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  1. #1

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    WER kann Abmahnen?? (Privatverkäufer angeblich gewerblich)

    Hallo
    wie schon kurz geschildert, wurde ich von einem RA Buero abgemahnt, da ich wohl gegen des Wettbewerbsrecht verstosse.

    Das gilt jedoch nur fuer gewerbliche Verkaeufer, also hat er gleich noch angemerkt, dass ich wohl gewerblich handle, da ich Zitat mehr als 20 Verkaeuferbewertungen erhalten habe, zT 30 gleichartige Artikel verkauft, mehr als 20 Artikel in 2 Monaten verkauft , mehr als 45 Artikel in 5 Monaten verkauft ?????

    Jetzt frage ich mich, von welcher Stelle muss denn ein Schreiben kommen , das mich des gewerblichen Verkaufs bezichtigt? ebay, Finanzamt ??

    Kann mir jemand weiterhelfen.

    Vielen Dank und liebe Gruesse
    chrissi
    Geändert von Chrissi3 (23.06.2012 um 14:01 Uhr)

  2. #2
    Avatar von Matratze
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    AW: WER kann Abmahnen?? (Privatverkäufer angeblich gewerblich)

    Rechtsanwälte fischen sich sowas raus und probieren es halt.

    Frag mal Tante Google.

    Die Grenzen sind hm, fließend.
    Now, bring me that horizon.



    Mein Profil-Bild zeigt Euch Aiko & Jonas:
    Ein unsichtbares, liebes Paar auf der Suche nach ihrer verständnisvollen Mupfel.
    Aiko & Jonas sind reserviert und bekommen ein ganz schönes Zuhause!

    Update: 04.07.12 kurz vor Mitternacht - Aiko & Jonas sind soeben in Deutschland gelandet und auf dem Weg in ihr neues Zuhause!

  3. #3

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    AW: WER kann Abmahnen?? (Privatverkäufer angeblich gewerblich)

    aehm, das war jetzt nicht so richtig hilfreich. Sorry.

    Es muss doch eindeutige rechtliche Vorgehensweisen geben, da koennte ja jeder jeden verklagen.

    Google ist sehr schwammig und nicht wirklich hilfreich.

    Unsere Bri Profis sind hier gefragt. :-)

    gruss
    chrissi

  4. #4

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    AW: WER kann Abmahnen?? (Privatverkäufer angeblich gewerblich)

    Sinnvollerweise suchst du dir einen Rechtsanwalt und gehst dagegen vor. Die Bri kann ja keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben.
    Aber von allen politischen Idealen ist der Wunsch, die Menschen glücklich zu machen, vielleicht der gefährlichste. Ein solcher Wunsch führt unvermeidlich zu dem Versuch, anderen Menschen unsere Ordnung und Werte aufzuzwingen, um ihnen so die Einsicht in Dinge zu verschaffen, die uns für ihr Glück am wichtigsten zu sein scheinen; also gleichsam zu dem Versuch ihre Seelen zu retten. Der Versuch, den Himmel auf Erden einzurichten, produziert stets die Hölle K. R. Popper

  5. #5

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    AW: WER kann Abmahnen?? (Privatverkäufer angeblich gewerblich)

    naja, fast jedem Privatverkaeufer kann das passieren, deswegen frage ich hier erstmal nach.

    Einen teuren Rechtsanwalt kann ich mir dann immer noch jemand.

    Hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich?

    Wuerde mich ueber Erfahrungsberichte freuen.

    gruss
    chrissi

  6. #6

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    AW: WER kann Abmahnen?? (Privatverkäufer angeblich gewerblich)

    hast du den namen und die adresse des abmahners schon gegoogelt, ob über ihn etwas bekannt ist?
    lg
    legrain

  7. #7

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    AW: WER kann Abmahnen?? (Privatverkäufer angeblich gewerblich)

    ja, natuerlich habe ich das.

    Mir geht es darum, von wem ich denn abgemahnt werden darf, wenn mir als Privatperson gewerblicher Handel vorgeworfen wird.

    Klar, vom Rechtsanwalt, aber wen sollte der dann vertreten: ebay, Finanzamt ??

    Keiner da, dem sowas schonmal passiert ist? Kann ich mir einfach nicht vorstellen.

    gruss
    chrissi

  8. #8
    Herzeleide
    gelöscht

    AW: WER kann Abmahnen?? (Privatverkäufer angeblich gewerblich)

    Der Rechtsanwalt vertritt seinen Mandanten. In diesem Fall einen Verkäufer bei Ebay, dem du Konkurrenz machst.

    Wenn du die Unterlassungserklärung nicht unterschreibst und die Kosten nicht bezahlst, wird der Anwalt vermutlich Klage einreichen.

    Das Gericht entscheidet dann, ob du tatsächlich im Rahmen eines privaten Verkäufers verkaufst.

    Und das:
    mehr als 20 Verkaeuferbewertungen erhalten habe, zT 30 gleichartige Artikel verkauft, mehr als 20 Artikel in 2 Monaten verkauft , mehr als 45 Artikel in 5 Monaten verkauft
    Könnte nach Auffassung des Gerichts bereits ein gewerblicher Verkauf sein, glaube ich. Die Richter können da wohl sehr verschiedene Auffassungen zu haben.

    Was du jetzt zu tun hast, kann ich dir nicht sagen. Ich fürchte, du musst dir einen Anwalt nehmen.

    Darf ich mal fragen, was du verkaufst und ob es sich um Neuware handelt?

    Vielleicht sollte ich noch sagen, dass ich weder vom Fach bin, noch eigene Erfahrungen gemacht habe. Da ich aber viele gebrauchte Bücher aus meinem Besitz verkaufe, hatte ich mich mit dem Thema kurz beschäftigt.


    Geändert von Herzeleide (23.06.2012 um 16:52 Uhr) Grund: Ergänzung

  9. #9

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    AW: WER kann Abmahnen?? (Privatverkäufer angeblich gewerblich)

    Hat der Rechtsanwalt denn einen Mandanten benannt, in dessen Namen er abmahnt?

    Ich bin nur juristischer Laie, aber einer Gewerblichkeit liegt immer auch die Gewinnerzielungsabsicht zu Grunde. Wenn Du also etwas aus Deinem Privatbesitz verkaufst, z. B. Deine private VW-Käfer-Sammlung mit 20 Autos, wobei Du nachweisen kannst, dass Du unter Einbeziehung aller Kosten da keinen Gewinn machst bzw. ursprünglich nicht das Ziel hattest, mit den Käfern Handel zu treiben, dann bestehen erhebliche Zweifel an der Gewerblichkeit. Im Zweifel kann Dir da aber nur ein professioneller Rechtsbeistand weiterhelfen.

  10. #10

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    AW: WER kann Abmahnen?? (Privatverkäufer angeblich gewerblich)

    @Chrissi3:

    Spielt viele Fakten mit.


    - Viele Neuware verkaufen
    - Ständig dasselbe verkaufen
    - Einkaufen und später wieder verkaufen

    Das nennt man schon gewerblich. Da biste kein Privat Verkäufer mehr. Das steht schon fest.



    Das Problem ist bei Dir. Wir sehen ja nicht wie lange du angemeldet bist bei Ebay. Wie viel du im Jahr verkaufst und was so alles. Kannste uns etwas mehr schildern? Wenn du im Jahr bloß 20 Artikel verkaufst dürfte nichts passieren. Aber wette es sind mehr als 20 Artikel oder??? Mehr Infos währen hilfreicher.


    Ich habe noch was gefunden was Dich interessieren könnte

    Betrifft Abmahnungen: Kaufen auf eBay: eBay Community

    Kommt Dir der Käufer Bekannt vor?
    Ist montan extrem aktuell.

    Da gab es noch Thema. Da schreibt Privatkäufer gerne Anwaltsbriefe und schickt die an Verkäufer.
    Man konnte es an seinen zahlreichen Rechtschreibfehler erkennen und Namen etc...
    Wie gesagt wir haben den Anwaltsbrief nicht vor der Nase. Es kann echt sein oder eine Fälschung.


    EDIT: Glaube ich weiß warum du abgemahnt wurdest durch wenn.

    Re: Ab wie viel Artikel muss ich Gewerbe anmelden?
    17 Jun 2012 17:11

    Hallo



    Wenn man Dinge erwirbt, um Sie gewinnbringend auf ebay weiterzuverkaufen ist man ab dem ERSTEN Artikel, den man bei ebay einstellt verpflichtet gewerblich zu handeln und seinen Steuerverpflichtungen nachzukommen.



    Solltest du vorhaben einen größeren Posten gebrauchte Sachen aus deinem Haushalt zu verkaufen, würde ich die Obergrenze bei 10 bis 15Artikeln pro Monat ansetzen. Darin sollte dann aber keine Neuware enthalten sein.



    Als Privatverkäufer sollte man auch Neuware als gebraucht einstellen. Man kann dann ja in der Artkelbeschreibung darauf hinweisen das zb. ein Kleidungsstück geschenkt wurde und nicht gefällt, sich aber in einem absolut ungetragenen und somit neuwertigen Zustand befindet.

    17 Jun 2012 17:28

    Hallo



    Noch eine kleine Ergänzung.



    10 bis 15 Artikel bezieht sich auf eingestellte Artikel, nicht auf letztendlich verkaufte.



    Also 5 Artikel einstellen mit 10 Tagen Laufzeit......und dann die nächsten fünf, dann hast du nach 30 Tagen deine 15 Artikel durch.



    Ich biete zur Zeit 7 Comics an, werde danach aber im Juni nichts mehr einstellen.



    Habe gerade mal deine Angebote angeschaut....knapp über 30 drin stehen zu haben ist als Privater schon grenzwertig.



    Ebay hat wahrscheinlich eine Software laufen die Private herauspickt die in einem gewissen Zeitraum ein gewisses Einstellimit überschreiten.



    Denkbar ist auch das ein Verkäufer der auch im Kleidungssegment verkauft dich angeschwärzt hat.
    LG
    Wolfsrudel

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