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  1. #1
    Avatar von tom57
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    BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Nachdem bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutschen Sorgerechtsregelgungen, die Väter benachteiligen, beanstandet hat, hat nunmehr das BVerfG die benachteiligenden Sorgerechtsregelungen für verfassungswidrig erklärt.

    Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein bei der Mutter liege, heißt es in einem entsprechenden Beschluss. Der Gesetzgeber greife jedoch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorge für sein Kind ausschließt, sofern die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigert – zumal der Vater nicht die Möglichkeit hat, diese Entscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen.
    Zeit Online

    1. § 1626a Absatz 1 Nummer 1 und § 1672 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz) vom 16. Dezember 1997 (Bundesgesetzblatt I Seite 2942) sind mit Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar.
    2. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
    3. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1672 des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht dem Vater auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge überträgt, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.
    ...
    BVerfG, Beschluss vom 21. Juli
    Maunz-Dürig
    † 12.02.2010
    R.I.P.

  2. #2

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Hallo,

    nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war das nicht anders zu erwarten.

    Ich weiss noch, dass ich im Studium schon nicht verstanden habe, wieso nicht verheiratete Väter erst einmal pauschal vom Sorgerecht ausgeschlossen werden - und es ohne die Zustimmung der Mutter auch bleiben, ohne dass ein Gericht prüfen kann, ob die Verweigerung der Zustimmung dem Kindeswohl entspricht oder nicht.

    Es ist aber schon beschämend, dass wir für die Beendigung dieser Ungerechtigkeit in Deutschland (und nicht in irgendeinem Unrechtsregime) den EGMR gebraucht haben.

    Mandelblüte

  3. #3
    Moderation Avatar von DerJunge82
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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Wenn man solche Fälle liest dann kommt das Urteil garantiert nicht zu früh.

    Sorgerecht im Alltag: "Man hat mir mein Kind kaputtgemacht" - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama

  4. #4

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Hallo,

    diesen für ledige Väter bittere Fälle kann man sicher auch die Fälle entgegenhalten, in denen es vielleicht im Einzelfall gut ist, dass der betreffende Vater kein Sorgerecht hat, das er nur für Machtspielchen benutzen würde. Ich bin sicher, davon werden in der Diskussion hier noch einige genannt werden.

    Wichtig ist meiner Meinung nach, dass in den Fällen, in denen Kinder nicht in eine Ehe hineingeboren werden, nun ein Gericht vor dem Hintergrund des Kindeswohls über das Sorgerecht entscheiden kann. Bisher hatte die Mutter das Sorgerecht ja unüberprüfbar in der Hand.

    Dass das per se die Mutter haben soll und der Vater überhaupt keine Möglichkeit haben soll, das gerichtlich prüfen zu lassen, ist weder verständlich noch fair.

    Mandelblüte

  5. #5
    Moderation Avatar von DerJunge82
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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Das es Väter gibt, die das Sorgerecht besser nicht bekommen sollen ist logisch.

  6. #6
    Avatar von tom57
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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von DerJunge82 Beitrag anzeigen
    Das es Väter gibt, die das Sorgerecht besser nicht bekommen sollen ist logisch.
    Dass es der eine oder der andere Eltern nicht haben sollte, wäre aus Kindeswohlsicht wohl besser formuliert. Mütter haben es natürlich qua Geburt; das ist in sozialen Brennpunkten oder anderen Fällen (Trinkerfamilie) auch nicht unbedingt für das Kindeswohl in jeder Hinsicht förderlich. Und auch Mütter müssen aufpassen, dass sie Konflikte nicht auf dem Rücken ihrer Kinder austragen. Und gerade in dieser Hinsicht soll es ja die abenteuerlichsten Geschichten geben.
    Maunz-Dürig
    † 12.02.2010
    R.I.P.

  7. #7
    einewiekeine
    gelöscht

    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Ich wünsch mir, dass nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten der Väter gestärkt werden. Das gehört für mich nämlich dazu, und solange Tausende Mütter ihrem Unterhalt hinterherlaufen müssen und kaum dabei unterstützt werden seh ich da erheblichen Handlungsbedarf.

    Unterhaltspflichtverletzung gilt hier leider immer noch als Kavaliersdelikt.

    Ein Richter sagte zu mir mal so schön: sie wollen doch sicher nicht, dass ihr Mann ins Gefängnis kommt. Dann kann er ja erst Recht keinen Unterhalt mehr zahlen.

  8. #8
    qwertyboy
    gelöscht

    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von einewiekeine Beitrag anzeigen
    Ich wünsch mir, dass nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten der Väter gestärkt werden.
    Die Unterhaltspflicht gibt es schon lange, sie wird regelmäßig auch dann herbeigezogen, wenn die Mutter dem Vater grundlos den Umgang mit seinen Kindern verbietet. Die gängige Erniedrigung des Vaters zum Erzeuger und Bezahler ist für Männer demotivierend und führt genau dazu, dass man(n) sicherheitshalber seinen emotionalen Abstand zu den Kindern hält, sobald sich in einer Beziehung erste Risse zeigen: besser man(n) löst sich selbst aus seiner Liebe (und damit dem Gefühl der Verantwortung), als dann unvorbereitet und brutal abgeschnitten zu werden.

    Wenn die Praxis der Rechtsprechung gezeigt hat, dass Vätern ihre Kinder nicht mehr aus purer Rachsucht weggenommen werden können, dann werden auch Väter beginnen, um ihre Kinder zu kämpfen und für sie zu sorgen.

    Keine Frau mag Geld für ein Kind bezahlen, das beim Vater lebt und das sie nicht sehen darf. Von Männern aber wird diese Bereitschaft selbstverständlich gefordert. Wir leben in einer sexistischen Gesellschaft.

  9. #9

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Hallo,

    das Thema Unterhalt ist doch eine ganz andere Baustelle und hat erst einmal nichts mit dem Sorgerecht oder dem Umgangsrecht zu tun.

    Wenn beides verknüpft wird, kann man in vielen Fällen trefflich über Ursache und Wirkung streiten: ist der Vater nicht motiviert, Unterhalt zu bezahlen, weil er von seinem Kind nichts sieht und daher keine Bindung zu ihm aufbauen kann? oder ist die Mutter nicht motiviert, den Umgang zu ermöglichen (der ja auch mit Kosten und/oder Mühen verbunden sein kann), wenn sie wegen fehlender Unterhaltsleistungen knapsen muss?

    Mandelblüte

  10. #10

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von DerJunge82 Beitrag anzeigen
    Das es Väter gibt, die das Sorgerecht besser nicht bekommen sollen ist logisch.
    Wenigstens entscheidet das künftig ein Richter - und nicht die Mutter, die das bisher nach Gutdünken tun konnte.

    Mandelblüte

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