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  1. #1
    Moderation Avatar von marilyn-74
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    Elterngeldfrage

    Hallo,

    ich bin anscheinend zu doof, das zu verstehen. Folgende Ausgangssituation:

    Kind geboren am 30.11.2009 (geplanter ET 11.12.09)
    Mutterschutz bis zum einschließlich 4. Februar 2010
    Vater geht in Elternzeit ab dem 3. Februar 2010 und beansprucht daher ab Februar Elterngeld

    Heute kommt der Bescheid und es werden nur 11 Monate bewilligt, mit der Begründung


    Monate mit Mutterschaftsgeldleistunegn (oder vergleichbare Leistungen z.B. Dienstbezüge) gelten immer als Bezugsmonate der Mutter und werdem vom aufteilbaren Gesamtanspruch (12 bzw. 14 Monatsbeiträge) abgezogen. Nur der verbleibende Anteil kann untereinander aufgeteilt werden. Da das Mutterschaftsgeld Ihrer Frau bis in den 3. Lebensmonat bezahlt wird, wird dieser Monat als verbrauchter Monat angesehen.
    Also, mir war klar, dass die ersten zwei Monate (also Dezember und Januar) als meine Partnermonate gelten und ich entsprechend aufgrund des Mutterschaftsgeldes kein Elterngeld erhalten würde. Mir war aber nicht klar, dass der Bezug von Geld für vier (!!!) Tage Mutterschutz im Februar dazu führt, dass der Vater für diesen Monat keinen Anspruch mehr hat, weil die Elterngeldstelle das so sieht, als sei ich drei Monate in Elternzeit.Es kann doch nicht sein, dass wir quasi bestraft werden, dass unser Kind 12 Tage vor Termin kam und deswegen am Mutterschutz von acht Wochen noch die 12 Tage hinten rangehängt werden, die am Mutterschutz vorher gefehlt haben. Leider steht bei dieser Begründung auch nicht, auf welche Gesetzesgrundlage sich diese Kürzung bezieht.

    Hatte jemand schon so einen Fall? Kann man da was machen? Uns fehlen wegen der 4x13 Euro Mutterschaftsgeld im Februar jetzt schlappe 1.800 Euro. Und ich hätte ja auch nichts machen können, denn die vier Tage früher arbeiten gehen ist ja nach Geburt nicht erlaubt. Hätte mein Mann erst ab März in Elternzeit gehen dürfen? Aber grundsätzlich gehen Männer doch auch oft zwei Monate in Elternzeit direkt nach der Geburt und beziehen Elterngeld. Ich begreif das echt nicht.

    Vielen Dank für eure Hilfe
    SD
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    Moderatorin in Über das Kennenlernen, Der "gebrauchte" Mann, Musik - Von Klassik bis Pop & Filme aus TV und Kino
    Geändert von marilyn-74 (20.02.2010 um 15:35 Uhr)

  2. #2
    Avatar von Historia02
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    AW: Elterngeldfrage

    Hallo Marilyn,

    kennst du das Elterngeldforum?

    Da gibt es ähnliche Fälle:
    1.) http://www.elterngeld.net/phpBB2/viewtopic.php?t=5174
    2.) http://www.elterngeld.net/phpBB2/viewtopic.php?t=5014
    3.) http://www.elterngeld.net/phpBB2/viewtopic.php?t=3823
    4.) http://www.elterngeld.net/phpBB2/viewtopic.php?t=2933
    5.) http://www.elterngeld.net/phpBB2/viewtopic.php?t=2635

    Du könntest, soweit ich das verstanden habe, eine Änderung des Antrags machen und den 3. Monat für dich beantragen. Aber das wird eigentlich nicht viel helfen, da du Vollzeit arbeitest und somit keinen Elterngeldanspruch mehr hast. Könnte nicht dein Arbeitseinstieg auf einen späteren Termin datiert werden, so dass du das Geld für den 3. Monat noch bekommst?

    Als Juristin hast du vielleicht noch andere Recherchemöglichkeiten als popelige Internetforen?
    Geändert von Historia02 (20.02.2010 um 17:12 Uhr)

  3. #3
    Moderation Avatar von marilyn-74
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    AW: Elterngeldfrage

    Ich mach Steuerrecht und kann dir daher nur den Progressionsvorbehalt bis ins Kleinste erklären. Ich muss halt gucken, ob es zu dieser Problematik in meinen Recherchetools was finde. Ich hab ja schon wieder angefangen zu arbeiten, uns fehlen uns halt jetzt wegen der 56 Euro Mutterschaftsgeld im Februar mal eben 1.800 Euro.
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    Geändert von marilyn-74 (20.02.2010 um 16:14 Uhr)

  4. #4
    Avatar von Historia02
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    AW: Elterngeldfrage

    Vorab, ich will dich nicht kritisieren, ich hoffe, meine Worte kommen nicht falsch rüber.

    Ich sehe das Problem: Beim Mutterschaftsgeld wird mit dem errechneten Geburtstermin gerechnet, beim Elterngeld dann mit dem tatsächlichen Geburtstermin.

    Mir war das, ehrlich gesagt, vorher auch nicht klar. Es ist mir erst vor zwei Monaten aufgefallen, dass ich ja nur bis Mitte Juli Elterngeld bekomme (weil da mein Kleiner geboren wurde), aber "erst" ab Juni Mutterschaftsgeld bekommen habe (weil da eben noch vom ET Anfang August ausgegangen worden war). Im Grunde fehlt mir also ein Monat Geld.

    Ich fürchte nur, dass man da vermutlich nicht viel machen kann, mit dieser Konstellation bist du ja im Grunde keine große Ausnahme (bitte nicht falsch verstehen). Aber vermutlich nehmen nicht viele Väter ab dem 3. Monat Elternzeit, von daher hat die Ungerechtigkeit dieser Überschneidung noch nicht zu einem Aufschrei geführt.

    Also Otto-Normalbürger gehe ich daher davon aus, dass Klagen nichts bringt :-(

  5. #5
    Moderation Avatar von marilyn-74
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    AW: Elterngeldfrage

    Nö, versteh ich nicht als Kritik. Aber unlogisch ist diese Regelung schon, zumal im Eltergeldforum ja geschrieben wird, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, sprich in dem einen Bundesland gibbet dann gor nix und im anderen Bundesland wird das Mutterschaftsgeld nur angerechnet. Mit der zweiten Variante könnte ich besser leben.
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  6. #6
    Avatar von Historia02
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    AW: Elterngeldfrage

    Oh, Kommando zurück!

    Ich habe mich geirrt, diese Ungerechtigkeit ist schon aufgefallen und macht sich besonders bei Frühgeburten bemerkbar. Da bekommt man dann teilweise nur 8 Monate Elterngeld!

    Petition Elterngeld

    Vielleicht findest du da noch was rechtliches, auf das du dich beziehen könntest.

  7. #7
    Moderation Avatar von ikara
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    AW: Elterngeldfrage

    Zitat Zitat von marilyn-74 Beitrag anzeigen
    Nö, versteh ich nicht als Kritik. Aber unlogisch ist diese Regelung schon, zumal im Eltergeldforum ja geschrieben wird, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, sprich in dem einen Bundesland gibbet dann gor nix und im anderen Bundesland wird das Mutterschaftsgeld nur angerechnet. Mit der zweiten Variante könnte ich besser leben.
    Die 2. Variante macht ja auch Sinn. Wer setzt denn eigentlich das Elterngeld um? Immerhin gibt es sowas wie einen allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz - eigentlich dürfte es also zwischen den einzelnen Bundesländern keine Unterscheide geben. Ist ja schließlich kein Landesrecht.


    I am the master of my fate: I am the captain of my soul.

    William E. Henley

  8. #8
    Moderation Avatar von marilyn-74
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    AW: Elterngeldfrage

    Im Googlen macht dir auch keiner so schnell was vor, oder?

    Ich schau mal, ob ich ein anhängiges Verfahren finde und werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
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  9. #9
    Moderation Avatar von marilyn-74
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    AW: Elterngeldfrage

    Zitat Zitat von ikara Beitrag anzeigen
    Die 2. Variante macht ja auch Sinn. Wer setzt denn eigentlich das Elterngeld um? Immerhin gibt es sowas wie einen allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz - eigentlich dürfte es also zwischen den einzelnen Bundesländern keine Unterscheide geben. Ist ja schließlich kein Landesrecht.
    Ich weiß ja auch nicht, ob es stimmt. Steht halt so in dem einen Strang, den Historia verlinkt hat. In Hessen ist das Hessische Amt für Versorgung und Soziales zuständig.
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  10. #10
    Avatar von Historia02
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    AW: Elterngeldfrage

    Ich hab noch eine Frage: Auch wenn's ärgerlich ist, aber dein Mann bekommt doch dann Geld für Monat 3 bis 11, oder? Oder wurde jetzt Monat 4 bis 12 bewilligt? Fehlt euch das Geld denn sofort oder erst am Ende?

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