Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Von dem Urteil könnten 1,5 Millionen Väter von 1,6 Millionen Kindern betroffen sein.
F.A.Z.
... Doch sehen die Straßburger Richter in dieser Bevorzugung von unverheirateten Müttern einen Verstoß gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens.
Mutter verweigerte Zustimmung zu gemeinsamen Sorgeerklärung
Der 45 Jahre alte Beschwerdeführer hat eine uneheliche Tochter, die 1995 geboren wurde. Sie wuchs bei beiden Eltern auf, bis diese sich 1998 trennten. Danach lebte das Kind bis zum Januar 2001 beim Vater. Nach dem Umzug des Kindes in die Wohnung der Mutter trafen die Eltern unter Vermittlung des Jugendamtes eine Umgangsvereinbarung, die regelmäßigen Kontakt des Vaters mit dem Kind vorsah.
Die Mutter war aber nicht bereit, einer gemeinsamen Sorgeerklärung zuzustimmen. ...
Die Straßburger Richter teilten die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter grundsätzlich dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, sei nicht verhältnismäßig, befand die Kammer des Straßburger Gerichtshofs mit sechs Stimmen zu einer Stimme. ...Ich halte es für konsequent. Warum soll Gleichberechtigung nicht einmal auch in die andere Richtung laufen. Und wenn Väter Verantwortung übernehmen wollen, warum soll man sie hindern. Dass es ihnen letztlich generell nur darum ginge, in die Sorge der Mütter hineinzureden, das hielte ich für eine bösartige Unterstellung.Der Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter sprach von einem klugen Urteil. Das deutsche Recht müsse für nicht verheiratete Väter die Möglichkeit eröffnen, per Gerichtsverfahren über ein gemeinsames Sorgerecht entscheiden zu lassen. Das Problem liege in der Realität aber meistens woanders: Ein großer Teil der Väter interessiere sich nach einer Trennung nicht mehr für den Nachwuchs. Für die Kinder könne die Ausübung der alleinigen Sorge die bessere Alternative sein, argumentierte der Verband. Dies verkenne auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil nicht.
Der Verband der Evangelischen Frauen in Deutschland und die Männerarbeit in der Evangelischen Kirche erklärten gemeinsam, Kinder hätten ein Recht auf Mutter und Vater. Männern, die sich für ihre Kinder verantwortlich fühlen, dürfe der Zugang zu den Kindern nicht verwehrt werden.








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