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  1. #1

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    Stirnrunzeln Vermieter gibt Tel.raus...Makler nervt täglich..was tun?



    Wir sind vor knapp 4 Monaten zur Miete in unsere Wohnung gezogen und haben diese von einer Maklerin (die mit dem Hausverwalter an die unsere Miete geht Verh.ist)...angeboten bekommen.
    Courtage wurde 1 Monatsmiete verlangt und auch bezahlt.

    Nun bekomme ich ständig Anrufe von einem Herrn von der Bausparkasse,das er von einem Herrn X (den ich nicht kenne aber den selben Nachnamen wie mein Vermieter hat) den Auftrag erhalten habe,die unsere Wohnung zum Verkauf an Interessenten anzubieten und will diese auch unsere Räumlichkeiten zu besichtigen vorbei bringen.

    Nun sagte ich dem ganzen Vorhaben erst einmal ab,nachdem ich diesem Herrn mitteilte ,das ich von keinem solchen Vorhaben von meinem Vermieter unterrichtet worden bin.

    Dann meinte dieser Herr,deshalb rief ER ja an.Nun kotzt es mich (entschuldigt meiner Ausdrucksweise) dermaßen an,das dieser Mensch nun 3-4x täglich anruft,meinen Anrufbeantworter voll textet,mich um Rückruf bittet u.s.w.

    Dies tue ich nicht,bis ich etwas schriftliches habe! Punkt -Aus.

    Kann man mich dafür belangen---oder bin ich da im Recht?

    Danke für jeden Tip.
    Liebe Grüße

  2. #2
    Avatar von brighid
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    AW: Vermieter gibt Tel.raus...Makler nervt täglich..was tun?

    sprich deinen vermieter an.

    kann doch sein, dass er die wohnung als solches vermietet verkaufen will.
    hinfallen ist keine schande, liegenbleiben schon.

    das leben ist kostbar, lasst uns jeden tag gebührlich feiern

  3. #3
    Avatar von Trulla45
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    AW: Vermieter gibt Tel.raus...Makler nervt täglich..was tun?

    Hallo Mimzi, wenn die Wohnung verkauft werden soll, ist das zulässig, im normalen Rahmen eine Besichtigung durchzuführen; 1. Frage: Was steht in Deinem Mietvertrag, sind solche Regelungen bei Verkauf dort niedergeschrieben? Interessenten mußt Du Zutritt gewähren, im Beisein des Maklers, zu Zeiten die üblich sind; also etwa von 09.00-18.00 Uhr, aber in jedem Fall nach Voranmeldung! Das Du verärgert bist, wegen Deiner Tel. hätte er ja korrekterweise mal erklären können. 2. Frage: hast Du ein Vorkaufsrecht? Wenn auch schriftlich vereinbart? immerhin bedeutet das ja, das Du wegen eigenbedarf ja gekündigt werden könntest? Grundsätzlich hast Du aber deinem Vermieter gegenüber ein Mitwirkung. Auch wenn beide verbandelt sind...lg Trulla

  4. #4

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    AW: Vermieter gibt Tel.raus...Makler nervt täglich..was tun?

    Ruf deinen Vermieter an und frag nach, ob das alles seine Richtigkeit hat. Vorher würde ich jedenfalls niemand in die Wohnung lassen, da könnte ja jeder kommen...

  5. #5

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    AW: Vermieter gibt Tel.raus...Makler nervt täglich..was tun?

    Für mich geht es hier erstmal vorrangig um die Frage, müßte Herr Vermieter mir nicht vorher ein Wort gönnen (wieso soll ich als Mieter dann noch bei ihm nachfragen? (häh?) und außerdem würde ich dem ein Ohr abreißen, wenn er meine Telefonnummer heraus gegeben hat.

  6. #6

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    AW: Vermieter gibt Tel.raus...Makler nervt täglich..was tun?

    Sollte wäre wohl richtig. Müssen muss er nicht, wenn der Makler einen Auftrag nachweisen kann. Ich persönlich würde mich trotzdem noch kurz mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Ich gehöre zu den Menschen, die noch schnell einen Hörer in die Hand nehmen können und mit anderen kommunizieren können, ohne sich einen Zacken aus der Krone zu brechen. Die meisten finden jedoch nur noch die Zeit, seitenweise in der Bri ihre Probleme zu schildern, die man mit Kommunikation lösen könnte, ohne diese einzuleiten, weil sie es ja nicht einsehen und lieber seitenweise in der Bri darüber schwadronieren, ob alles so seine Richtigkeit hat. Über die Motive des Vermieters können wir allerdings nur orakeln und da wir ihn nicht kennen, kommen wir auch schwerlich weiter. Was der TE wiederum gelingen können sollte ...
    Der Vermieter hätte dies sicherlich auch glücklicher regeln können, ja.

    Wegen der Telefonnummer kann man in dem Fall berechtigt sauer sein, wenn es sich um eine nichteingetragene handelt. Wer allerdings im Telefonbuch und bei Facebook und bei google+ und sonstwo seine Kontaktdaten ausbreitet, hätte meiner Meinung nach dann wohl eher keine Berechtigung dazu.

    PS: Dem Makler würde ich meine Forderung nach einem schriftlichen Auftrag kundtun, dies würde natürlich erfordern, den Telefonhörer noch einmal in die Hand zu nehmen. Ohne diesen Nachweis würde ich mir weitere Anrufe verbitten und gegebenenfalls darauf hinweisen, sich an vorgesetzter Stelle über ihn zu beschweren.
    Geändert von testo_in_chiaro (31.01.2012 um 14:09 Uhr)

  7. #7

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    AW: Vermieter gibt Tel.raus...Makler nervt täglich..was tun?

    Ich kenne den Makler ja nur von Telefon.Persönlich weder schriftlich kenne ich nichts.
    Der Vermieter sagte nach dem ich anrief nur,das das ganze Mietshaus (9 Familien) verkauft werden soll.

    Für mich klingt alles etwas merkwürdig.

    Nun stehen hier schon die Interessenten an meiner Türe und wollen OHNE MAKLER die Wohnung besichtigen.
    Für mich ist hier erst mal Sendepause und werde NIEMANDEM Einlass gewähren OHNE irgendetwas schriftliches.

    Habe auch gestern mit meinem RA Absprache gehalten´und der hat mir dies auch bestädigt,das ich Niemanden hinein lassen muss,weil auch nichts offiziell vorliegt.

  8. #8
    Avatar von Ullatrulla
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    AW: Vermieter gibt Tel.raus...Makler nervt täglich..was tun?

    Jetzt lese ich das erst. Der Vermieter hat Dir bereits gesagt, dass er verkaufen will. Er hat ein Recht Deine Wohnung anderen Leute zu zeigen.

    Vielleicht räumste einfach mal auf und vereinbarst einen Besichtigungstermin.
    Viele Grüße
    Ulla

  9. #9

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    AW: Vermieter gibt Tel.raus...Makler nervt täglich..was tun?

    Du hast jetzt die Bestätigung des Vermieters, das sollte reichen. Man kann es auch übertreiben.

    Bin ich froh, dass ich Mieter habe, denen mündliche Kommunikation mit mir reicht und die diese auch beherrschen. Und nicht gleich zum Anwalt rennen, wenn sie mich auf eine Sache aufmerksam machen wollen.

  10. #10
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    AW: Vermieter gibt Tel.raus...Makler nervt täglich..was tun?

    Zitat Zitat von testo_in_chiaro Beitrag anzeigen
    Du hast jetzt die Bestätigung des Vermieters, das sollte reichen. Man kann es auch übertreiben.

    Bin ich froh, dass ich Mieter habe, denen mündliche Kommunikation mit mir reicht und die diese auch beherrschen. Und nicht gleich zum Anwalt rennen, wenn sie mich auf eine Sache aufmerksam machen wollen.
    Wenn ich als Mieter erst über mir fremde Personen erfahren würde, dass meine Wohnung die gerade mal 4 Monate bewohne verkauft werden soll, dann wäre ich auch nicht sonderlich kooperativ. Und das sage ich obwohl ich Vermieterin bin. Schon alleine der Gedanke, dass ich in einer frisch bezogenen Wohnung sitze die mir bald unter'm Hintern weg gekündigt werden könnte, würde mich wenig erfreuen.

    Und wenn man mir dann noch fremde Leute auf den Hals hetzen würde, dann erst recht nicht, denn würde ich als Nötigung empfinden. Nicht die Strangeröffnerin hat ein Kommunikationsproblem. Das hat der Vermieter.

    Der Berliner Mieterverein schreibt dazu übrigens folgendes:

    Als Mieter hat man das Recht, darüber zu bestimmen, wer die Wohnung betreten darf und wer nicht. Dieses Hausrecht gilt auch gegenüber dem Vermieter. Ein generelles Besichtigungsrecht des Vermieters gibt es daher nicht, ganz gleich, was im Mietvertrag steht. Nur unter ganz besonderen Voraussetzungen hat der Vermieter einen Anspruch auf Zutritt zur Wohnung. Vor allem folgende Gründe berechtigen laut Rechtsprechung zur Besichtigung:
    Begutachtung von Mängeln;
    begründeter Verdacht auf vertragswidrige Nutzung der Wohnung;
    routinemäßige Überprüfung des Zustandes der Wohnung, was der Vermieter nach Auffassung des Landgerichts Berlin alle zwei Jahre darf (LG Berlin vom 24. November 2003 - 67 S 254/03 - MM 04, 125);
    die Wohnung soll ausgemessen oder zur Vorbereitung von Baumaßnahmen begutachtet werden;
    das Mietverhältnis ist gekündigt und die Wohnung soll möglichen Nachmietern gezeigt werden;
    Kaufinteressenten wollen sich die Wohnung anschauen.

    Ganz wichtig: keine Besichtigung ohne schriftliche Anmeldung! Einzige Ausnahme: Es ist Gefahr im Verzug, zum Beispiel bei Feuer. In allen anderen Fällen muss der Besuch mindestens zwei Tage vorher schriftlich angekündigt werden, bei berufstätigen Mietern drei Tage vorher (LG Frankfurt vom 24. Mai 2002 - 2/17 194/ 01 -, NZM 02, 696). Der Vermieter muss den Zweck der Besichtigung angeben und bei der Terminabsprache auf die Belange des Mieters Rücksicht nehmen. So darf die Besichtigung nur zu üblichen Zeiten angesetzt werden: an Wochentagen zwischen 10 und 13 Uhr sowie 16 und 18 Uhr. Sonn- und Feiertage sind in der Regel tabu. Der Mieter muss sich auch nicht gefallen lassen, dass fast täglich Kauflustige seine Wohnung bevölkern. Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt reicht es aus, wenn man dreimal monatlich zwischen 19 und 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten Besichtigungen ermöglicht.

    Kommt der vom Vermieter vorgeschlagene Termin ungelegen, kann man ihn absagen und zwei oder drei Ausweichtermine benennen. Der Vermieter darf sein Recht zum Betreten der Wohnung nicht gewaltsam erzwingen. Verweigert der Mieter die Besichtigung, ist das auch kein Kündigungsgrund. Vielmehr muss der Vermieter dann den Rechtsweg beschreiten.

    Folgende Verhaltenstipps helfen gegen zudringliche Vermieter oder Makler:
    Nicht angemeldeten Besuchern sollte man ohne Diskussionen den Zutritt verweigern.
    Lassen Sie nur die Personen in die Wohnung, die für den Zweck der Besichtigung erforderlich sind. Bei einer Mängelbegutachtung hat zum Beispiel der Makler nichts zu suchen. Wer Ihnen nicht vorgestellt wird, darf nicht mit in die Wohnung. Notieren Sie sich Name und Funktion aller Personen.
    Die Besichtigung muss sachbezogen sein. Wenn ein Schimmelfleck im Bad begutachtet werden soll, können die anderen Räume verschlossen bleiben.
    Nichts verhandeln, nichts unterschreiben! Wenn der Vermieter ein Schriftstück mitbringt, kann er es Ihnen auch da lassen, so dass Sie sich beim Mieterverein Rat holen können.

    Wenn ihre Wohnung verkauft werden soll: Sagen Sie klar und deutlich, dass Sie auf keinen Fall ausziehen wollen und als Mitglied des Mietervereins über Ihre Rechte informiert sind. Käuferabschreckung ist unzulässig, sachliches Informieren ist zulässig. Daher können Sie Kaufinteressenten ruhig auf die vorhandenen Mängel hinweisen.

    Ist absehbar, dass in nächster Zeit mit häufigen Besuchsterminen zu rechnen ist, kann man sich viel Stress ersparen, wenn man dem Vermieter beispielsweise mitteilt, dass man ab sofort einmal wöchentlich für zwei Stunden zur Verfügung steht. Der Berliner Mieterverein hält dazu einen Musterbrief bereit.


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