+ Antworten
Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 23
  1. #1

    Registriert seit
    29.09.2009
    Beiträge
    617

    Bei Nichtgefallen auch Porto zurückzahlen?

    Hallo in die Runde,

    habe mal wieder eine Superkäuferin.
    3 Hosen für je 1Euro ersteigert, plus 7 Euro fürs Paket.
    Zuerst war der Versand zu teuer und ob nicht auch ein Päckchen möglich wäre.
    Ich teilte dann mit, dass es über 2 Kilo sind und Päckchen nicht geht und sie gern vom Kauf zurücktreten könne wenn der Versand zu teuer ist.
    Käuferin wollte dann doch die Hosen, meinte aber sie würde das Paket nachwiegen.
    Ich fasse es nicht!.
    So, heute dann: 2 Hosen weichen von der Artikelbeschreibung ab und sie möchte ihr Geld wiederhaben und zwar inklusive Porto.
    Die Hosen sind in Ordnung aber eben nicht neu.Habe an Hand Ihrer Bewertungen festgestellt, das sie Hosen in ganz verschiedenen Größen kauft immer für 1 Euro und denke es handelt sich um eine Secondhandverkäuferin entweder bei Ebay unter anderem Namen oder sie hat ein Geschäft.
    Wie würdet ihr reagieren.
    Freue mich auf zahlreiche Antworten.
    LG
    ideih.

  2. #2
    Avatar von Wolkentier
    Registriert seit
    08.02.2010
    Beiträge
    8.011

    AW: Bei Nichtgefallen auch Porto zurückzahlen?

    Bist Du gewerblicher Händler oder war es ein Privatverkauf?
    Wenn letzteres - hast Du in Deinen Auktionen keinen Hinweis, dass keine Rückgabe/Garantieübernahme erfolgt?
    Ich würde ihr allerhöchstens aus Kulanz anbieten, dass Sie die Hosen bei Nichtgefallen auf eigene Kosten zurückschickt und dass sie dann den Kaufpreis erstattet bekommt.
    Die Versandkosten nicht, die Kosten hast Du schließlich gehabt, um ihr die von ihr bestellte Ware zu schicken!
    Wenn sie das nicht will, dann hat sie halt Pech gehabt.
    .
    .

    Vergesst Chuck Norris.... Spongebob grillt unter Wasser...!

  3. #3
    Herzeleide
    gelöscht

    AW: Bei Nichtgefallen auch Porto zurückzahlen?

    Ich persönlich verkaufe viel bei Ebay und würde deshalb keine rote Bewertung riskieren.

    Bisher hatte ich allerdings nur ein Problem mit einem Buch, wo der Käufer in der Artikelbeschreibung übersah, dass es sich um ein Mängelexemplar handelte. Er war sehr wütend darüber. Ich konnte ihn jedoch beruhigen, er hat das Buch bezahlt und mich auch gut bewertet.

    Ich würde es also mit Kommunikation versuchen. Ich würde aber mir auch ansehen, wie der Käufer bewertet. Verteilt er gerne Rot? Dann Vorsicht.

    Du musst dem Käufer aber nicht das Geld zurückzahlen, das weißt du auch sicher. Du bist im Recht.

    Sperre ihn, damit er nicht noch mehr bei dir kauft.

    Noch ein Tipp: Kannst du nicht in Zukunft mit Hermes verschicken? Das sind dann nur 4,30 Euro für ein Paket.

    Schwierige Situation

  4. #4

    Registriert seit
    29.09.2009
    Beiträge
    617

    AW: Bei Nichtgefallen auch Porto zurückzahlen?

    Zitat Zitat von Wolkentier Beitrag anzeigen
    Bist Du gewerblicher Händler oder war es ein Privatverkauf?
    Wenn letzteres - hast Du in Deinen Auktionen keinen Hinweis, dass keine Rückgabe/Garantieübernahme erfolgt?
    Ich würde ihr allerhöchstens aus Kulanz anbieten, dass Sie die Hosen bei Nichtgefallen auf eigene Kosten zurückschickt und dass sie dann den Kaufpreis erstattet bekommt.
    Die Versandkosten nicht, die Kosten hast Du schließlich gehabt, um ihr die von ihr bestellte Ware zu schicken!
    Wenn sie das nicht will, dann hat sie halt Pech gehabt.
    Ich habe den Hinweis auf Privatverkauf in meinen Auktionen.
    So wie du es beschrieben hast, habe ich es angeboten. Sie ist nicht darauf eingegangen.
    Bin gespannt ob ich jetzt eine schlechte Bewertung bekomme.
    Kann man sich eigentlich dagegen wehren?

    Habe im Moment noch eine Reklamation. Habe wohl unwissentlich eine gefälschte Diesel Jeans verkauft.
    So wie der Käufer die Artikelmerkmale beschreibt, hat er wohl recht. Dieser Käufer bekommt sein Geld inklkusive Porto zurück.

  5. #5

    Registriert seit
    07.03.2011
    Beiträge
    35

    AW: Bei Nichtgefallen auch Porto zurückzahlen?

    Herzeleide
    Bisher hatte ich allerdings nur ein Problem mit einem Buch, wo der Käufer in der Artikelbeschreibung übersah, dass es sich um ein Mängelexemplar handelte. Er war sehr wütend darüber. Ich konnte ihn jedoch beruhigen, er hat das Buch bezahlt und mich auch gut bewertet.
    Viele lesen auch die Artikelbeschreibung nicht richtig durch. Weil die zu faul sind. Hauptsache was für 1 Euro und dann. Ohhh das passt nicht oder dieses. blabla....

    Wie haste den Käufer beruhigt? Haste gesagt: Steht doch in der Artikelbeschreibung drinne.
    Kannste mir das genauer sagen? Mich würde es mal interessieren.



    @ideih:

    Machste Dir noch zweiten Nick. Dann verkaufst du da weiter. Bis bei den anderen die negative Bewertung weg sind. (1 Jahr) Besser du schreibst noch rein.
    Versand: Jeder weitere ersteigerte Artikel kostet 1 Euro mehr oder ab 3 Artikel 7 Euro etc.. Da fällste auch nicht so schnell auf die Nase.

    Wenn jemand bietet auf meiner Auktion. Schaue ich mir die Bewertungen immer an. Passt mir was nicht. Fliegt die raus und wird gesperrt.

    Gefälschte Ware muss du zurück nehmen und alles zurück erstatten. Aber ob du da auch positive Bewertung bekommst bezweifle ich. Wo haste die den gekauft, wenn ich fragen darf?

    LG
    Wolfsrudel

  6. #6

    Registriert seit
    29.09.2009
    Beiträge
    617

    AW: Bei Nichtgefallen auch Porto zurückzahlen?

    Zitat Zitat von Wolfsrudel Beitrag anzeigen

    @ideih


    Wenn jemand bietet auf meiner Auktion. Schaue ich mir die Bewertungen immer an. Passt mir was nicht. Fliegt die raus und wird gesperrt.

    Gefälschte Ware muss du zurück nehmen und alles zurück erstatten. Aber ob du da auch positive Bewertung bekommst bezweifle ich. Wo haste die den gekauft, wenn ich fragen darf?

    LG
    Wolfsrudel
    Kann ich denn während die Auktion läuft jemanden sperren?
    Oder andersrum ist es möglich einzelne Mitglieder zu sperren und wenn ja, wie?
    Diese Hose haben wir mal bei Ebay ersteigert, paßte halt nicht optimal und sollte jetzt weiterverkauft werden. Da ich kein Experte bin ist mir die evtl.Fälschung nicht aufgefallen.
    Deshalb kann ich dem Käufer auch nicht das Gegenteil beweisen.

    LG
    ideih

  7. #7
    Herzeleide
    gelöscht

    AW: Bei Nichtgefallen auch Porto zurückzahlen?

    Zitat Zitat von Wolfsrudel Beitrag anzeigen
    Viele lesen auch die Artikelbeschreibung nicht richtig durch. Weil die zu faul sind. Hauptsache was für 1 Euro und dann. Ohhh das passt nicht oder dieses. blabla....
    Es war ein Bestseller und der Käufer hat fast 9 Euro bezahlt, ohne Versandgebühren.

    Ich selbst hatte 5 Euro in der Buchhandlung bezahlt.

    Zitat Zitat von Wolfsrudel Beitrag anzeigen
    Wie haste den Käufer beruhigt? Haste gesagt: Steht doch in der Artikelbeschreibung drinne.
    Kannste mir das genauer sagen? Mich würde es mal interessieren.
    Grundsätzliche bin ich immer freundlich, aber bestimmt.
    So verunsichere ich den Käufer nicht noch.

    Ich zeige Verständnis.
    Ich kann nachvollziehen, dass Sie sich ärgern, ein relativ hohes Gebot für ein Mängelexemplar abgegeben zu haben.

    Bis zu einer gewissen Grenze zeige ich Mitschuld.

    Ich hätte stärker darauf hinweisen müssen, dass es sich um ein Mängelexemplar handelt. In Zukunft werde ich daran denken.

    Ich versuche, den Artikel positiv darzustellen.

    Sie haben aber ein tolles, spannendes Buch gekauft, das sich in einem Topzustand befinden.

    Ich biete Stornierung an.
    Wenn Sie möchten, können wir stornieren.

    Er bezahlte das Buch dann sehr schnell.


    Ich habe das Buch dann besonders sorgfältig eingepackt. Trotz Büchersendung kam das Buch beim Käufer bereits am nächsten Tag an. Er bedankte sich dann noch und hat mich sehr gut bewertet.


    Natürlich ist das zeitaufwendig, aber ich könnte bei Ebay nicht verkaufen, wenn ich es anders machen würde. Ich habe dafür keine Nerven und versuche immer, alles zur Zufriedenheit des Käufers zu regeln. Das hat bisher immer funktioniert. Sicherlich ist auch Glück dabei, vermute ich.



    Kürzlich verkaufte ich ein Kleid für 8 Euro. Die Käuferin bezahlte nicht. Da ich kein gutes Gefühl hatte, hatte ich mir ihre Bewertungen angesehen und dort fiel mir auf, dass sie ihre letzten Käufe mit Rot bewertet hat, und das bei verschiedenen Verkäufern. Die Verkäufer hatten einen nicht bezahlten Artikel gemeldet. Darauf hin hat sie Rot bewertet mit dem Kommentar, dass sie den Artikel nicht bekam. Der Verkäufer schrieb dann, dass sie nicht bezahlte.

    Ich habe keinen nicht bezahlten Artikel gemeldet. Wegen weniger als 80 Cent, die ich verliere, riskiere ich bei solch einer durchgeknallten Käuferin keine rote Bewertung. Das lohnt sich nicht, finde ich.

  8. #8

    Registriert seit
    07.03.2011
    Beiträge
    35

    AW: Bei Nichtgefallen auch Porto zurückzahlen?

    @Herzeleide

    Kann ich denn während die Auktion läuft jemanden sperren?
    Oder andersrum ist es möglich einzelne Mitglieder zu sperren und wenn ja, wie?
    http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

    Diese Hose haben wir mal bei Ebay ersteigert, paßte halt nicht optimal und sollte jetzt weiterverkauft werden. Da ich kein Experte bin ist mir die evtl.Fälschung nicht aufgefallen.
    Deshalb kann ich dem Käufer auch nicht das Gegenteil beweisen.
    Wo du den Artikel gekauft hast. Wurde ich bei dem Verkäufer Reklamieren. Kommt drauf an wie bezahlt wurde und wann. Ich wette, dass der Artikel per Käuferschutz bezahlt wurde. Da fast alle Artikel durch Ebay Käuferschutz abgedeckt wurden.

    @Herzeleide:

    Das muss ich mir mal merken. (Tipp)



    Kürzlich verkaufte ich ein Kleid für 8 Euro. Die Käuferin bezahlte nicht. Da ich kein gutes Gefühl hatte, hatte ich mir ihre Bewertungen angesehen und dort fiel mir auf, dass sie ihre letzten Käufe mit Rot bewertet hat, und das bei verschiedenen Verkäufern. Die Verkäufer hatten einen nicht bezahlten Artikel gemeldet. Darauf hin hat sie Rot bewertet mit dem Kommentar, dass sie den Artikel nicht bekam. Der Verkäufer schrieb dann, dass sie nicht bezahlte.
    Wenn jemand geboten hat auf meiner Auktion. Dann schaue ich mir die Bewertungen an vom Käufer. (Erhaltene und abgegebene Bewertungen) Passt mir was nicht. Sperr ich die Person und lösche Ihre Gebote.


    Ich habe keinen nicht bezahlten Artikel gemeldet. Wegen weniger als 80 Cent, die ich verliere, riskiere ich bei solch einer durchgeknallten Käuferin keine rote Bewertung. Das lohnt sich nicht, finde ich.
    Damit Dir so was nicht passiert. Würde ich bei Deinen Einstellungen folgendes ändern. Seit dem zahlen alle meine Käufer und habe keine Spassbieter mehr.


    Was sind von Käufern zu erfüllende Bedingungen?

    Von Käufern zu erfüllende Bedingungen sind Ausschlusskriterien, die verhindern, dass bestimmte Käufer für Ihre Artikel bieten oder sie kaufen. Sie können folgende Käufer ausschließen:
    Käufer ohne PayPal-Konto
    Käufer mit Vermerken wegen eines nicht bezahlten Artikels
    Käufer mit primärer Lieferadresse in einem Land, in das Sie keine Waren verschicken
    Käufer, die wiederholt gegen eBay-Grundsätze verstoßen haben
    Käufer, die einen niedrigeren Bewertungspunktestand aufweisen als von Ihnen festgelegt
    Käufer, die in den vergangenen 10 Tagen 1-100 Ihrer Artikel gekauft haben (Sie können diese Anzahl selbst bestimmen)

    Bei Ebay steht wörtlich.

    Kann eine Bewertung auch entfernt werden?

    Wurde von einem Käufer abgegeben, der einem Verkäufer nicht geantwortet hat, selbst nachdem:
    ein Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels vom Verkäufer geöffnet wurde und
    für den Käufer in seinem Mitgliedskonto ein Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels eingetragen wurde.

    Die währe 100% gelöscht wurden. Man muss hinterher noch mal Ebay anschreiben etc.. kenne den Verlauf.

    LG
    Wolfsrudel

  9. #9
    Avatar von Francesca_V
    Registriert seit
    30.05.2012
    Beiträge
    2.813

    AW: Bei Nichtgefallen auch Porto zurückzahlen?

    Zitat Zitat von ideih Beitrag anzeigen
    3 Hosen für je 1Euro ersteigert,
    ich habe mal eine OT Frage:

    1 Euro pro Hose ist ja quasi geschenkt, weniger als in einem SecondHandLaden. Genaus 1 Euro für ein Buch.du hast doch so viel Rennerei und Ärger damit.

    Lohnt sich denn das Verkaufen über Ebay überhaupt?
    Willst aber du die Meinung beherrschen, beherrsche durch Tat sie, nicht durch Geheiß und Verbot.
    Johann Wolfgang von Goethe (28.08.1749 - 22.03.1832)

  10. #10

    Registriert seit
    29.09.2009
    Beiträge
    617

    AW: Bei Nichtgefallen auch Porto zurückzahlen?

    Zitat Zitat von Francesca_V Beitrag anzeigen
    ich habe mal eine OT Frage:

    1 Euro pro Hose ist ja quasi geschenkt, weniger als in einem SecondHandLaden. Genaus 1 Euro für ein Buch.du hast doch so viel Rennerei und Ärger damit.

    Lohnt sich denn das Verkaufen über Ebay überhaupt?
    Das lohnt sich natürlich gar nicht, aber ich dachte halt, die Sachen sind gut erhalten und vielleicht freut sich jemand darüber ein Schnäppchen zu machen.
    Das war aber das letzte Mal!
    Ich stelle nicht mehr für 1 Euro ein. Mache das jetzt z.T. über Sofort-Kaufen, das klappt ganz gut und nehme eben die Ebay-Gebühren in Kauf.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •