Sagt die Versicherung.
Wenn Du nicht versichert wärst, kämst Du dann zu der Überzeugung, gar nicht für den Schaden aufkommen zu müssen - denn die Versicherungsleistung wäre ja dann € 0,-?
Interessante Einstellung.
Du hast einen Schaden verursacht, für dessen Beseitigung Du finanziell heran gezogen werden kannst.
Der Mietvertrag besteht zwischen Dir und dem Vermieter.
Das heißt, dass DU dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig bist, und zwar in voller Höhe des Schadens. Welchen Betrag hiervon Deine Versicherung übernimmt, kann dem Vermieter völlig egal sein.
Ein Vermieter kann durchaus den Mieter zur Beseitigung des Schadens in die Pflicht nehmen.
Du beauftragst den Handwerker doch nur deshalb nicht, weil Du Angst hast, die Differenz der Versicherungsleistung zur tatsächlichen Schadenshöhe zahlen zu müssen.
Für einen von Dir selbst verursachten Schaden, wohlgemerkt.
Diese Einstellung - und auch Deine Ausdrucksweise, z. B. Dummenfang - finde ich schäbig.











Interessante Einstellung.
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Den Handwerker beauftragen und bezahlen und den erstattungsfähigen Anteil von der Versicherung zurückholen. 