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  1. #1

    Registriert seit
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    9

    Frage Aushilfsjob in der Schweiz - geht das ohne weiteres?

    Hallo ihr Lieben :)

    ich hab da eine Frage und zwar wohne ich nah an der Schweiz und habe mir überlegt dort einen Aushilfsjob anzunehmen. Ich bin 17 Jahre alt!
    Jetzt wollte ich aber wissen muss ich mich da irgendwo anmelden oder Steuern zahlen wenn ich 400€ umgerechnet verdienen würde?

    Danke für eure Antworten :)

  2. #2
    Moderation Avatar von lunete
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    Beiträge
    2.354

    AW: Aushilfsjob in der Schweiz - geht das ohne weiteres?

    Hallo!

    Frag' am besten bei deinem örtlichen Finanzamt nach - und beim Schweizer Arbeitgeber, für den ist es nämlich ggf. mehr Aufwand, jemanden ohne Wohnsitz in der Schweiz zu beschäftigen.
    Du kannst auch mal nach "Grenzgängern" googeln, so heißen Arbeitnehmer, die in einem anderen als ihrem Wohnsitzland arbeiten.

    Schöne Grüße
    Lunete

  3. #3

    Registriert seit
    21.11.2008
    Beiträge
    73

    AW: Aushilfsjob in der Schweiz - geht das ohne weiteres?

    Normalerweise musst du als Ausländer eine Quellensteuer auf deinen Lohn bezahlen. Daneben fallen wahrscheinlich Beiträge an die Rentenversicherung o.ä. an, darum kümmert sich aber im Allgemeinen der Arbeitgeber.
    Happiness is not a state to arrive at, but a manner of travelling

  4. #4

    Registriert seit
    22.05.2009
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    422

    AW: Aushilfsjob in der Schweiz - geht das ohne weiteres?

    Hallo,

    wenn Du in Deutschland wohnst und in der Schweiz arbeiten möchtest musst Du beim Finanzamt in Deutschland Steuern zahlen. In der Schweiz fällt dann die Quellensteuer an, das ist aber nicht so viel und die Zahlung wird beim Finanzamt in Deutschland berücksichtigt. Du brauchst auch vom Finanzamt in Deutschland für Deinen Arbeitgeber in der Schweiz eine Ansässigkeitsbestätigung vom Finanzamt in Deutschland und evtl. eine Grenzgängerbewilligung je nachdem wieviel Du dort arbeitest. Das sollte aber Dein Arbeitgeber auf den Weg bringen. Selbst kümmern musst Du dich um die Anmeldung beim Finanzamt in Deutschland und sprich mit Deiner Krankenkasse wie es dann mit Deiner Krankenversicherung aussieht.

    Lieben Gruß

    Evelyn
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