Hallo,
so, ich hoffe, heute mal von dem steten Informationsquell der Bricom profitieren zu können;)
Folgende Situation: zu meiner eigenen Überraschung habe ich heute von der Krankenkasse die Genehmigung der Kostenübernahme für eine Brustverkleinerung bekommen.
Ich würde die OP gerne erst im Sommer vornehmen lassen. Weiß jemand, ob es da bestimmte Fristen gibt, innerhalb derer die OP nach Erteilung der Genehmigung durchgeführt werden muss?
Desweiteren wüsste ich gerne, ob ich die Operation auch von einem anderen Arzt, als dem, der den Antrag für die Kasse erstellt hat, machen lassen kann.
Vielleicht habe ich ja Glück und es kennt sich jemand damit aus, es würde mich sehr freuen!
LG,
fenton











Zitieren
****
****
