nani- nur als info für dich:
es gibt verwandschaftsgrade, angeheiratet, die bleiben. so bleibt nach dem deutschen familienrecht meine schwiegermutter meine schwiegermutter- auch wenn ich von ihrem sohn rechtskräftig geschieden bin.
guckst du hier: BGB - Einzelnorm
warum sollte es bei der erweiterten familie anders sein?
was ich sagen will: für deinen lg sind diese menschen noch immer ein teil seiner familie. und sie bleiben es auch.












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, wird das auch nichts daran ändern. Warum auch? Ich würde ihm auch nicht vorschreiben, zu wem er Beziehungen pflegen darf. Und ob Schwiegerfamilien einen akzeptieren, ist das soo wichtig? Für mich nicht. (Solange sie nicht direkt nebenan wohnen...)
