Geändert von testo_in_chiaro (10.02.2012 um 13:24 Uhr)
Ganz so einfach ist das nicht ..
Es wurde zwar einerseits entschieden, daß alleine die Ehe keine Verflechtung darstellt die eine Provision ausschließt (dieser Beschluß war wegen "Schutz der Ehe" unvermeidbar). Es wurde aber dann auch gleich vom Verfassungsgericht der Haken geschlagen und ebenfalls entschieden, daß bei nicht getrennt lebenden Ehepartnern auf eine enge wirtschaftliche Verflechtungen geschlossen werden kann.
Nun kann man sich einerseits auf die Rechtsprechung zurück ziehen und andererseits das eigene Rechtsempfinden sprechen lassen. Für mich hätte so etwas immer einen schlechten Beigeschmack. Ich selbst hätte das Gefühl abgezockt zu werden. Und alleine deshalb würde ich nur dann mit solchen Menschen einen Vertrag abschließen, wenn ich dringend eine Wohnung benötigen würde.
Ich muss ehrlich sagen, inzwischen beginne ich über Dein vielfältiges Rechts- und Moralempfinden zu stauen.
In der Tat nicht, Du hast nämlich einen wichtigen Satz vergessen. Allein das Bestehen einer Ehe rechtfertigt nicht ...Du würdest also eine arbeitende Ehefrau diskrimieren, nur weil sie Ehefrau ist - oder arbeitet? Interessant. Zumal sie die Ehefrau des Hausverwalters ist. Und eben drum ist der letzte Satz, der auch nicht von Dir gelesen/zitiert wurde, umso wichtiger.Es ging nicht um Moralempfinden. Ich persönlich wäre moralisch empört, wenn ich aufgrund einer Ehe diskriminiert werden würde.
Geändert von testo_in_chiaro (10.02.2012 um 14:22 Uhr)
nun wird's putzig.
Entweder denkst Du wirklich so verdreht, oder Du hast ein anderes Problem. Auf jeden Fall hat meine Aussage nichts mit Frau zu tun. Da könnte genauso gut EHEmann stehen.
Und das hat auch nichts mit Ehe zu tun, daß diese Konstellation ein No-Go ist. Es hat etwas mit "wirtschaftlichen Verflechtungen" zu tun. Aber das weißt Du selbst. Das muss ich Dir nun wirklich nicht erneut erklären.
Da ich keinen Sinn darin sehe, und schon gar keinen Grund, diese Thematik nun auch noch auf der Geschlechterschiene zu diskutieren breche ich hiermit den Austausch über dieses Thema mit Dir ab. Es ist von meiner Seite alles gesagt.
Du hast selbst Teile aus den Urteilen zitiert (eingefügt), die genau die wirtschaftliche Verflechtung nur auf Grund einer Ehe negieren. Für Dich ist eine Ehe wirtschaftlich verflechtet gesehen moralisch ein No-Go und insofern dürfte die Ehefrau vom Unternehmen des Mannes nie einen Auftrag erhalten. Egal, wie gut sie ist. Wie gut ihr Unternehmen passen würde. Begründung: sie ist die Ehefrau.---------------------------------------------------------------------------------Du hast selbst Teile aus den Urteilen zitiert (eingefügt), die genau die wirtschaftliche Verflechtung nur auf Grund einer Ehe negieren. Für Dich ist eine Ehe wirtschaftlich verflechtet gesehen moralisch ein No-Go und insofern dürfte die Ehefrau vom Unternehmen des Mannes nie einen Auftrag erhalten. Egal, wie gut sie ist. Wie gut ihr Unternehmen passen würde. Begründung: sie ist die Ehefrau.Weiterhin ist der Grund für diese Diskussion ein Zitat von Wiki, in dem von wirtschaftlicher Verbundenheit die Rede ist. Das beziehst Du auf die Ehe und übersiehst dabei die Bedeutung des Fachbegriffes, wie andere auch. Auch der Begriff der wirtschaftlichen Verflechtung ist gesellschaftsrechtlich zu sehen und heißt nicht "leben unter einem Dach und sind verheiratet". -----------------------------------------------------------------------------Das macht auch die Begründung der Gerichte verständlicher, die eindeutig geäußert haben, dass allein aus der Ehe nicht auf eine wirtschaftliche Verflechtung zu schließen ist.In der Praxis wird das heißen, ist eine "normale" Maklertätigkeit nachweisbar, ist die Maklertätigkeit nicht für diesen einen Fall, dieses Objekt ins Leben gerufen worden, um hier das Geld im eigenen Kreislauf zu haben, ist die Provision gerechtfertigt. Ansonsten läge genau das vor, was das Gericht im von Dir nicht kopierten Teil geäußert hat - eine Diskriminierung aufgrund der Ehe ist nicht denkbar.Es wäre schön, wenn das mit den Absätzen bei mir auch mal wieder klappen würde.
Geändert von testo_in_chiaro (11.02.2012 um 09:34 Uhr)
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