Hallo,
ich bin anscheinend zu doof, das zu verstehen. Folgende Ausgangssituation:
Kind geboren am 30.11.2009 (geplanter ET 11.12.09)
Mutterschutz bis zum einschließlich 4. Februar 2010
Vater geht in Elternzeit ab dem 3. Februar 2010 und beansprucht daher ab Februar Elterngeld
Heute kommt der Bescheid und es werden nur 11 Monate bewilligt, mit der Begründung
Also, mir war klar, dass die ersten zwei Monate (also Dezember und Januar) als meine Partnermonate gelten und ich entsprechend aufgrund des Mutterschaftsgeldes kein Elterngeld erhalten würde. Mir war aber nicht klar, dass der Bezug von Geld für vier (!!!) Tage Mutterschutz im Februar dazu führt, dass der Vater für diesen Monat keinen Anspruch mehr hat, weil die Elterngeldstelle das so sieht, als sei ich drei Monate in Elternzeit.Es kann doch nicht sein, dass wir quasi bestraft werden, dass unser Kind 12 Tage vor Termin kam und deswegen am Mutterschutz von acht Wochen noch die 12 Tage hinten rangehängt werden, die am Mutterschutz vorher gefehlt haben. Leider steht bei dieser Begründung auch nicht, auf welche Gesetzesgrundlage sich diese Kürzung bezieht.Monate mit Mutterschaftsgeldleistunegn (oder vergleichbare Leistungen z.B. Dienstbezüge) gelten immer als Bezugsmonate der Mutter und werdem vom aufteilbaren Gesamtanspruch (12 bzw. 14 Monatsbeiträge) abgezogen. Nur der verbleibende Anteil kann untereinander aufgeteilt werden. Da das Mutterschaftsgeld Ihrer Frau bis in den 3. Lebensmonat bezahlt wird, wird dieser Monat als verbrauchter Monat angesehen.
Hatte jemand schon so einen Fall? Kann man da was machen? Uns fehlen wegen der 4x13 Euro Mutterschaftsgeld im Februar jetzt schlappe 1.800 Euro. Und ich hätte ja auch nichts machen können, denn die vier Tage früher arbeiten gehen ist ja nach Geburt nicht erlaubt. Hätte mein Mann erst ab März in Elternzeit gehen dürfen? Aber grundsätzlich gehen Männer doch auch oft zwei Monate in Elternzeit direkt nach der Geburt und beziehen Elterngeld. Ich begreif das echt nicht.
Vielen Dank für eure Hilfe
SD











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Ich muss halt gucken, ob es zu dieser Problematik in meinen Recherchetools was finde. Ich hab ja schon wieder angefangen zu arbeiten, uns fehlen uns halt jetzt wegen der 56 Euro Mutterschaftsgeld im Februar mal eben 1.800 Euro.
Aber unlogisch ist diese Regelung schon, zumal im Eltergeldforum ja geschrieben wird, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, sprich in dem einen Bundesland gibbet dann gor nix und im anderen Bundesland wird das Mutterschaftsgeld nur angerechnet. Mit der zweiten Variante könnte ich besser leben. 
