auch Lösungen finden.

  5. #25

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    286

    AW: Was kann ich noch machen? *bin genervt*

    Aber das bedeuetet doch nicht, dass der Mieter einen von ihm verursachten Schaden nicht selber beseitigen (lassen) darf?
    das ist gerade der punkt: ein schaden ist dem vermieter zu melden - egal, ob es sich letztendlich um eine schönheitsreparatur handelt oder aber um einen irgendwie gearteten "unfall". das ist für den mieter eine sehr gute sache, denn es kann durchaus vorkommen, dass durch eine "reparatur" eine sache nicht besser sondern schlechter wird (z.b. von kleiner pfütze zum großen ozean bei rohrproblemen mit folge --> nicht nur schaden an der eigenen mietsache)! die TE hat dies ganz richtig gemacht - vermieter und versicherung benachrichtigt, begutachtung ist erfolgt, vermieter kann nun einen handwerker bestellen, denn: der vermieter kann und muss IMMER den handwerker aussuchen! natürlich kann man sich bei der wahl des handwerker absprechen, aber die beauftragung erfolgt durch den vermieter. abzug "neu für alt" erfolgt nach abschreibung (egal, wie der boden tatsächlich aussieht oder wie man selbst empfindet, dass ein boden nach x jahren auszusehen hat - das eigene empfinden ist vollkommen irrelevant!) ...

    nur um stress zu vermeiden, würde ich nun nicht zurück weichen, denn es ist nicht meine moralvorstellung, das recht unrecht weichen sollte. nüchtern betrachtet handelt es sich nur um einen geringen streitwert, was im falle einer möglichen auseinandersetzung doch vorteilhaft ist. übrig bleibt sonst nur, dass der vermieter im hinterkopf behält, dass man es mit dir ja machen kann und somit der beginn zu größerem ärger ... man sieht ja hier im forum, was für vorstellungen so einige vermieter haben

    gruß, zuzan

    ps @ testo: es geht hier nicht um renovierungen.

  6. #26
    testo_in_chiaro
    gelöscht

    AW: Was kann ich noch machen? *bin genervt*

    Zitat Zitat von Zuzan Beitrag anzeigen

    ps @ testo: es geht hier nicht um renovierungen.
    Genauso wenig wie um Rohrprobleme und Pfützen. Was mir aber kein Problem bereitet, da ich weiß, was Beispiele sind.

  7. #27
    Rosa_Roth
    gelöscht

    AW: Was kann ich noch machen? *bin genervt*

    Zitat Zitat von Zuzan Beitrag anzeigen
    das ist gerade der punkt: ein schaden ist dem vermieter zu melden - egal, ob es sich letztendlich um eine schönheitsreparatur handelt oder aber um einen irgendwie gearteten "unfall". das ist für den mieter eine sehr gute sache, denn es kann durchaus vorkommen, dass durch eine "reparatur" eine sache nicht besser sondern schlechter wird (z.b. von kleiner pfütze zum großen ozean bei rohrproblemen mit folge --> nicht nur schaden an der eigenen mietsache)! die TE hat dies ganz richtig gemacht - vermieter und versicherung benachrichtigt, begutachtung ist erfolgt, vermieter kann nun einen handwerker bestellen, denn: der vermieter kann und muss IMMER den handwerker aussuchen! natürlich kann man sich bei der wahl des handwerker absprechen, aber die beauftragung erfolgt durch den vermieter. abzug "neu für alt" erfolgt nach abschreibung (egal, wie der boden tatsächlich aussieht oder wie man selbst empfindet, dass ein boden nach x jahren auszusehen hat - das eigene empfinden ist vollkommen irrelevant!) ...

    nur um stress zu vermeiden, würde ich nun nicht zurück weichen, denn es ist nicht meine moralvorstellung, das recht unrecht weichen sollte. nüchtern betrachtet handelt es sich nur um einen geringen streitwert, was im falle einer möglichen auseinandersetzung doch vorteilhaft ist. übrig bleibt sonst nur, dass der vermieter im hinterkopf behält, dass man es mit dir ja machen kann und somit der beginn zu größerem ärger ... man sieht ja hier im forum, was für vorstellungen so einige vermieter haben

    gruß, zuzan
    Danke ZUZAN, ich fühle mich verstanden.

    Wenn es irgendjemanden interessiert, werde ich in ein paar Wochen berichten, wie die Sache so ausging.

    Mir geht es , um es noch mal zu betonen, nicht um 100 Euro. Daran würde ich sicher nicht sterben. Und, was ich ja noch nicht erwähnt habe, gab es in der Vergangenheit schon öfters derartige Nervenspielchen (so will ich es mal nennen) zwischen der Verwaltung und mir bzw. anderen Mietern des Hauses.

    So hatten wir letztes Jahr wochenlang keinen nennenswerten Wasserdruck, was zur Folge hatte, dass man plötzlich unter kochend heißem oder eiskaltem Wasser stand. Keine sehr angenehme Sache. Auch in diesem Fall, von dem nicht nur ich betroffen war und ich auch nicht die Ursache, kam es zu erheblichen Verzögerungen bei der Beseitigung des Schadens von Seiten der Verwaltung.

    Das habe ich im Hinterkopf, weswegen ich auch so genervt bin und von "auf Dummfang gehen" sprach.

    Das hätte ich in meinem ersten post mit erwähnen sollen.

    Andererseits will ich auch wegen 100 Euro nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

    Das ist in dem Fall das Dilemma!

    Bei einem angenehmen Verhältnis zwischen Mietern und Vermietung (so was soll es ja geben) wäre die Sache schon längst bereinigt.

    Meine Miete zahle ich immer pünktlich und in nicht geringer Höhe.

    Wie gesagt, werde ich berichten, was am Ende rausgekommen ist, bei Interesse.

    Das das ein verzwickter Fall ist wußte ich schon und sehe es auch an den sehr verschiedenen Reaktionen .

    Danke an alle.

  8. #28

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    1.947

    AW: Was kann ich noch machen? *bin genervt*

    Mir ist schon öfter aufgefallen, dass hier in der BriCom viele Schreibende eher die Vermieter-Seite vertreten.
    Warum auch immer

    Ich finde auch, dass man jemanden nicht gleich so angreifen muss, nur weil er dem Rat seiner Versicherung folgen möchte und die Gegenseite einfach den Kopf in den Sand steckt.

    @ Rosa Roth Alles Gute und einen guten Abschluss des Falls!

  9. #29
    Rosa_Roth
    gelöscht

    AW: Was kann ich noch machen? *bin genervt*

    Zitat Zitat von FriendOfAlwin Beitrag anzeigen

    @ Rosa Roth Alles Gute und einen guten Abschluss des Falls!
    Ich danke dir.

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