Liebe Userinnen und User,
die Gleichstellung von homosexuellen Lebensgemeinschaften ist derzeit ein Streitpunkt in Frankreich, wo eine geplante Gesetzesänderung zugunsten der Homo-Ehe schon im Vorfeld für Massendemonstrationen von Gegnern und Befürwortern sorgte. Auch in Deutschland stehen die Chancen gut für eine kleine Reform: Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der Frage, ob gleichgeschlechtliche Paare gemeinschaftlich ein Kind aus einer vorigen Beziehung eines Partners adoptieren dürfen, wenn der betreffende Partner es dort selbst adoptiert hat. Bisher ist nur die "Stiefkindadoption" erlaubt, bei der ein Teil des Paares leibliches Elternteil des betreffenden Kindes sein muss. Aber: Eine wirklich uneingeschränkte Adoption ist für homosexuelle Paare so oder so noch nicht in Sicht.
Was denken Sie: Sollten gleichgeschlechtliche Partner genau wie heterosexuelle Lebensgemeinschaften Kinder adoptieren dürfen?
Gruß
das BRIGITTE Community-Team











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