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  1. #1
    Avatar von Florentina
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    Heiratet man Schulden automatisch "mit"?

    Mich beschäftigt gerade eine ganz theoretische Frage, und ich hoffe, hier gibt es vielleicht jemanden, der sie mir beantworten kann?
    Also. Mein LG ist knappe 20 Jahre älter als ich - es ist also einfach nur realistisch, anzunehmen, dass ich ein paar Jährchen länger leben werde als er.
    Er ist hoch verschuldet.
    Wie wäre das nun, wenn wir heiraten - heirate ich dann seine ganzen Schulden automatisch mit, oder kann man sich davon per Ehevertrag "befreien"?
    Also mal angenommen, er ist immer noch verschuldet und stirbt vor mir - bin ich dann nach seinem Tod dafür verantwortlich, für den weiteren Abbau seiner Schulden zu sorgen?
    Oder kann man sich per Ehevertrag insofern absichern, dass mich seine Schulden, die er ja schon hatte, bevor wir uns kennenlernten, tatsächlich gar nichts angehen - auch wenn wir verheiratet sind?
    Danke!

  2. #2
    Avatar von elli07
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    AW: Heiratet man Schulden automatisch "mit"?

    Die "Standardehe" wird als Zugewinngemeinschaft geführt, d.h. man macht zu Beginn der Ehe eine Bestandsausfnahme und am Ende (bei einer Trennung oder im Todesfall). Hat ein Vermögenszuwachs stattgefunden, wird der gegenseitig verrechnet. Seit kurzer Zeit wird wohl bei einer Scheidung ab dem Schuldenstand gerechnet (wenn ich es richtig weiss), früher begann man immer bei Null zu rechnen beim Zugewinnausgleich.

    Wenn du per Ehevertrag "Gütertrennung" vereinbarst, dann bleibt alles getrennt, seine Schulden gehen dich nichts an (wenn er zur dicken Kohle kommt aber auch nicht). Würde ich dir wärmstens empfehlen. Und vor allem für die Zukunft: keine Kreditverträge als Ehefrau mit unterschreiben (wird von Banken gerne "gefordert"), dann dann hängst du mit drin, Gütertrennung hin oder her. Schulden heiratet man nicht mit, er ist alleine für die Tilgung zuständig.

    Ein Erbe, das aus Schulden besteht, kann man jederzeit "ausschlagen".

    Gruß, Elli
    §1:
    Wer etwas zu wissen glaubt, oder etwas zu wissen sich anschickt, oder Dritten gegenüber mittelbar oder unmittelbar erworbenes Wissen als sein eigen geltend macht, weiß nicht genug.
    (H.K)

    Auf der höchsten Stufe der Freundschaft offenbaren wir dem Freunde nicht unsere Fehler, sondern die seinen (F. de La Rouchefoucauld, 1613-1680)

    Fürchte dich nicht vor einem großen Schritt. Mit zwei kleinen lässt sich keine Schlucht überwinden (David Lloyd George)
    Geändert von elli07 (11.07.2012 um 12:30 Uhr)

  3. #3
    Avatar von Florentina
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    AW: Heiratet man Schulden automatisch "mit"?

    Herzlichen Dank, Elli - deine klare Antwort ist sehr hilfreich für mich!

  4. #4

    Registriert seit
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    AW: Heiratet man Schulden automatisch "mit"?

    trotz gütertrennung kann euch ständig der gerichtsvollzieher besuchen kommen.
    lg
    legrain

  5. #5
    Avatar von elli07
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    AW: Heiratet man Schulden automatisch "mit"?

    Florentina,

    lass dich von einem Fachanwalt oder einem Notar beraten ! Fachleute können Konsequenzen und Alternativen am besten aufzeigen.

    Dann hast du eine verlässliche Grundlage für eine Entscheidung.

    Gruß, Elli
    §1:
    Wer etwas zu wissen glaubt, oder etwas zu wissen sich anschickt, oder Dritten gegenüber mittelbar oder unmittelbar erworbenes Wissen als sein eigen geltend macht, weiß nicht genug.
    (H.K)

    Auf der höchsten Stufe der Freundschaft offenbaren wir dem Freunde nicht unsere Fehler, sondern die seinen (F. de La Rouchefoucauld, 1613-1680)

    Fürchte dich nicht vor einem großen Schritt. Mit zwei kleinen lässt sich keine Schlucht überwinden (David Lloyd George)

  6. #6
    Avatar von Ulina
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    AW: Heiratet man Schulden automatisch "mit"?

    Seine Schulden bleiben immer seine Schulden, solange du nicht mit unterschrieben hast. Auch die Schulden ohne deine Unterschrift während der Ehe sind seine.
    Dazu braucht man keine Gütertrennung.

    Was auf dich zukommt ist, dass du - wenn ihm aufgrund seiner Schulden keine Geld zum Lebensunterhalt bleibt, du dafür zuständig bist.

  7. #7

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    AW: Heiratet man Schulden automatisch "mit"?

    Zitat Zitat von Ulina Beitrag anzeigen
    Seine Schulden bleiben immer seine Schulden, solange du nicht mit unterschrieben hast. Auch die Schulden ohne deine Unterschrift während der Ehe sind seine.
    Dazu braucht man keine Gütertrennung.

    Was auf dich zukommt ist, dass du - wenn ihm aufgrund seiner Schulden keine Geld zum Lebensunterhalt bleibt, du dafür zuständig bist.
    Das ist 100% korrekt!!!!

  8. #8
    Avatar von Florentina
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    AW: Heiratet man Schulden automatisch "mit"?

    Danke euch!

  9. #9

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    AW: Heiratet man Schulden automatisch "mit"?

    ich lebe ein paar türen neben verschuldeten nachbarn.
    es handelt sich anscheinend um säumigkeit bei ihnen.


    das bedeutet, dass um halb sechs uhr früh oder spätabends mehrere männer an die dortige tür trommeln. sehr laut, sehr beunruhigend. mehrere male pro woche. weil sie nichts erreichen trommeln sie uns nachbarn wach. jedesmal denkt man, die tür fliegt aus dem rahmen.
    sie möchten auskunft, wann die schuldner zuletzt gesehen worden seien. immer wieder. wir alle sind schon sehr genervt.

    tagsüber kommen einzelne herren mit tasche und mappe, vermutlich gerichtsvollzieher, an die tür klopfen. alle paar monate ist es eine ganze komission.
    manchmal wird die ganze nacht sturmgeläutet. der wind trägt uns das geräusch zu.

    wir sind nur anrainer, aber das ist alles sehr aufregend.

    bedenkst du die aufregungen mit, die mit schulden verbunden sein können?
    lg
    legrain

  10. #10
    Avatar von Ulina
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    AW: Heiratet man Schulden automatisch "mit"?

    Ich würde es mir auch sehr überlegen einen verschuldeten Mann zu heiraten.
    Du wirst ihn finanziell immer mitziehen müssen, solange ihr unverheiratet seid, machst du es freiwillig.
    Kommt natürlich auch noch drauf an, wodurch die Schulden entstanden sind und ob die Gefahr besteht, dass sie mehr werden.

    @ legrain, Gerichtsvollzieher haben die Möglichkeit die Tür zu öffnen. Ich denke bei deinen Nachbarn sind es Schuldeneintreiber.

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