hallo ihr lieben
ich werde demnächst eine tagesmutter für die nachmittagsbetreuung von mini (8) in anspruch nehmen müssen und bitte um erfahrung/tipps
ich werde versuchen das die vermittlung und der vertrag über das jugendamt abläuft, habe aber die befürchtung, das ich da ich mit meinem partner zusammen wohne (der nicht der vater ist) aus deren hilfe ausgenommen bin
kennt sich jemand aus, ob man in diesem fall das jugendamt (in BW) trotzdem einen teil der kosten übernimmt?
und wie sieht es eigentlich mit dem leiblichen vater aus? gibt es die möglichkeit bzw. eine gesetzliche grundlage das er sich an den kosten für die tagesmutter beteiligt?
danke schonmal vorab für eure tipps
jasmintee











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