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  1. #1

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    Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:

    Liebe Bri-Com,

    Im Zuge eines Hauskaufs und der einhergehenden Finanzierung wurde "netterweise" von der Schwester bzw. vom Schwager meines Mannes ein Schreiben aufgesetzt, wonach eben diese beiden
    Zitat: "beabsichtigen, innerhalb eines Zeitraumes X Herrn Y (meinem Mann) den Betrag von xxx zu überlassen".
    Unterschrift + Datum der beiden

    Zur Erklärung:
    Damals waren einige größere Zahlungseingänge für die Finanzierung in Schwebe und unser Finanzberater bat für die Bank um dieses Schreiben, welches auch für die Finanzierung ausreichte (trotz des schwammigen Wortlautes) und die Beträge dann auch entsprechend reinkamen.
    Dieses Schreiben wurde NIE weder von der Bank noch von uns eingelöst bzw. es ist NIEMALS Geld geflossen.
    Damit besagter Schwager/Schwägerin abgesichert waren, verlangten sie ein gleichlautendes Schreiben "andersrum", d.h. es existiert mit gleichem Datum und gleichem Betrag ein Schreiben, wonach mein Mann "beabsichtigt, seiner Schwester/Schwager den Betrag x zu überlassen...".

    Nun behauptet besagte Verwandtschaft, eben dieser Betrag wurde AM SELBEN TAG an uns ausbezahlt und es war vereinbart (!?!?), innerhalb eines halben Jahres diesen zurückzuzahlen.
    Nun flatterte eine gerichtliche Klage SAMT Zinsen (!!!) ins Haus!

    Ich war ja der Meinung, mit so einer Formulierung kann man absolut nichts verlangen (war ja eben auch so gedacht!), unser Anwalt meint jedoch, wenn es quasi Zeugen für die Übergabe des Geldes gibt (es muß nicht mal eine Kopie der Überweisung sein...!!!), dann haben wir schlechte Chancen.

    Nun bin ich ziemlich fertig, dass es wirklich sooo leicht funktionieren kann, zu Geld zu kommen.
    Wir sind beide ehrliche Menschen, die niemandem was schuldig bleiben und sicher nicht auf unseren Vorteil bedacht sind. Aber wenn ich daran denke, dass es sein kann, dass wir Geld zurückzahlen müssen, das wir überhaupt nie bekommen haben, schnürt es mir den Hals zu....
    Noch dazu haben wir das Geld nicht (wozu auch?!?!) und hätten ziemliche Schwierigkeiten, es aufzutreiben.

    Hat jemand Erfahrung mit sowas? Was tun, wenn wir das wirklich zahlen müssen...??!?!?
    Beklagt ist "nur" mein Mann, nicht ich.

    Verzweifelte Grüße
    trueorange

  2. #2

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    AW: Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:

    Hallo,

    dafür, dass die Zahlung an Euch erfolgt ist, sind die beiden Kläger beweispflichtig.

    Was geben sie denn in der Klage als Beweismittel an?

    Wenn es natürlich Zeugen für die Übergabe des Geldes gibt, dann steht Ihr schlecht da. Wenn Du alledings bei der angeblichen Geldübergabe dabei warst, kann Dein Mann dich als Zeugin benennen (du bist ja nicht beklagt und kannst dahe Zeugin sein).

    Mandelblüte

  3. #3

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    AW: Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:

    Hallo Mandelblüte,

    es gibt ja eben KEINE Geldübergabe. Diese Variante haben wir schon durchgesprochen.
    Dann steht Aussage gegen Aussage und je nach "Anzahl" der Zeugen wird es dann eben spannend...
    Beweise mal, dass du NICHTS bekommen hast!

    Ich bin so stinkesauer, es ist echt unfassbar!!!

  4. #4

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    AW: Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:

    In der Klage steht nichts von einem Beweismittel, das ganze kommt dann erst bei der Verhandlung ins Spiel.
    Es steht auch klar drinnen, dass die Anklage vom Gericht NICHT überprüft wurde.
    Ich bin ja echt auch baff, dass ich quasi jeden mit einem entsprechenden Anwalt wegen wasauchimmer verklagen kann!!
    Ist ja echt der Hammer!

  5. #5
    Moderation Avatar von izzie
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    AW: Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:

    Zitat Zitat von trueorange Beitrag anzeigen
    Damals waren einige größere Zahlungseingänge für die Finanzierung in Schwebe und unser Finanzberater bat für die Bank um dieses Schreiben, welches auch für die Finanzierung ausreichte
    Kann der Finanzberater bezeugen, dass diese Schreiben nur "pro forma" ausgestellt wurden?

    Habt ihr noch Kontoauszüge und Rechnungen den Hauskauf betreffend aus dieser Zeit?
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  6. #6

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    AW: Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:

    Hallo Izzie,

    ja, der Finanzberater kann das bestätigen, mit ihm haben wir schon gesprochen.
    Wozu Rechnungen und Kontoauszüge? Es gibt ja eben KEINE Übergabe, auch keine Überweisung oder so.
    Und nachdem - wie geplant und angekündigt - die anderen Beträge bei uns eingelangt sind, war ja dieses Schreiben ohnehin hinfällig.
    Das entsprechend Baukonto, wofür dieses Schreiben gedacht war, wurde eben mit den dann eingelangen Zahlungen ausgeglichen und geschlossen. Und Rechnungen für den Umbau gibt es natürlich. Aber was sollten wir damit beweisen?

  7. #7
    Moderation Avatar von izzie
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    AW: Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:

    Damit könnt ihr zumindest belegen, dass ihr genügend Einkünfte für die dementsprechenden Ausgaben hattet.
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  8. #8
    schlamperl
    gelöscht

    AW: Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:

    Wenn eine zivilrechtliche Klage bei Gericht eingeht, prüft das Gericht nur die formalen Voraussetzungen. Was soll es auch ansonsten tun, wenn es doch nur einseitig informiert wird. Entspricht die Klageschrift den formalen Anforderungen, wird das Verfahren eröffnet und Termin anbraumt und/oder die Gegenseite bekommt Gelegenheit zur Stellungnahme.

    Grds. ist es so, dass in Deutschland derjenige, der behauptet einen Anspruch zu haben, diesen beweisen muss. Es gibt ein paar Ausnahmen, in der die Beweislast umgekehrt wird, aber das sollte hier keine Rolle spielen.

    Die eine Seite behauptet nun, sie hätte euch Geld gegeben, das ihr zurückzahlen muss. Sie muss beweisen, dass und in welcher Höhe ihr Geld erhalten habt, und warum das wann zurückzuzahlen ist. Eine Möglichkeit wäre, das behauptet wird, ihr hättet das Geld überwiesen bekommen. Dann müßten Kontoauszüge vorgelegt werden, aus denen die Überweisung hervorgeht, bzw. ihr könnt eure Kontoauszüge vorlegen als Beweis, dass auf eurem Konto nichts eingegangen ist.

    Sollte behauptet werden, dass ihr das Geld bar bekommen habt, wird das Gericht die Geldübergabe prüfen. Dazu müssen Zeugen gehört werden. Da die Übergabe von Bargeld - wenn es nicht kleine Summen sind - eher ungewöhnlich und schon an sich verdächtig ist, wird das Gericht an die Zeugen hohe Ansprüche stellen. D. h. die Fragerei, der die Zeugen ausgesetzt werden, ist schon sehr detailliert. Da wird es um Zeitpunkt, Ort der Übergabe, Anwesenheiten, Gesprächsinhalte, auch Stückelung der Summe und die Frage, warum überhaupt ein Zeuge dabei war, wo doch ansonsten alles schriftlich bestätigt wurde, und warum im Zeitalter der Überweisungen überhaupt bar ausgehändigt wurde, gehen. Ich halte es für sehr schwierig, eine Barzahlung zu beweisen, wenn sie nicht tatsächlich dokumentiert wurde.

    Allerdings kann ich euch nur dringend empfehlen, einen Anwalt zu nehmen, wobei - das Verfahren wird im Zweifelsfall vor dem Landgericht stattfinden, so dass ihr ohnehin einen Anwalt nehmen müßt.

  9. #9

    Registriert seit
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    AW: Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:

    Liebe Trueorange,

    an Eurer Stelle würde ich mir eine genaue Tabelle über die Kosten des Hauses erstellen und nachweisen, wie dies jeweils bezahlt wurde.

    Daraus wird sich ergeben, dass die Kosten alle von Euch beglichen wurden und für den Barbetrag kein Raum war.

    Wenn dann Aussage gegen Aussage stehen sollte, wird das sehr schwierig für die Gegenseite werden, das zu beweisen.

    Wobei die Richter sicherlich auch von den Verwandten wissen wollen, wie und woher das Geld geflossen sein sollte.

    Ansonsten finde ich es wirklich ganz unglaublich, von so einer frechen und verlogenen Verwandtschaft umgeben zu sein. Herzliches Beileid!

  10. #10

    Registriert seit
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    AW: Verklagt wg Geld, das wir nie erhalten haben!!!:wie?:

    Hi Schlamperl,

    vielen Dank für deine detaillierte Erklärung!
    Es geht hier um um einen mittleren 5-stelligen Betrag. Diese und höhere Beträge hat seine Schwester prinzipiell in der "Portokasse" und bezahlen was auch immer wenn möglich immer cash.
    Detail und Erklärung am Rande: diese Schwester/Schwager hatten nur mit Hilfe meines Mannes eine Erbschaft (die zu Recht bestanden hat, jedoch durch eine Testamentsfälschung einer anderen Partei aberkannt wurde) einfordern können. Hier gehts um einen mittleren bis hohen 7-stelligen Eurobetrag (!). Es besteht somit für mich keine nachvollziehbare Notwendigkeit, sich Geld zu erstreiten, das ja nichtmal vorher ausbezahlt wurde. Dies ist jedoch auch der Grund, warum so hohe Summen in der Portokasse rumschwirren...

    Seine ganze Familie lebt dort zusammen und kann - wenn nötig - auch entsprechend viele "Zeugen" aufbringen. Ob sie das tun, sei zur Zeit noch dahingestellt.

    Einen Anwalt mussten wir bereits nehmen wegen der offizellen Klage.

    Im Moment bin ich auf der Suche nach Alternativen, wenn diese Leute wirklich mit der Klage durchkommen.

    Dass eine Liste mit Zahlungen hilft, kann ich mir nicht vorstellen. Wir könnten das Geld ja wofürauchimmer verwendet haben beziehungsweise auf einem Nummernkonto in der Schweiz oder den Caymans bunkern....

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