Bürgen würde ich - auch bei meinem eigenen Fleisch und BLut - nur für den Betrag, den ich verschmerzen kann. Und für eine Aktion, die ich bei Einbeziehung aller Möglichkeiten unter besonderer Berücksichtigung des Altersbeider Parteien für akzeptabel halte.
Eine 1-Zimmerwohnung bringt immer Reibereien.
Sie sind meist auch nicht wesentlich billiger als eine 2-Zimmer-Wohnung.
Wenn ich den Partner meiner Tochter nicht sympatisch fände, würde ich das nicht unterstützen und ihr auch den Grund sagen. Das bringt zwar Stress, aber wenns vorbei ist - was es sein wird, nach Adam Riese und Erfahrungswerten, irgendwann und bei 1 Zimmer noch viel schneller -, dann ist man wieder die Gute.
Ich kenne mich mit Mietbürgschaften nicht aus. Deshalb würde ich mich ganz genau erkundigen, was meine Pflichten daraus werden. Ob ich vielleicht, wenn das junge Volk seine Miete z.B. nicht zahlt, auch für die ausstehende Miete über 1 Jahr bürge!
Es muss mit dieser Konstellation zusammenhängen, denn sonst könnte ja einfach nur eine Kaution in Höhe von 3 Monaten Miete hinterlegt werden.











beider Parteien für akzeptabel halte.
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