Hallo! Habe heute dummerweise den Nintendo 3DS meines Sohnes für 1 Euro Sofort-Kauf anstatt 1 Euro startpreis verkauft. Eingestellt um 8:59 verkauft um 9.01. Als ich den Fehler bemerkt habe, habe ich sofort über das Ebay system versucht die Transaktion mit dem Käufer zu beenden. Dieser hat natürlich abgelehnt. Dann habe ich ihm schriftlich mitgeteilt das es sich bei der Auktion um ein Irrtum handelt (was ja offensichtlich war) und den Kauf per §119 BGB für nichtig erklärt (mit Begründung usw) ca. 1 Stunde später hat er die Zahlung angwiesen und droht mir mit Gericht wenn ich den Artikel nicht versende. An wen kann ich mich im Härtefall wenden.
Kommt er damit für Gericht wirklich durch? Hat jemand schon einen ähnliches Erlebnis?
LG
Christine













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(27.05.2011)
Ich habe die kompletten E-Mail Nachrichten ausgedruckt in der von vornherein drin steht das es sich um einen Irrtum handelt und ich den artikel NICHT als sofort-kauf anbieten wollte.

